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  3. Tanzmaus4

Beiträge von Tanzmaus4

  • Aufbereitung der Bilanzen

    • Tanzmaus4
    • 14. Dezember 2009 um 09:28
    Zitat von Nitsrek

    zählen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nicht zu den langfristigen Verbindlichkeiten?



    Das kommt auf die Verbindlichkeiten an.

    Wenn es sich um einen Dispo- oder Überziehungskredit handelt, ist die Verbindlichkeit kurzfristig.
    Wenn ein Darlehen über mehr als ein Jahr angelegt ist, dann ist die Verbindlichkeit langfristig.

  • Sanierungsbilanz

    • Tanzmaus4
    • 30. April 2009 um 13:31

    Wo gibts denn das Konto Sanierungsgewinn?

    Im Prinzip ist das Ergebnis aber das Gleiche...
    Der Bilanzverlust verschwindet und der Rest landet in der Kapitalrücklage

  • Umsatzsteuer, STW 2F

    • Tanzmaus4
    • 30. April 2009 um 13:24

    Hallo Leute,
    also ich würde sagen:

    1. unterrichtende Tätigkeit
    2. Privatvermögen - nicht steuerbar
    3. innergemeinschaftlicher Erwerb für Urmel

  • Säumniszuschlag abzugsfähig?

    • Tanzmaus4
    • 30. April 2009 um 13:17

    Der Säumniszuschlag ist eine Nebenleistung und somit entsprechend der Hauptleistung abzugsfähig oder auch nicht.

  • Sanierungsbilanz

    • Tanzmaus4
    • 30. April 2009 um 12:51

    Hallo Anja,
    ich habe dieses Thema zwar noch nicht durchgenommen, aber ich würde mal folgendes vermuten:

    gez.Kapital 300T
    an Ertrag aus der Kapitalherabsetzung (siehe §240 AktG) 210T
    an Kapital RL 90T

    Was hälst du davon?

  • Kalkulatorische Abschreibung Maschine

    • Tanzmaus4
    • 22. April 2009 um 10:30

    AK 350T * 300 / 175 = 600T (Wiederbeschaffungswert)
    600T + 65T - 50T = 615T
    615T / 12 Jahre = 51250

  • Rückstellungen nach Handelsrecht und Steuerrecht

    • Tanzmaus4
    • 31. Oktober 2008 um 11:15

    Schau doch mal im Hinweis 6.11 EStH nach...

  • Frage zu Geschäftsfall

    • Tanzmaus4
    • 29. September 2008 um 11:33

    Hallo,
    also unsere Bank weist die USt aus - auch bei den Kontoführungsgebühren :confused:

  • Sonderposten mit Rücklagenanteil - Gewinnzuschlag

    • Tanzmaus4
    • 29. September 2008 um 10:27

    Ach deshalb ist mir das Konto nicht eingefallen! ;)

  • Für die Steuerspezies

    • Tanzmaus4
    • 26. September 2008 um 11:21

    Hallo Martin,

    im Prinzip: Ja

    aber beachte, dass die 900.000,- bei Steuerpflicht die Nettomiete sind und dann noch die aktuelle USt drauf kommt.

  • Für die Steuerspezies

    • Tanzmaus4
    • 24. September 2008 um 10:33

    Nee, genau anders herum.
    Wenn du steuerfrei vermietest, darfst du die Vorsteuer nicht abziehen. Sie macht dich also auch ärmer wie die Nettoausgaben. Deshalb musst du bei der steuerfreien Vermietung die bezahlte Mehrwertsteuer auch in die Jahresmiete einrechnen.

  • Sonderposten mit Rücklagenanteil - Gewinnzuschlag

    • Tanzmaus4
    • 24. September 2008 um 10:00

    Hallo Namoe,

    also bei dem WErt kann ich dir schon mal helfen:

    4 Jahre mit jeweils 6% -> 24% von 100.000 -> 24.000,-

    und da es erfolgswirksam aufgelöst werden muss, landen die 24.000,- auch auf sonstige betriebliche Erlöse aber das Gegenkonto will mir im Moment nicht einfallen...

  • Einkommensteuer und Gewerbesteuer

    • Tanzmaus4
    • 18. September 2008 um 11:34

    Hallo Tanja,

    ich hoffe, dass du nach altem Recht geprüft wirst... denn in 2008 hat sich fast alles geändert!

  • Für die Steuerspezies

    • Tanzmaus4
    • 18. September 2008 um 11:20

    Hallo Lamakulu,

    also die Aufgabe kommt mir sehr bekannt vor. Die wurde hier glaube ich schon mal gelöst.

    Falls du sie nicht findest, rechne alle Kosten pro Jahr aus (bei Steuerfreiheit mit USt, bei Option ohne USt) plus Aufschlag und du hast deine Jahresmiete.

  • Zuschlagskalkulation

    • Tanzmaus4
    • 18. September 2008 um 10:22

    Hallo Nico,

    mich irritiert die Aufgabe etwas, weil mir Angaben zur Maschinenstundenzeit fehlen.

  • Herstellungskosten Obergrenze oder Untergrenze

    • Tanzmaus4
    • 18. September 2008 um 10:13

    Hallo maskman,

    ich bin zwar etwas spät, aber vielleicht hilft es dir ja noch:

    Laut HGB hast du eine Aktivierungspflicht für die Einzelkosten,
    ein Aktivierungswahlrecht für die Gemeinkosten
    und ein Aktivierungsverbot für die Vertriebskosten.

    Wenn du jetzt alle Kosten (ausser Vertrieb) der ersten Aufgabe zusammenrechnest, kommst du auf die 561.600,- Euro aus dem zweiten Satz der Lösung.
    Das ist zwar etwas umständlich formuliert, meint aber im Prinzip folgendes:

    Die 400.000 Liter werden mit 561.600,- Euro in der Bilanz angesetzt und der handelsrechtliche Mindestansatz würde den Gewinn verringern (was ja hier nicht gewünscht ist).

    Alles klar?
    Sonst frag weiter!

  • Aufbereitung der Bilanzen

    • Tanzmaus4
    • 18. August 2008 um 10:36
    Zitat von Bert82

    Ach ja bei der Passivseite wird doch der Bilanzgewinn zum Eigenkapital dazu gezählt oder?



    Aber nur der Bilanzgewinn, der nicht ausgeschüttet wird. Wenn zur Bilanzerstellung bereits feststeht, dass ein Teil des Gewinns ausgeschüttet wird, dann ist das kurzfristiges Fremdkapital und der Rest Eigenkapital.

  • Steuererklärung?

    • Tanzmaus4
    • 18. Juli 2008 um 11:36

    Hallo!
    Es gibt doch Programme zur Steuererklärung, die dir sofort sagen, ob du Steuern zurückbekommst oder nicht... für 2006 sollten diese Programme auch schon kostenlos sein, da das ja schon eine Weile her ist ;)

  • Umsatzsteuererklärung- Hilfe benötigt :)

    • Tanzmaus4
    • 18. Juli 2008 um 11:19

    Hallo Franzi,
    ich weiß ja nicht wie schnell du deine Hausaufgaben machen musst, aber vielleicht hilft es ja doch noch.

    Es gibt ja schon den Unterschied zwischen Soll-Versteuerern und Ist-Versteuerern.
    Die Soll-V. müssen die Umsatzsteuer zahlen für den Monat in dem sie die Rechnung schreiben (egal wann der Zahlungseingang ist)
    Die Ist-V. brauchen die Umsatzsteuer erst zahlen, wenn die Rechnung wirklich vom Kunden bezahlt wurde.
    Wenn ein Unternehmen (Soll-V.) nun zwangsweise sehr lange Zahlungsziele gewähren muss, kann es durch die USt-Zahllast wirklich zu Liquiditätsproblemen kommen.

  • Neuling

    • Tanzmaus4
    • 18. Juli 2008 um 11:07

    Hallo Monika,
    also mit EDV kann ich mich nicht schwer tun... ich bin gelernte Datenverarbeitungskauffrau! :)

    Ich habe wahrscheinlich das Glück, dass ich mir den übergreifenden Teil (EDV, Recht, VWL) sparen kann, weil die IHK Niedersachsen diese Fächer vom Betriebswirt anerkennt.:D

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