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Investitionsrechnung - Barwert - Vorsteuer

  • nirhtak84
  • 9. Mai 2014 um 16:28
  • Erledigt
  • nirhtak84
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 9. Mai 2014 um 16:28
    • #1

    Hallo zusammen!

    Mal eine ganz doofe Frage:

    Ich bin gerade dabei eine Barwertberechnung für ein Investitionsvorhaben eines Unternehmens durchzuführen, welche Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Jetzt geht es bei der Barwertberechnung ja um Zahlungsvorgänge. Das bedeutet, dass der zu zahlende Investitionsbetrag ja incl. MwSt. zunächst an den Verkäufer zu zahlen ist. Wie verträgt sich das jetzt mit dem Vorsteuerabzug? Wie stellt man das dar? Oder wird das dabei nicht berücksichtigt? Stehe irgendwie auf dem Schlauch. In sämtlichen Fallbeispielen steht einfach ein Betrag. PUNKT. Keine Rede von Brutto oder Netto.... ;( :/

    Liebe Grüße,
    Kathrin

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  • HaPe
    Profi
    Reaktionen
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    Beiträge
    884
    • 11. Mai 2014 um 19:40
    • #2

    Hi,
    die Umsatzsteuer ist eine gewinnunabhängige Steuer, die ja eigentlich vom Endverbraucher getragen wird.
    In einem Unternehmen handelt es sich dabei um einen durchlaufenden Posten, der durch die Vorsteuer vermindert und an das Finanzamt abgeführt wird.
    In der Investitionsrechnung ist die Umsatzsteuer eher nicht zu berücksichtigen.

    Gruß
    hape

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