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Hilfe bei Abschreibungen

  • kraut7
  • 6. Juni 2009 um 19:02
  • Erledigt
  • kraut7
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 6. Juni 2009 um 19:02
    • #1

    Hallo! Ich habe ein Problem bei folgender Aufgabe:

    eine unternehmer erwirbt im Januar 00 eine anlage, deren voraussichtliche nutzungsdauer 10 jahre beträgt.
    die planmäßigen abschreibungen erfolgen nach der linearen methode.
    im abschluss des jahres 01 wird eine außerplanmäßige abschreibung wegen ungenügender auslastung vorgenommen.
    es wird eine voraussichtlich dauernde wertminderung angenommen.
    die hierfür maßgebenden gründe bestehen zum ende des jahres 04 nicht mehr.
    die person entscheidet sich zu einer höchstmöglichen zuschreibung

    anschaffungskosten 200.000 euro
    außerplanmäßige abschreibung 15.000 euro

    aufgabe: entwicklung der buchwerte während der nutzungsdauer darstellen.

    - lineare abschreibung heißt ja, dass 20.000 euro pro jahr abgeschrieben werden
    - werden die außerplanmäßigen abschreibungen von 15.000 euro jährlich immer mit dem gleichen betrag abgeschrieben?
    - wird dann quasi ab dem jahr 05 wieder linear abgeschrieben?

    wär nett wenn ich mir helfen könntet!

    lg magda

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  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 6. Juni 2009 um 22:51
    • #2

    20.000 pro Jahr stimmen. Die außerplanmäßige AfA wird nur ein einziges Mal vorgenommen - nämlich im Jahr 01. Zum Ende des Jahres 04 musst Du wieder auf den Wert zuschreiben, der bei normalem linearen Afa-Verlauf eigentlich vorhanden wäre (ohne die außerplanmäßige Afa). Dann geht die Afa wieder ihren normalen linearen Weg. (In den Jahren 02 - 04 wird aber auch linear abgeschrieben.)
    VG,
    Luckygirl

  • kraut7
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 7. Juni 2009 um 10:42
    • #3

    ich dachte die außerplanmäßige abschreibung wird dann vom jahr 01 bis zum jahr 04 gemacht !?
    was meinst du mit zuschreiben?
    kannst du mir vll aufschreiben, wieviel am ende jeden jahres abgeschrieben werden muss, damit ich endlich hinter das "system" komme?

    lg

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 7. Juni 2009 um 20:27
    • #4

    Eine außerplanmäßige Afa wird nur ein einziges Mal vorgenommen. Von dem Zeitpunkt an wird dann die planmäßige Afa nach dem neuen Buchwert neu berechnet. Wenn der Grund für die außerplanmäßige Wertminderung wegfällt musst Du wieder berichtigen, also zuschreiben bzw. wertaufholen - auf den Wert, der ohne die außerplanmäßige Afa jetzt da wäre. Danach wird die Afa wieder wie am Anfang vorgenommen. (Die Zuschreibung wird anteilig um die theoretisch bisher angefallene Afa wieder gekürzt. )Das ganze sieht dann so aus:
    2000: planm. Afa 20.000, Buchwert 31.12.: 180.000
    2001: planm. Afa 20.000, außerplanm. Afa 15.000, Buchwert 31.12.: 145.000
    Jetzt wird die Afa neu berechnet: 145.000 / 8 Jahre Restnutzung: 18.125/Jahr
    2002: planm. Afa 18.125, Buchwert 31.12.: 126.875
    2003: planm. Afa 18.125, Buchwert 31.12.: 108.750
    2004: planm. Afa 18.125
    Nach 5 Jahren ursprünglicher planmäßiger Afa wäre der Restbuchwert jetzt noch 100.000. Der Grund für die außerplanmäßige Afa ist entfallen, also musst Du wieder auf die 100.000 kommen. 108.750 ./. 18.125 AfA = 90.625. 100.000 ./. 90.625 = 9.375
    Zuschreibung in 2004: 9.375
    108.750 ./. 18.125 Afa + 9.375 Zuschreibung = Buchwert 31.12.: 100.000
    2005: planm. Afa 20.000, Buchwert 31.12.: 80.000
    2006: planm. Afa 20.000, Buchwert 31.12.: 60.000
    2007: planm. Afa 20.000, Buchwert 31.12.: 40.000
    2008: planm. Afa 20.000, Buchwert 31.12.: 20.000
    2009: planm. Afa 20.000, Buchwert 31.12.: 0 (bzw. Erinnerungswert 1,- €, wenn die Maschine noch vorhanden ist.
    VG,
    Luckygirl

  • kraut7
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 8. Juni 2009 um 21:01
    • #5

    das ist total lieb von dir! dankeschön!

    würde sich an dem gesamten sachverhalt etwas ändern, wenn ich der aufgabenstellung noch die zusatzbemerkung "ein restverkaufserlös ist nicht zu berücksichtigen" stehen würde?

    ich hab nämlich einen zweiten löungsvorschlag von jemanden bekommen.
    kannst du gucken, ob der stimmt, für den fall, dass der zusatzsatz in der aufgabenstellung etwas am ergebnis ändert!?

    2000: planm. Afa 20.000, Buchwert 31.12.: 180.000
    2001: außerplanm. Afa 15.000, Buchwert 31.12.: 165.000
    2002: außerplanm. Afa 15.000, Buchwert 31.12.: 150.000
    2003: außerplanm. Afa 15.000, Buchwert 31.12.: 135.000
    2004: planm. Afa 20.000, Buchwert 31.12.: 115.000
    2005: planm. Afa 20.000, Buchwert 31.12.: 95.000
    2006: planm. Afa 20.000, Buchwert 31.12.: 75.000
    2007: planm. Afa 20.000, Buchwert 31.12.: 55.000
    2008: planm. Afa 20.000, Buchwert 31.12.: 35.000
    2009: planm. Afa 20.000, Buchwert 31.12.: 15.000

    vielen dank.
    lg

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 8. Juni 2009 um 22:10
    • #6

    Kein Restverkaufserlös heißt ja nur, dass die Anlage nachher noch zu einem eventuell anderen Preis verkauft werden kann, als sie zu Buche steht. Dann hätte man beim Verkauf noch einen sonstigen betrieblichen Ertrag oder Aufwand. je nach aktuellem Buchwert. Der Zusatz ändert also nix.
    Die andere Lösung ist meines Erachtens falsch. Wie gesagt: eine außerplanmäßige Afa wird nur einmal vorgenommen. Und wo bleibt die Zuschreibung/Wertaufholung? Falls es Dich etwas beruhigt: ich hab vor zwei Jahren meinen geprüften Bilanzbuchhalter gemacht :)
    VG, Luckygirl

  • kraut7
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 9. Juni 2009 um 12:57
    • #7

    da bin ich ja an einen richtigen profi geraten ;)

    quatsch- natürlich glaub ich dir das so wie du es mir erklärt hast. ich hatte halt auch noch die 2te variante und wollt das nur nochmal abklären!

    ich dank dir nochmal vielmals, du hast mir echt sehr geholfen!!!


    lg

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