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Löhne und Gehälter buchen – wie verbuche ich Brutto, SV und Lohnsteuer richtig?

  • Felix96
  • 21. Juni 2026 um 20:05
  • Erledigt
  • Felix96
    WiWi
    Beiträge
    46
    • 21. Juni 2026 um 20:05
    • #1

    Hi zusammen, ich komme bei der Lohn- und Gehaltsbuchung durcheinander. Der Mitarbeiter bekommt ja nur das Netto, aber gebucht wird das Brutto plus die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Ich blicke nicht, welche Beträge auf welches Konto wandern und was am Ende ans Finanzamt bzw. an die Krankenkasse geht.

    Kann mir das jemand mal Schritt für Schritt sortieren? Nicht die Zahlen einer konkreten Aufgabe, sondern das System dahinter. 🙏

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  • AndiSteuer
    Steuern · ReWe
    Beiträge
    63
    • 21. Juni 2026 um 21:30
    • #2

    Das Durcheinander kommt fast immer daher, dass man Brutto und Auszahlung verwechselt. Sortier es dir über drei Empfänger des Bruttolohns:

    1. Netto → an den Arbeitnehmer (Bank).
    2. Lohn-/Kirchensteuer + Soli → ans Finanzamt.
    3. Arbeitnehmer-Anteil Sozialversicherung → an die Krankenkasse (Einzugsstelle).

    Der Aufwand ist das volle Brutto (Konto „Löhne und Gehälter“). Die Abzüge sind aus Sicht des Betriebs nur durchlaufende Verbindlichkeiten – du behältst sie ein und führst sie später ab. Grundbuchung:

    • Löhne/Gehälter (Aufwand) an Verbindlichkeiten FA, Verbindlichkeiten SV, Bank (Netto).
  • NinaZahlen
    Controlling
    Beiträge
    65
    • 21. Juni 2026 um 22:48
    • #3

    Genau, und jetzt der Teil, der oft vergessen wird: die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die zieht der Betrieb dem Mitarbeiter nicht ab, sondern trägt sie zusätzlich selbst.

    • Sie sind zusätzlicher Personalaufwand (Konto „Gesetzliche Sozialaufwendungen / Arbeitgeberanteil“).
    • Buchung: Soziale Abgaben (Aufwand) an Verbindlichkeiten SV.

    An die Krankenkasse geht am Ende also AN-Anteil + AG-Anteil zusammen. Deshalb ist der „echte“ Personalaufwand für den Betrieb das Brutto plus die rund 20 % Arbeitgeberanteil – ein Punkt, der in Kostenrechnungs-Aufgaben gern geprüft wird.

  • DerSteuermann
    Steuern
    Beiträge
    54
    • 22. Juni 2026 um 05:50
    • #4

    Den beiden ist nichts hinzuzufügen, nur eine Eselsbrücke aus der Praxis fürs Klausur-Schema: Trenn sauber die zwei Zeitpunkte.

    1. Lohnabrechnung (Monatsende): Aufwand entsteht, Verbindlichkeiten gegenüber FA/SV werden gebildet, Netto fließt an den Mitarbeiter.
    2. Zahlung der Abzüge (Folgemonat): Die Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Krankenkasse werden per Bank ausgeglichen – das ist dann reiner Aktiv-Passiv-Tausch, kein neuer Aufwand.

    Wenn du diese zwei Schritte nie vermischst, kann bei der Lohnbuchung eigentlich nichts mehr schiefgehen. 👍

  • SvenjaFinanz
    Finanzen
    Beiträge
    38
    • 23. Juni 2026 um 09:25
    • #5

    Ein Punkt, der oft untergeht: Vergiss den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung nicht. Der taucht nicht im Bruttolohn auf, ist aber zusätzlicher Aufwand für das Unternehmen.

    Du buchst also neben „Löhne und Gehälter“ noch Gesetzliche Sozialaufwendungen (Arbeitgeberanteil) an „Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern“. Erst Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen wandern dann als eine Zahlung an die Krankenkasse (Einzugsstelle). Wenn man das trennt, wird die ganze Lohnbuchung viel logischer.

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