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EStG

  • anetta
  • 15. September 2010 um 12:19
  • Erledigt
  • anetta
    Benutzer
    Beiträge
    35
    • 15. September 2010 um 12:19
    • #1

    Hallo brauche mal wider Hilfe, SubS 3C, habe schon versucht aber ??????
    Der Steuerpflichtige XY , geb. 10.01.1957, seid 2000 verwitwet, hat für den VZ 2008 eine Summe der Einkünfte von 43 108 €. Bruttoarbeitslohn beträgt 25 000 €.
    Folgende Ausgaben sind auf die Abzugfähigkeit im Rahmen der EStV zu Überprüfen:
    .....
    In seine Wohnung lebt seine Tochter, geb. 11.05.1990, bis 31.07.2008 geht sie noch zur Schule. Ab dem 1.08.2008 lebt sie bei ihre Tante in Lübeck.
    Sonst keine Angaben.
    Meine Lösung:

    Kinderfreibetrag / Ausbildungsfreibetrag / Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende
    § 32 (4) Nr.2 EStG

    Kinderfreibetrag im Jahr - 1 824,00 €
    § 32 (5 u. 6) EStG 2 x 1 824,00 € => 3 648,00 € / 12 x 7 => - 2 128,00 € Ausbildungsfreibetrag im Jahr - 1 080,00 €
    § 32 (6) EStG 2x 1 080,00 € => 2 160,00 € / 12 x 7 => - 1 260,00 €
    Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende im Jahr - 1 308,00 €
    § 24 b EStG 1 308,00 € / 12 x 7 => - 763,00


    :dumm:ich würde alles von der summe der Einkünfte abziehen. oder liege ich hier falsch-)

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