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Beiträge von anetta

  • Bitte um Hielfe! Umsatzsteuer!

    • anetta
    • 16. März 2011 um 19:30

    Aufgabe: Die in Flensburg wohnhafte Rentnerin Frau F sammelt dänisches Porzellan. In einem Antiquitätengeschäft in Sonderburg (DK) findet sie von Ihr ghesuchte Teile, die ihr der " vom Geschäftsumfang her kleine Händler " an ihre Heimatanschrift schickt. Frau F hatte im Geschäft den Ladenpreis von - umgerechnet - 250 € bar bezahlt.
    Meine überlegung:
    Da der Händler in Sonderburg „vom Geschäftsumfang her kleine Händler“ ist , gehen wir davon aus das der nach § 19 Abs.1 UStG in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben seine Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellt, das Entgelt, der Netto-Betrag ist gleich dem Brutto-Betrag
    = 250,00 €. Umsatzsteuerliche "Kleinunternehmer" werden bei der Umsatzsteuer demnach wie Privatleute behandelt, also Privatperson S/Sonderburg in Dänemark tätigt eine Lieferung mit Ort der Lieferung Dänemark der Umsatz ist für dem Händler Steuerfrei. Es handelt sich um eine innergemeinschaftlich Lieferung, die in Dänemark Steuerfrei ist gem. § 4 Nr.1b i V. mit § 6a Abs.1 und Abs.3 UStG. Die Rentnerin Frau F aus Flensburg unterliegt hier in Deutschland gem. § 1a Abs.1 Satz 1 UStG Erwerbsbesteuerung 19% von 250,00 € = 47,50 € .
    es geht auch weiter : wie ändert sich die Lösung wenn der dänische Händler solche Verkäufe an Privatkäüfer aus Deutschland jedes Jahr im Umfang von mehr als 500 000 DKk tätigen? ?????????????? :confused:

  • Einkommensteuer SubS 3B

    • anetta
    • 18. November 2010 um 13:39

    Gesamtbetrag der Einkünfte - Ehefrau: - 16 325 €, Ehemann - 96 737 € dann kommst`Du auf Gesammtbetrag 80 462 €

  • Lohnsteuerermäßigungsbetrag

    • anetta
    • 29. September 2010 um 18:24

    Wenn es sich um Berechnung des Freibetrages handelt dann:
    Werbungskosten = 1 000,00 €
    - Werbungskostenpauschalbetrag

    § 9a Nr.1 EStG - 920,00 €
    80,00 € , nur um die 80 € Ermäßigt sich die Lohnsteuer denke ich, aber 100% sicher bin ich nicht.

  • SUBS4N-Lohnsteuerfreibetrag

    • anetta
    • 29. September 2010 um 18:12

    jetzt habe ich es auch geschaft:
    Für Vorsorgeaufwendungen kann kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
    Vorsorgeaufwendungen werden bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer durch eine Vorsorgepauschale im Rahmen bestimmter Höchstbeträge berücksichtigt
    und
    Aufwendungen für die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt können bis zur Höhe von 624 Euro im Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn
    • der Steuerbürger oder sein nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte das 60. Lebensjahr

    vollendet hat oder
    • wegen Krankheit des Steuerbürgers oder seines nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten

    oder eines zu seinem Haushalt gehörigen Kindes oder einer anderen zu seinem Haushalt gehörigen unterhaltenen Person, für die eine Steuerermäßigung wegen Unterhalt gewährt wird, die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt erforderlich ist.“ – in dem Fall sind die Voraussetzungen nicht gegeben.

  • SUBS4N-Lohnsteuerfreibetrag

    • anetta
    • 23. September 2010 um 14:16

    Ich beschäftige mich gerade mit der gleichen Aufgabe und komme nicht weiter, hast du die Aufgabe schön fertig, kannst du mir sagen ob dein Ansatz richtig war?

  • stille Gesellschafterin (SubS 3 A/N - ESt)

    • anetta
    • 21. September 2010 um 16:44

    Habe die Lösungssätze falls Ihr noch Hilfe braucht-)

  • EStG

    • anetta
    • 15. September 2010 um 12:19

    Hallo brauche mal wider Hilfe, SubS 3C, habe schon versucht aber ??????
    Der Steuerpflichtige XY , geb. 10.01.1957, seid 2000 verwitwet, hat für den VZ 2008 eine Summe der Einkünfte von 43 108 €. Bruttoarbeitslohn beträgt 25 000 €.
    Folgende Ausgaben sind auf die Abzugfähigkeit im Rahmen der EStV zu Überprüfen:
    .....
    In seine Wohnung lebt seine Tochter, geb. 11.05.1990, bis 31.07.2008 geht sie noch zur Schule. Ab dem 1.08.2008 lebt sie bei ihre Tante in Lübeck.
    Sonst keine Angaben.
    Meine Lösung:

    Kinderfreibetrag / Ausbildungsfreibetrag / Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende
    § 32 (4) Nr.2 EStG

    Kinderfreibetrag im Jahr - 1 824,00 €
    § 32 (5 u. 6) EStG 2 x 1 824,00 € => 3 648,00 € / 12 x 7 => - 2 128,00 € Ausbildungsfreibetrag im Jahr - 1 080,00 €
    § 32 (6) EStG 2x 1 080,00 € => 2 160,00 € / 12 x 7 => - 1 260,00 €
    Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende im Jahr - 1 308,00 €
    § 24 b EStG 1 308,00 € / 12 x 7 => - 763,00


    :dumm:ich würde alles von der summe der Einkünfte abziehen. oder liege ich hier falsch-)

  • Einkommensteuer SubS 3B

    • anetta
    • 14. September 2010 um 11:00

    der betrag muss nur abgerundet werden! es ist sonst richtig!

  • FPC01 'Fallstudie PC-Systemlösung' : Wer kann mir helfen?

    • anetta
    • 11. September 2010 um 18:38

    Nein ich habe es nicht bearbeitet, ich mache Steuern, habe aber in EDV Abteilung gearbeitet als Systemkauffrau und wollte gucken ob ich dir so helfen kann.Grüss!

  • Stw01n - xx6-a23

    • anetta
    • 9. September 2010 um 14:14

    hier für 2008? oder ?

  • Stw01n - xx6-a23

    • anetta
    • 9. September 2010 um 14:09

    Aufgabe 3 - denk hilfe

    a. hier Rechenfehler = offenbare Unrichtigkeit § 129 AO
    b. Nach § 129 (1) können offenbare Unrichtigkeiten jedezeit berichtigt werden, jedoch nach § 169 (1) und 2 AO innerhalb der Festsetzungsfrist - also 4 Jahre.

  • FPC01 'Fallstudie PC-Systemlösung' : Wer kann mir helfen?

    • anetta
    • 9. September 2010 um 10:37

    Schreibe mal bitte die Aufgabenstellung, -)

  • Einsendeaufgabe SubS 3 A/N

    • anetta
    • 6. September 2010 um 13:35

    Nach einigen Überlegungen komme ich auf Gesamtsumme der Einkünfte (Fam. Werder)
    80 462,40 € - und bin „fertig“ mit der Welt! Hilfe!

  • Einkommensteuer SubS 3B

    • anetta
    • 6. September 2010 um 13:32

    Nach einigen Überlegungen komme ich auf Gesamtsumme der Einkünfte (Fam. Werder)
    80 462,40 € - und bin „fertig“ mit der Welt! Hilfe!!!

  • SubS 3B/ N - Einkommensteuer

    • anetta
    • 6. September 2010 um 13:28

    Nach einigen Überlegungen komme ich auf Gesamtsumme der Einkünfte (Fam. Werder)
    80 462,40 € - und bin „fertig“ mit der Welt! Hilfe Hilfe Hilfe!

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen

    • anetta
    • 6. September 2010 um 11:55

    Kann mir jemand verraten ob „es“ jetzt richtig ist:

    Einkünfte aus Kapitalvermögen:
    Zinsgutschrift Mai 2008 = 420,00 €
    + Zinsabschlag § 43a (1) Nr.3 EStG 30% von 420,00 € + 126,00 €
    546,00 €

    Dividendengutschrift Mai 2008 = 450,00 €
    § 20 (1) Nr.7 EStG + KESt 25% von 450,00 € + 112,50 €

    Bruttodividende = 562,50 €
    Steuerfrei 50% von 562,50 € 281,25 €

    Steuerpflichtige Einnahmen + 827,25 €
    - Werbungskosten – PB § 9a Nr.2 EStG: - 102,00 €
    - Sparer – FB § 20 (4) EStG: - 1 500,00 €
    Einkünfte aus Kapitalvermögen - 774,75 €
    VZ 2008, wie wirkt die summe auf Gesamtsumme der Einkünfte, da ich schon nicht mehr klar denken kann brauche ich Hilfe!

  • Freibetrag nach §16 Abs. 4 EStG - ILS Sfbb 2A

    • anetta
    • 3. September 2010 um 11:21

    Zur versteuernde Veräußerungsgewinn: 192 000 €, und Falls du noch fragen hast, ich habe die Lösung.

  • Eikomensteuer

    • anetta
    • 2. September 2010 um 20:01

    Fürs erste sage ich danke.

    Melde mich ,wenn ich die Aufabe bearbeite.
    Momentan muss ich die letzten Prüfungsaufgaben korriegieren.
    Da ich ständig zum falschen Ergebnis komme, hänge ich total hinterher.

    LG

  • Einkommensteuer SubS 3B

    • anetta
    • 2. September 2010 um 14:04

    Die Aufgabe ist Falsch, habe noch mal bearbeitet, nun bin mir nicht sicher wg. Dem Unterhalt.„Falls der Ehegattenunterhalt im Jahr maximal 7.680, - Euro beträgt:
    Bis zu dieser Höhe können Unterhaltsleistungen als "außergewöhnliche Belastungen" nach § 33 a Absatz 1 EStG abgezogen werden.
    Der Vorteil dieser Methode: Der Empfänger der Unterhaltszahlungen braucht nicht mitzuwirken. Er erleidet durch den Abzug des anderen Ehegatten auch selbst keinen steuerlichen Nachteil.“ also wird der Untenhalt nicht mit gerechnet?

  • Einsendeaufgabe SubS 3 A/N

    • anetta
    • 2. September 2010 um 13:52

    Nun habe ich die Aufgabe noch mal bearbeitet, bleib nur eine frage: Was ist mit dem Unterhalt, ich glaube der wird nicht mitgerechnet weil “ Falls der Ehegattenunterhalt im Jahr maximal 7.680, - Euro beträgt: Bis zu dieser Höhe können Unterhaltsleistungen als "außergewöhnliche Belastungen" nach § 33 a Absatz 1 EStG abgezogen werden.
    Der Vorteil dieser Methode: Der Empfänger der Unterhaltszahlungen braucht nicht mitzuwirken. Er erleidet durch den Abzug des anderen Ehegatten auch selbst keinen steuerlichen Nachteil.“

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