Hi,
das gleiche Thema hatten wir hier schon einmal:
:hand: Hilfe zu welchem Geltungsbereich gehören folgende Vorgänge
Wobei deine Antwort bei c) nicht stimmen kann, denn das Strafrecht gehört nicht zum ÖR, sondern ist ein eigenständiger Teil (sofern ich das behaupten kann).
Gruß
Markus