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Lohnsteuerermäßigungsbetrag

  • AnnaBanana
  • 28. September 2010 um 13:46
  • Erledigt
  • AnnaBanana
    Anfänger
    Beiträge
    7
    • 28. September 2010 um 13:46
    • #1

    Hallo,

    Ich habe da mal eine Frage zu einer konkreten Aufgabenstellung:

    Bei der Abgabe des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung für das KJ 2009 kann der Arbeitnehmer folgende Angaben glaubhaft machen:

    Werbungskosten aus aktiver nichtselbständiger Arbeit 1.000 €

    Wie hoch ist ggf. der Lohnsteuerermäßigungsbetrag?


    Wenn die Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 920 € liegen, werden sie doch in voller Höhe anerkannt und mindern dann den Betrag der zu versteuernden Einkünfte. In diesem Fall um 1.000 €. Heißt das er hat auch 1000. € zu viel Lohnsteuer gezahlt? Und das ist sein Ermäßigungsbetrag?

    Ich steh komplett auf dem Schlauch, aber vielleicht kann mir ja einer von Euch weiterhelfen?

    Vielen Dank vorab
    LG Anna

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  • anetta
    Benutzer
    Beiträge
    35
    • 29. September 2010 um 18:24
    • #2

    Wenn es sich um Berechnung des Freibetrages handelt dann:
    Werbungskosten = 1 000,00 €
    - Werbungskostenpauschalbetrag

    § 9a Nr.1 EStG - 920,00 €
    80,00 € , nur um die 80 € Ermäßigt sich die Lohnsteuer denke ich, aber 100% sicher bin ich nicht.

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