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ILS Einsendeaufgabe REK01

  • Krümelchen
  • 5. Oktober 2007 um 20:41
  • Erledigt
  • Krümelchen
    Benutzer
    Beiträge
    41
    • 5. Oktober 2007 um 20:41
    • #1

    Hallo ihr Lieben :)

    Ich bin gerade dabei meine REK Einsendeaufgaben durchzuarbeiten. Bisher bin ich auch ganz gut damit zurecht gekommen, nur bei Aufgabe 5 blick ich teilweise echt nicht dahinter ...

    Die Frage:

    Brigitte W. (25 Jahre) hat zwar schon vor 2 Jahren ihren Führerschein, Klasse B, bestanden, ist aber seither nicht Auto gefahren (und hat auch keins gekauft). Ihr neuer Freund (F) will sich bei ihr beliebt machen und besorgt ihr ein sehr schönes, gut erhaltendes preiswertes Auto, das sie von ihrem eigenen, ersparten Geld bezahlt und das sie auch nutzen will, das aber F auf seinen Namen zulässt, damit sie bei der Versicherung keine 260 Prozent Versicherungsprämie (für Anfänger), sondern nur 120 Prozent (als Zweitwagen) bezahlen muss. Alles in allem für Brigitte (B) eine erfreuliche Lösung.
    Es kommt aber, wie es im Leben so oft kommt: Nach einiger Zeit kriegen die beiden Krach. B wendet sich enttäuscht einem anderen Mann als Partner zu. Die Trennung von F ist für B endgültig. Daraufhin entschließt sich ihr bisheriger Freund (F) aus Rache, das Auto von B an einen anderen, den Dieter (D) zu verkaufen. Kraftfahrzeugbrief und Zweitschlüssel des Autos hatte er noch im Besitz; das Auto holte er sich vor der Haustür von B ab.

    Frage:

    a)
    Welcher Vertrag wurde zwischen F und D geschlossen?

    b)Ist der Vertrag gültig?
    c)Welche Eigentümer-/Besitzer-Verhältnisse bestanden vor undnach dem Verkauf F an D?
    d)Kommt B wieder zu ihrem Auto?
    e)
    Kann B gegen F Ersatzansprüche geltend machen?


    Aufgabe B wurmt mich nen bisschen ... Eigenltich ist der Vertrag nicht gültig, weil F das ja ohne wissen von B getan hat. Allerdings ist F ja in dem Fahrzeugbrief eingeschriegen, daher rechtsmäßiger Eigentümer. Allerdings hat das Auto ohne ihre Zustimmung verkauft usw.

    Hat jemand nen Rat ???

    DANKE SCHONMAL !!!

    [LEFT][SIZE=5] Liebe Grüße, Krümelchen [/SIZE]
    [/LEFT]
    :suche:

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  • KIM
    Benutzer
    Beiträge
    42
    • 6. Oktober 2007 um 12:23
    • #2

    Hallo Krümelchen:o,

    vielleicht kann ich Dir weiterhelfen, jedoch habe ich meine EA anfang der Woche erst abgeschickt und weiss nicht ob ich richtig liege...bin für Verbesserungen dankbar, falls jemand den richtigen Lösungsansatz hat;)

    a. Kaufvertrag §433BGB
    b. Nein, der Vertrag ist ungültig gem.§433 BGB, da F nicht der Besitzer des Autos ist. B hat bezahlt und deshalb ist es in ihr Eigentum übergegangen gem. §§ 929ff.
    c. D ist gutgläubiger Eigentümer geworden gem. § 932BGB, da er die Vorgeschichte nicht kennen konnte.
    d. (Ja, da D nur fälschlich Eigentümer wurde),da bin ich mir mitlerweile nicht mehr sicher
    e. ja, gem.§823BGB auf Herausgabe des erzielten Kaufpreises.

    Alles ohne Gewähr!!!
    Wenn Du noch ein wenig zeit mit der EA hast, kann ich Dir bescheid geben wenn ich meine benotet zurück habe.

    Liebe Grüße,
    Kim

  • Krümelchen
    Benutzer
    Beiträge
    41
    • 8. Oktober 2007 um 13:22
    • #3

    Danke für deine Antworthilfe, Kim.
    Ich denke, dass ich das jetzt auch nach dem Wochenende alleine gut hinbekommen hab. Werd die Einsendeaufgabe heute wegschicken und bin dann gespannt, was dabei rauskommt. Rechtskunde war noch nie mein Ding :) Aber trotzdem erstmal DANKE!

    [LEFT][SIZE=5] Liebe Grüße, Krümelchen [/SIZE]
    [/LEFT]
    :suche:

  • annika1983
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 26. Oktober 2007 um 12:49
    • #4

    Kann mir jemand bei dieser Frage weiterhelfen. Wäre für jede Hilfe sehr dankbar.

    Die Frage:

    Brigitte W. (25 Jahre) hat zwar schon vor 2 Jahren ihren Führerschein, Klasse B, bestanden, ist aber seither nicht Auto gefahren (und hat auch keins gekauft). Ihr neuer Freund (F) will sich bei ihr beliebt machen und besorgt ihr ein sehr schönes, gut erhaltendes preiswertes Auto, das sie von ihrem eigenen, ersparten Geld bezahlt und das sie auch nutzen will, das aber F auf seinen Namen zulässt, damit sie bei der Versicherung keine 260 Prozent Versicherungsprämie (für Anfänger), sondern nur 120 Prozent (als Zweitwagen) bezahlen muss. Alles in allem für Brigitte (B) eine erfreuliche Lösung.
    Es kommt aber, wie es im Leben so oft kommt: Nach einiger Zeit kriegen die beiden Krach. B wendet sich enttäuscht einem anderen Mann als Partner zu. Die Trennung von F ist für B endgültig. Daraufhin entschließt sich ihr bisheriger Freund (F) aus Rache, das Auto von B an einen anderen, den Dieter (D) zu verkaufen. Kraftfahrzeugbrief und Zweitschlüssel des Autos hatte er noch im Besitz; das Auto holte er sich vor der Haustür von B ab.
    Frage:
    a)Welcher Vertrag wurde zwischen F und D geschlossen?
    b)Ist der Vertrag gültig?
    c)Welche Eigentümer-/Besitzer-Verhältnisse bestanden vor undnach dem Verkauf F an D?
    d)Kommt B wieder zu ihrem Auto?
    e)Kann B gegen F Ersatzansprüche geltend machen?

    :nein:

  • KIM
    Benutzer
    Beiträge
    42
    • 27. Oktober 2007 um 16:11
    • #5

    Hi,

    schick mir mal ne email, dann kann ich dir weiter helfen.
    kingxav@gmx.de

    lg, Kim

  • Solnischko
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 13. November 2007 um 15:15
    • #6

    Hallo Kim,
    Wollte fregen, ob deine Antworten richrig waren.
    Würde mich sehr freuen für deine Rückmeldung
    LG Solnischko:)

  • KIM
    Benutzer
    Beiträge
    42
    • 13. November 2007 um 20:31
    • #7
    Zitat von Solnischko

    Hallo Kim,
    Wollte fregen, ob deine Antworten richrig waren.
    Würde mich sehr freuen für deine Rückmeldung
    LG Solnischko:)

    Hallo Solnischko,

    leider nur teilweise.

    a. richtig
    b. ja, beidseitiger Vertragsabschluss
    c. D ist gutgläubiger Besitzer geworden gem.§932BGB, da er die Vorgeschichte nicht kennen konnte. Vorher war es B. sie hat bezahlt und daher ist es in ihr Eigentum übergegangen§§929ffBGB
    d. nein, da gültiger Kaufvertrag
    c. Ja, gem.§823BGB auf Herausgabe des erzielten Kaufpreises.

    Falls noch jemand anderes einen Korrekturvorschlag hat, kann er diesen gerne posten, da ich aus dieser Korrektur nicht sorichtig schlau geworden bin. Also ohne Garantie!!! Hab zwar eine 2 bekommen, aber trotzdem...
    :crazy:
    Liebe Grüße, Kim

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