Beiträge von knopf05
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Hallo!
Ich hoffe der Titel zu meiner Fragestellung ist halbwegs gut formuliert. Ich war mir nicht sicher was ich hier am Besten reinschreiben soll.
Also: Folgende Problematik:
Ein Speditionsbetrieb in Zeppelinheim (Hessen), in der Nähe des Flughafens, hat seit einiger Zeit zur besseren Auslastung seiner Lastzüge und vor allem um den Betrieb zu retten, der sich wegen schlechten Geschäftsganges und ruinöser Preisunterbietung durch die Mitbewerber gerade noch so "über Wasser halten kann", Nachtschicht für die Fahrer angeordnet. Es passiert also recht häufig, dass nachts Lastzüge geräuschvoll ankommen, ent- und beladen werden und auch wieder lautstark abfahren. Der Betrieb grenzt unmittelbar an ein nobles Wohngebiet. Was können die Nachbarn dagegen unternehmen, wenn sie ihre Nachtruhe wieder hergestellt wissen wollen?
Hierzu habe ich bis jetzt folgendes gefunden:
Hier liegt eine Lärmbelästigung im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG vor, also Immissionen, die Gefahren oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeiführen können. Gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 (BImSchG), sollen nicht genehmigungspflichtige Anlagen so errichtet werden, daß die schädlichen Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß reduziert werden sollen.
Gemäß § 23 BImSchG könnten Untersuchungen darüber vorgenommen werden, wie schädlich die Lärmbelästigung für die Anwohner ist.
Ich muss ehrlich sagen, dass ich in Rechtsfragen eine absolute Niete bin, aber es nunmal zu meinem Studium dazugehört
Vielleicht könntet ihr mir einen Tip geben ob die oben geschriebenen Ideen in die richtige Richtung gehen oder ob sie in diesem Beispiel eher nicht zutreffen.
Das einzige was mir stutzig macht ist, dass im Text steht, dass die Spedition in der Nähe des Flughafens ihren Sitz hat und das Wohngebiet aber an die Spedition direkt angrenzt. Somit haben die Bewohner dieser Wohnsiedlung ja sowieso schon durch den Flughafenlärm ein gewisses Maß an Lärmbelästigung, das sie aushalten müssen. Mildert das irgendwie die Schwere der Lärmbelästigung durch die Spedition oder denke ich da total falsch und das hat überhaupt nichts mit der Fragestellung zu tun?
Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Hilfe!!!!
LG
Knopf05 -
Hallo!
Danke für deine Rückmeldung!
Ich habe eigentlich schon alle Aufgaben von VWL02 gelöst. Das positive ist, dass der Großteil nur Abschreibarbeit mit eigener Meinung einbringen war
Wo ich mir doch ein wenig schwer tue ist die Frage 3. Ich wiederhole die ganze Fragestellung jetzt nicht nochmal, da du sie ja eh schon kennst und sie etwas weiter oben schon einmal geschrieben wurde
Im Heft steht ja auf S. 88, dass durch die große Reiselust der Deutschen die Leistungsbilanz seit Jahren passiv abschließt, sprich sie schliewßt mit einem Importüberschuss ab. Zu Einfuhr einer Dienstleistung zählen z:b. deutsche Touristen, die ausländische Hoteldienste in Anspruch nehmen, usw....
Ich kann ja aber nicht nur schreiben, dass es keinen Importüberschuss mehr geben wird und die Leistungsbilanz dann negativ ausfällt. Das wäre doch zu wenig oder? Außerdem verstehe ich nicht ganz wie ich mich auf die Teilbilanzen beziehen soll. Vielleicht habe ich auch einfach nur eine riesen Blockade und stehe total auf der Leitung
Könntest du mir vielleicht einen kleinen Tipp geben, einen Ansatz damit ich weiß wie ich die Aufgabe am besten lösen kann.Das wäre wirklich super!!
Vielen Dank im Voraus!
LG aus Wien
Knopf05 :confused: -
Hi!
Wie genau lauten die Fragen? Ich studiere zwar an der IHK, habe aber gehört, dass manche Hefte ziemlich ähnlich sein sollen. VIelleicht kann ich dir da ja weiterhelfen.
LG
Knopf05 -
Hallo!
Also irgendwie fehlt da der rest des postings
schade, da ich gerade dasselbe heft bearbeite wärs sicher nicht unnützlich gewesen ein paar inputs zu der frage zu finden
ich wünsch euch was!
LG
Knopf05
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