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Öffentliches Recht - Herrschende Lehre

  • Björn_VWA
  • 27. Juni 2005 um 12:57
  • Erledigt
  • Björn_VWA
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 27. Juni 2005 um 12:57
    • #1

    Hallo zusammen,

    habe mir ein Buch zum Thema öffentliches Recht gekauft, worin die republikanische und die liberalistische Lehre erörtert werden. Zwischendurch wird auch noch die herrschende Lehre eingeworfen, die aber nicht eindeutig erklärt wird.
    Weiß jemand was unter der herrschenden Lehre zu verstehen ist?

    Vielen Dank
    Gruß
    Björn

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 27. Juni 2005 um 14:40
    • #2
    Zitat

    Weiß jemand was unter der herrschenden Lehre zu verstehen ist?

    Das was in der Praxis angewand wird. Dies lässt sich meist nicht wirklich organisatorisch zuordnene, da man sich ja sozusagen das beste aus den jeweiligen Theorien rauspickt!

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  • Björn_VWA
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 27. Juni 2005 um 15:37
    • #3
    Zitat

    Original von Strolch
    Das was in der Praxis angewand wird. Dies lässt sich meist nicht wirklich organisatorisch zuordnene, da man sich ja sozusagen das beste aus den jeweiligen Theorien rauspickt!

    Danke für die Antwort!
    Kann man dann darunter das Grundgesetz verstehen?

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 27. Juni 2005 um 18:00
    • #4
    Zitat

    Original von Björn_VWA
    Danke für die Antwort!
    Kann man dann darunter das Grundgesetz verstehen?

    Nein, das Grundgesetzt liegt zwar allen unseren Gesetzen zu grunde, aber du kannst herschende Lehre auch mit herschenden Meinung vertauschen. Es geht also im Endeffekt darum was die laufende Rechtsprechung als richtig ansieht und über die Konstruktion von Urteilen und Präzedenzfällen zum eben herschenden Recht macht! Das muss natürlich mit dem GG in Einklang stehen, aber das können verschiedenen Theorien ja auch tun.

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