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Latente Steuern im Jahresabschluss – warum bucht man Steuern, die man gar nicht zahlt?

  • DieJulia
  • 12. September 2026 um 17:35
  • Unerledigt
  • DieJulia
    Master BWL
    Beiträge
    35
    • 12. September 2026 um 17:35
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich sitze im Master am Modul Bilanzierung nach HGB und bin beim Thema latente Steuern komplett ausgestiegen. Im Jahresabschluss meines Arbeitgebers steht auf der Passivseite ein Posten „passive latente Steuern“ mit einem sechsstelligen Betrag. Die Steuererklärung ist aber längst gemacht und bezahlt.

    Meine Fragen:

    • Welche Steuer ist das denn, wenn sie nicht ans Finanzamt geht?
    • Wie entsteht so eine Differenz überhaupt?
    • Und warum ist der Ansatz bei passiven latenten Steuern Pflicht, bei aktiven aber nur ein Wahlrecht? Das wirkt auf mich ziemlich willkürlich.

    Das Skript bringt nur Paragrafen und kaum Beispiele. Danke euch!

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  • AndiSteuer
    Steuern · ReWe
    Beiträge
    60
    • 12. September 2026 um 20:15
    • #2

    Das Thema wirkt verrückt, bis man den Grundgedanken hat – danach ist es erstaunlich logisch. Deine Beobachtung ist schon der Schlüssel: Die latenten Steuern gehen nicht ans Finanzamt. Sie sind ein Korrekturposten.

    Der Grundgedanke. Ein Unternehmen hat zwei Bilanzen: die Handelsbilanz (HGB, informiert Gesellschafter und Gläubiger) und die Steuerbilanz (EStG/KStG, Grundlage für die Steuer). An mehreren Stellen gelten unterschiedliche Regeln, also weichen die Gewinne ab. Im handelsrechtlichen Abschluss steht aber der tatsächlich gezahlte Steueraufwand, und der passt dann nicht zum handelsrechtlichen Gewinn. Die latenten Steuern stellen diesen Zusammenhang wieder her – und zwar für Differenzen, die sich in Zukunft wieder umkehren.

    Beispiel passive latente Steuern. Dein Arbeitgeber aktiviert selbst geschaffene Entwicklungskosten von 100.000 € in der Handelsbilanz – das ist nach HGB erlaubt. Steuerrechtlich ist das verboten, dort ist es sofort Aufwand. Folge:

    • Heute ist der Steuerbilanzgewinn um 100.000 € niedriger als der Handelsbilanzgewinn, die gezahlte Steuer also „zu niedrig“ im Verhältnis zum HGB-Gewinn.
    • In den Folgejahren schreibt die Handelsbilanz den Posten ab. Steuerlich gibt es diese Abschreibung nicht mehr, der Aufwand war ja schon verbraucht. Jetzt ist der Steuergewinn höher und es wird mehr Steuer fällig.

    Die künftige Mehrsteuer ist wirtschaftlich eine Last, die heute schon angelegt ist. Deshalb: passive latente Steuern, bei einem Steuersatz von etwa 30 Prozent also 30.000 €. Gebucht wird Steueraufwand an passive latente Steuern.

    Beispiel aktive latente Steuern. Für einen drohenden Verlust aus einem Liefervertrag muss nach HGB eine Rückstellung von 50.000 € gebildet werden, steuerlich ist sie verboten. Heute zahlt man also mehr Steuer, als zum HGB-Gewinn passt. Tritt der Verlust später ein, ist er steuerlich abziehbar, die Steuer sinkt. Dieser künftige Vorteil ist eine aktive latente Steuer von 15.000 €.

    Was nicht dazugehört: Differenzen, die sich nie umkehren, etwa der nicht abziehbare Teil von Bewirtungskosten oder steuerfreie Erträge. Die bleiben dauerhaft, also gibt es keine latenten Steuern darauf.

    Zu deiner Willkür-Frage. Die ist berechtigt, aber es steckt das Vorsichtsprinzip dahinter. Eine künftige Steuerlast (passiv) muss gezeigt werden – Schulden verschweigt man nicht. Ein künftiger Steuervorteil (aktiv) hängt davon ab, dass später überhaupt steuerpflichtige Gewinne entstehen, gegen die man ihn nutzen kann. Das ist unsicherer, also darf man ihn zeigen, muss aber nicht. Nach § 274 HGB gilt: Ergibt sich insgesamt eine Steuerbelastung, ist sie anzusetzen. Ergibt sich insgesamt eine Entlastung, besteht ein Ansatzwahlrecht. Wird der Aktivüberhang angesetzt, greift eine Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB), damit kein bloß erhoffter Vorteil ausgeschüttet wird.

    Und zum Schluss die Einordnung: Kleine Kapitalgesellschaften sind von § 274 HGB befreit. Wenn dein Arbeitgeber einen sechsstelligen Posten zeigt, ist er also mindestens mittelgroß.

  • MaxFinance
    Finance
    Beiträge
    50
    • 13. September 2026 um 07:15
    • #3

    Andis Beispiele sind genau richtig. Ich ergänze das Werkzeug, mit dem man in der Klausur jede Situation in einer halben Minute richtig zuordnet – und die Praxissicht aus dem Abschluss.

    Das Prüfschema. Vergleiche für jeden Posten den Wert in der Handelsbilanz mit dem in der Steuerbilanz:

    • Aktivposten, HB-Wert höher als StB-Wert → passive latente Steuern (Andis Entwicklungskosten).
    • Aktivposten, HB-Wert niedriger → aktive latente Steuern (etwa eine außerplanmäßige Abschreibung, die steuerlich mangels dauerhafter Wertminderung nicht anerkannt wird).
    • Passivposten, HB-Wert höher → aktive latente Steuern (Drohverlustrückstellung, außerdem typischerweise Pensionsrückstellungen, weil das HGB mit einem niedrigeren Rechnungszins rechnet als das Steuerrecht).
    • Passivposten, HB-Wert niedriger → passive latente Steuern.

    Merksatz: Über Kreuz. Ist ein Aktivposten in der Handelsbilanz höher, entsteht ein Passivposten – und umgekehrt.

    Einige Details, die gern abgefragt werden:

    • Seit dem BilMoG gilt das bilanzorientierte Konzept: Maßgeblich sind Bilanzwertdifferenzen, nicht nur Ergebnisunterschiede. Deshalb zählen auch sogenannte quasi-permanente Differenzen mit, die sich erst bei Verkauf oder Liquidation auflösen – etwa bei Grundstücken.
    • Bewertet wird mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt der Umkehr. Bei Kapitalgesellschaften sind das aus Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer grob 30 Prozent.
    • Keine Abzinsung, auch wenn die Umkehr zehn Jahre dauert.
    • Auch steuerliche Verlustvorträge können aktive latente Steuern begründen, allerdings nur, soweit sie voraussichtlich innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechnet werden.
    • Ausweis in der Bilanz als eigene Posten nach dem Rechnungsabgrenzungsposten, in der GuV gesondert innerhalb der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

    Warum das in der Praxis wichtig ist. Analysten schauen auf die Steuerquote – Steueraufwand im Verhältnis zum Ergebnis vor Steuern. Ohne latente Steuern würde sie von Jahr zu Jahr wild springen, obwohl sich am Geschäft nichts ändert. Mit latenten Steuern liegt sie nahe am tatsächlichen Steuersatz, und Abweichungen müssen erklärt werden. Nach IFRS (IAS 12) ist das Konzept übrigens dasselbe, dort aber noch zentraler, weil die Unterschiede zwischen IFRS-Werten und Steuerwerten viel größer sind.

    Und fürs Verständnis des Cashflows: Latente Steuern sind nicht zahlungswirksam. In der indirekten Kapitalflussrechnung werden sie deshalb wieder herausgerechnet – ein guter Kontrollgedanke, falls dir in der Klausur die Richtung einer Buchung unklar ist.

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