Hallo zusammen, ich sitze gerade an der Bilanzierung und komme bei den Herstellungskosten durcheinander. In §255 HGB steht, was alles reingehört – aber sobald es um „Pflicht“ und „Wahlrecht“ geht, verliere ich den Überblick. 😵
Konkret: Welche Kostenbestandteile muss ich einbeziehen und welche darf ich nur? Und stimmt es, dass Vertriebskosten außen vor bleiben? Ich wäre für eine saubere Struktur dankbar, am liebsten von unten (Wertuntergrenze) nach oben.