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kurze Frage: Beamtenrecht

  • Kitty
  • 29. Juni 2005 um 15:02
  • Erledigt
  • Kitty
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    15
    • 29. Juni 2005 um 15:02
    • #1

    Moin Moin,

    nur eine ganz kurze Frage, bei der ich mir nicht sicher bin:

    Handelt es sich bei Beamtenrecht um öffentliches oder privates Recht?

    Ich bin der Ansicht, es handelt sich um privates Recht...

    Danke im voraus für eure Antwort(en)

    Liebe Grüße aus dem Norden
    Kitty

    Liebe Grüße
    Kitty

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  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 29. Juni 2005 um 15:09
    • #2

    Ähm, ist doch eigentlich Verwaltungsrecht oder? Und das Verwaltungsrecht ist dem ÖR unterstellt. Jetzt nur einmal aus dem Bauch heraus, ich bin kein Jurist ;)

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • Kitty
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    15
    • 29. Juni 2005 um 16:02
    • #3

    Also, ich denke eigentlich, es geht dabei eher um die "Person" des Beamten...Vielleicht hat ja noch jemand Tipps

    Liebe Grüße
    Kitty

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 29. Juni 2005 um 16:18
    • #4

    Beim Beamtenrecht geht es um das Dienstrecht bzw. die Dienstpflichten der Beamten. Diese sind in ihrer Eigenschaft als Beamte keine "Personen" sondern Staatsdiener! Sie schließen keine Privatrechtlichen Verträge ab sondern handeln im Namen und im Auftrag des Staates. Das Beamtenrecht ist also kein Privatrecht sondern, wie Markus schon sagte, Bestandteil des Verwaltungsrechts und somit Öffentliches Recht.

    Dieser Beitrag spiegelt meine Persönliche Meinung wieder und stellt keine Rechtsberatung dar :)

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  • Kitty
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    15
    • 29. Juni 2005 um 16:35
    • #5

    Danke, das überzeugt mich jetzt komplett! :)

    Liebe Grüße
    Kitty

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