Hallo Freunde
Ich habe so eine etwas längere Aufgabe und würde euch um Hilfe bitten, muss ja keine vollständige Lösung sein, je paar Gedanken zu jeweiligen Teilaufgaben würden viel helfen.
Erst hiermit die Aufgabe, dann meine Ideen dazu:
A betreibt einen Kosmetikversand. Im Rahmen einer Werbeaktion 2001 versendet er an Einzelne, namentlich bekannte Kunden einen als "Privatbrief" gestalteten Werbebrief. Dem Brief liegt eine Antwortpostkarte bei, mit der ein Verkaufsprospekt angefordert werden kann. Auf der Karte befindet sich darüber hinaus der Hinweis: "Jede Karte gewinnt!". Erläuternd ist hinzugefügt, dass jede Einsenderin einer Karte - unabhängig von einer späteren Bestellung - mit dem Prospekt eine - nicht näher bezeichnete - "kleine Aufmerksamkeit" erhalte.
Der Werbebrief geht unter anderem auch der B zu, die im Jahre 1998 einige Kosmetikartikel bei A bestellt hatte. Der B vermerkt auf der Antwortpostkarte in den dafür vorgesehenen Rubriken ihren Namen und ihre Anschrift. Das für die Angabe der Telefonnummer vorgesehene Feld füllt sie nicht aus. Wenig später erhält die B den Prospekt und das angekündigte Präsent in Form eines Plastik-Taschenkalenders für das Jahr 2002.
Nach zwei Wochen beauftragt A einen Mitarbeiter, in der Privatwohnung der B anzurufen. B, die eigentlich keine Kosmetikartikel bestellen will, ordert daraufhin "aus Höflichkeit" mehrere Artikel, die ihr kurze Zeit später - ohne Vorankündigung - von C, einem Außendienstmitarbeiter des A angeliefert werden.
Bei dieser Gelegenheit überredet C die B zu einem "Kometikpersönlichkeitstest". Um den C wieder "loszuwerden", bestellt B schließlich weiter Kosmetikartikel. Auf Nachfrage des C, ob B andere an Kosmetika interessierte Personen bekannt seien, verweist die B auf ihre Freundin D, die Inhaberin einer Modeboutique ist und Kosmetikprodukte einer anderen Firma vertreibt.
D erhält daraufhin ein Telefax mit neuesten Angeboten aus dem aktuellen Verkaufsprospekt und dem Hinweis, dass sich Kosmetika des A ganz besonders als Präsente für Kundinnen von Modeboutiquen bestens bewährt hätten. Als D auf die Werbung nicht reagiert, sendet A eine als "Anzeige" gekennzeichnete E-mail an die Privatadresse der D, mit der er sie nochmals auf ihre Produkte aufmerksam macht. B und D sind über die Werbemethoden des A empört und Fragen nach den Möglichkeiten, ihn zu stoppen. A hält seien Werbung demgegenüber für zulässig, weil "allgemein üblich".
1. Nehmen Sie Stellung zu der Frage, ob und inwieweit A durch nachstehende Handlungen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt hat
- Zusendung des Werbebriefs an die B
- Ankündigung "Jede Karte gewinnt"
- Telefonwerbung gegenüber B
- Kosmetikberaterbesuch bei B
- Telefaxwerbung gegenüber B
- E-mail Werbung gegenüber B
Berücksichtigen Sie die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
2. Was können B und D tun?
3. Wie kann sich A, der sich keines Wettbewerbsverstoßes bewusst ist, im Vorfeld schützen?
....................................
Also zur 1)
Erster Punkt: Hat er das? Ich meine nicht, ein Werbebrief kann er doch jedermann zusenden, oder nicht, er hat die Daten ja legal erhalten und Werbung zuschicken kann er soviel wie er will. Soll man sagen welches Gesetz es erlaubt? Ich finde nicht, nur was verboten ist regelt das Gesetz ![]()
Punkt 2: Wenn er das einhält, dann kann er doch so viele
Gewinnzusagen machen wie er will, meine ich. Relevante Gesetze?
Punkt 3: Telefonwerbung ist doch nur nach Absprache erlaubt, weiss nicht welches Gesetz es ist, aber ich bin mir sehr sicher. Irgendwo im BGB oder HGB war das schon.
Punkt 4: Ja jetzt wird es kritisch, er wurde überrumpelt und genötigt, kann also vom Kauf zurücktreten und zudem sind es Wettbewerbsverstosse, paar habe ich im Auge, was meint ihr welche hier genannt werden sollen?
5 und 6: Beides doch illegal, oder? Ist doch wie der Anruf, oder? Welche Vorschriften sollten hauptsächlich genannt werden?
2. Was die tun können? Ja also ich würde sagen alle Kaufverträge als nichtig erklären, ein Wettbewerbsverstoss melden (Gewerbeamt?) ggf. auf Unterlassung klagen? Oder auch was §-Reiter nicht machen, A einfach sagen dass es pfui war ![]()
3.
Naja Unwissen schütz vor Strafe nicht, die Aufgabe klingt so als ob er das Opfer wäre.
„Allgemein üblich“ ist und war Viel auf der Welt, das kann wohl nicht was rechtfertigen.
Er muss sich eben informieren was er darf und vorsichtig als Unternehmer vorgehen, aber ist es das was der Dozent lesen will? Irgendwie meine ich mit Ergebnissen richtig zu liegen, weiss aber nicht wie ich sie darstellen soll um Zufriedenheit hervorzurufen ![]()
Tipps nehme ich gerne entgegen.
Wettbewerbsrecht …
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Sabine-123 -
18. Juli 2007 um 01:11 -
Erledigt
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Hallo,
also ich komme mit dieser Aufgabe wirklich absolut nicht zu recht
Hast du deine Note bereits erhalten?
Viele Grüße
Denny -
Nein noch nicht, mal gucken was es wird. Viel habe ich da nicht gemacht, paar mal ein UWG § rein und 2 Sätze...
-
Hallo,
gibt es hierzu bereits etwas neues? Ich habe dieses Heft noch immer auf der Seite liegen
Viele Grüße
Denny -
Viel mehr als dort steht habe ich nicht gemacht und eine 2 bekommen, etwas schöner ausformuliert, nur beim Punkt Gewinnzusagen (vor Abgabe allerdings noch selbst korrigiert) ist es anders als ursprünglich geschrieben, denn ist grundsätzlich schon ein Wettbewerbsverstoss und in der Wikipedia findest Du da diesen Hinweis ja schon...
prinzipiell kannst Du bei allen Vermutungen die ansonsten hier stehen statt "?" ein Punkt setzen
und es nur 2 blabla-Sätze dranhängen.
Ah ja, bei 5 schreibst Du wo er überall Infos kriegt damit er vorher weiss was erlaubt ist und was nicht und dazu gehören alle möglichen Unternehmensgründerkurse, das Wettbewerbsrecht an sich (als Buch oder so) und dann ist es damit abgehackt.Wenn Du eine Konkrete Frage zur bestimmer Aufgabe hast, schaue ich nach, ansonsten ist es wie gesag schon richtig so.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - Wikipedia
§4 ist es fast immer, als schreib es nur noch immer dazu, die Formulierung will ich Dir aber nicht ganz abnehmen
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