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Nächtliche Lärmbelästigung durch Speditionsbetrieb in der Nähe eines Wohngebietes

  • knopf05
  • 7. Juli 2007 um 15:01
  • Erledigt
  • knopf05
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 7. Juli 2007 um 15:01
    • #1

    Hallo!

    Ich hoffe der Titel zu meiner Fragestellung ist halbwegs gut formuliert. Ich war mir nicht sicher was ich hier am Besten reinschreiben soll.

    Also: Folgende Problematik:

    Ein Speditionsbetrieb in Zeppelinheim (Hessen), in der Nähe des Flughafens, hat seit einiger Zeit zur besseren Auslastung seiner Lastzüge und vor allem um den Betrieb zu retten, der sich wegen schlechten Geschäftsganges und ruinöser Preisunterbietung durch die Mitbewerber gerade noch so "über Wasser halten kann", Nachtschicht für die Fahrer angeordnet. Es passiert also recht häufig, dass nachts Lastzüge geräuschvoll ankommen, ent- und beladen werden und auch wieder lautstark abfahren. Der Betrieb grenzt unmittelbar an ein nobles Wohngebiet. Was können die Nachbarn dagegen unternehmen, wenn sie ihre Nachtruhe wieder hergestellt wissen wollen?


    Hierzu habe ich bis jetzt folgendes gefunden:
    Hier liegt eine Lärmbelästigung im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG vor, also Immissionen, die Gefahren oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeiführen können. Gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 (BImSchG), sollen nicht genehmigungspflichtige Anlagen so errichtet werden, daß die schädlichen Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß reduziert werden sollen.
    Gemäß § 23 BImSchG könnten Untersuchungen darüber vorgenommen werden, wie schädlich die Lärmbelästigung für die Anwohner ist.

    Ich muss ehrlich sagen, dass ich in Rechtsfragen eine absolute Niete bin, aber es nunmal zu meinem Studium dazugehört :)
    Vielleicht könntet ihr mir einen Tip geben ob die oben geschriebenen Ideen in die richtige Richtung gehen oder ob sie in diesem Beispiel eher nicht zutreffen.
    Das einzige was mir stutzig macht ist, dass im Text steht, dass die Spedition in der Nähe des Flughafens ihren Sitz hat und das Wohngebiet aber an die Spedition direkt angrenzt. Somit haben die Bewohner dieser Wohnsiedlung ja sowieso schon durch den Flughafenlärm ein gewisses Maß an Lärmbelästigung, das sie aushalten müssen. Mildert das irgendwie die Schwere der Lärmbelästigung durch die Spedition oder denke ich da total falsch und das hat überhaupt nichts mit der Fragestellung zu tun? :)

    Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Hilfe!!!!

    LG
    Knopf05

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  • Sabine-123
    Benutzer
    Beiträge
    92
    • 12. Juli 2007 um 02:37
    • #2

    Ich habe irgendwo gelesen dass das Verursacherprinzip bei Lärm gilt, daher bin ich mir relativ sicher dass mit "Fluglärm ist sowieso schon da" nichts zu machen ist.

    Die Nachbarn müssen also den Lärm vom Fachmann messen lassen und beweisen dass er die Grenzwerte überschreitet.

    Etwas Konkretes habe ich doch noch:
    "Das Oberlandesgericht Naumburg (Az. 12 U 130/00) hat die Entscheidung des Landgerichts Halle (Az. 5 O 116/98) bestätigt, dass dem Anwohner ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Lärm zusteht "

    Rechtsgrundlage ist § 1004 BGB in Verbindung mit § 906 BGB. Danach kann der Eigentümer eines Grundstücks die Zuführung von Geräuschen dann verbieten, wenn diese durch eine zwar ortsübliche Benutzung hervorgerufen werden, dies jedoch zu einer wesentlichen Beeinträchtigung führt und durch zumutbare wirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann.

    Gebiete nach der BauNVO tags/nachts
    in dB(A)in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind 50/35in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind 55/40in denen Wohnungen und gewerbliche Anlagen vorhanden sind 60/45

  • knopf05
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 12. Juli 2007 um 07:36
    • #3

    Vielen Dank für deine Antwort! Das hat mir weitergeholfen!

    Jetzt kann ich die Aufgabe endlich wegschicken :)

    LG
    Knopf05

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