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Für die Steuerspezies

  • lamakulu
  • 16. September 2008 um 22:39
  • Erledigt
  • lamakulu
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 16. September 2008 um 22:39
    • #1

    Hallo an Alle,
    wer kann mir bei folgender Aufgabe helfen?

    Die Aufgabe lautet:
    1990 wurde ein Bürogebäude auf fremden Grund und Boden für 10 Mill. € (umgerechnet) + 14 Ust. errichtet. Die Herstellungskosten sind auf 50 Jahre linear abzuschreiben. Die laufenden Kosten ( Reparaturen, Verwaltung u.a.) belaufen sich auf 300 000 € + 16% USt. jährlich.
    Frage:
    a) Berechnen Sie für 2006 die Jahresmiete, wenn der Vermieter auf die jährlichen Kosten 400 000 € aufschlägt.
    Die Berechnung ist durchzuführen unter der Voraussetzung der Steuerfreiheit und - alternativ- der Voraussetzung der Option zu Steuerpflicht.
    b)
    Die unterschiedlichen Mieten sind in ihrer Höhe zu begründen.

    Ich habe keine Ahnung. :confused:

  • Tanzmaus4
    Benutzer
    Beiträge
    37
    • 18. September 2008 um 11:20
    • #2

    Hallo Lamakulu,

    also die Aufgabe kommt mir sehr bekannt vor. Die wurde hier glaube ich schon mal gelöst.

    Falls du sie nicht findest, rechne alle Kosten pro Jahr aus (bei Steuerfreiheit mit USt, bei Option ohne USt) plus Aufschlag und du hast deine Jahresmiete.

    LG, Ute

  • lamakulu
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 22. September 2008 um 21:06
    • #3

    Ist es so dann richtig?

    Abschreibung pro Jahr 2 % = 200.000,- €; ( 100 / 50 Jahre = 2%)

    Steuerfreiheit

    laufende Kosten
    300.000 €
    AfA
    200.000 €
    Aufschlag
    400.000 €
    Gesamtmiete
    900.000 €


    Steuerpflicht

    laufende Kosten
    300.000 € + 16%
    348.000 €
    AfA
    200.000 € + 14 %
    228.000 €
    Aufschlag
    400.000 €
    400.000 €
    Gesamtmiete

    976.000 €

  • Tanzmaus4
    Benutzer
    Beiträge
    37
    • 24. September 2008 um 10:33
    • #4

    Nee, genau anders herum.
    Wenn du steuerfrei vermietest, darfst du die Vorsteuer nicht abziehen. Sie macht dich also auch ärmer wie die Nettoausgaben. Deshalb musst du bei der steuerfreien Vermietung die bezahlte Mehrwertsteuer auch in die Jahresmiete einrechnen.

    LG, Ute

  • lamakulu
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 24. September 2008 um 19:48
    • #5

    ups, überschriften vertauscht. also gemau andersrum und dann ist's richtig!?
    Gruß
    Martin

  • Tanzmaus4
    Benutzer
    Beiträge
    37
    • 26. September 2008 um 11:21
    • #6

    Hallo Martin,

    im Prinzip: Ja

    aber beachte, dass die 900.000,- bei Steuerpflicht die Nettomiete sind und dann noch die aktuelle USt drauf kommt.

    LG, Ute

  • lamakulu
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 26. September 2008 um 23:42
    • #7

    vielen lieben Dank für Deine Hilfe.

    Gruß
    Martin

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