es geht um wirtschaftslehre.nicht bwl.weiß deshalb nicht ob ich hier richtig bin:S??habe ein paar fragen.wir nehmen gerade lieferverzug und zahlungsverzug durch.meine fragen lauten:
1.) welche beispiele könnte ich für zahlungsbedingungen angeben, bei denen der zahlungstermin a) kalendarmäßig bestimmt ist=?
b) ab einem ereignis kalendarmäßig bestimmt ist
c) kalendarmäßig nicht bestimmt ist???
2.)was bedeutet überhaupt kalendarmäßig bestimmt oder nicht?
3.) welche 3 bedingungen müssen gegeben sein, damit ein lieferverzug vorliegt (ist mir noch nicht so klar)?
4.) und welche 3 bedingungen müssen vorliegen, damit zahlungsverzug gegeben ist?
danke schon mal!
Lieferverzug/Zahlungsverzug (einiges nicht klar)
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Shelby -
17. Februar 2008 um 18:39 -
Erledigt
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1.
a) Kalendermäßig bestimmt wäre z.B.- Lieferung bis zum 01.01.20…
- Lieferung spätestens bis Ablauf 30. Kalenderwoche
- Lieferung in der 30. Kalenderwoche
- Lieferung bis Ende September
- Lieferung im Laufe des Monats Juni 20…b) Damit ist warscheinlich ein
kalendermäßig bestimmbarer Termin gemeint, das wäre z.B.- Lieferung 14 Tage nach Bestelldatum
- 20 Tage nach Lieferung
- Zahlung bis drei wochen nach Erhalt der Ware
c) Kalendermäßig unbestimmt wäre z.B.
- Bezahlung sofort nach Lieferung
- Lieferung sofort, demnächst oder bald
- Lieferung ab 01.10.20…2.
- Kalendermäßig bestimmt heißt ich kann den Finger auf das vereinbarte Datum tun.- kalendermäßig bestimmbar wäre z.B. wenn ich Ware erhalte
und mit dem Kalender berechenen kann wann ich spätestens zahlen muss.- kalendermäßig unbestimmt heißt z.B. ab dem 01.10.., das kann am 15.10, 16.10 usw., ich kann es nicht berechnen.
3. + 4.)
Es ist bei beiden das gleiche Schema, musst halt nur ggf. das Wort Zahlung durch Lieferung ersetzen.
Voraussetzungen für einen Lieferungs-/ und Zahlungsverzug
- die Fälligkeit der Leistung (Lieferung/Zahlung) [Vertragliche Fälligkeit]
- Verschulden des Lieferers
- (*1)ggf. Mahnung
- (*2)Spätestens: 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung [gesetzliche Fälligkeit]
zu (*1)
Ist der Zahlungszeitpunkt weder kalendermäßig bestimmt noch bestimmbar,
muss der Lieferer den Kunden durch eine Mahnung in Zahlungsverzug setzen.zu (*2)
Beim "zweiseitigen Handelskauf" (Kauf zwischen zwei Händlern):
kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Rechnung/Lieferung in Verzug################################################
Keine Mahnung notwendig wenn ...:- die Lieferzeit kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar ist
- Schuldner die Leistung verweigert
- bei einem Fix-/Termin-/Zweckkauf (z. B. Hochzeitskleid das zu spät geliefert wird)
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