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Sozialversicherungsbeiträge nach Tabelle oder wahren Wert?

  • Sabine-123
  • 13. März 2007 um 00:55
  • Erledigt
  • Sabine-123
    Benutzer
    Beiträge
    92
    • 13. März 2007 um 00:55
    • #1

    Bei Ermittlung von Lohnsteuer gilt die Betrachtung nach Tabelle, soweit klar.
    Also man verdient z.B. (geht nur um das Prinzip, keine genauen Zahlen) 2002 €, in der Tabelle heisst es "bis 2003€" d.h. nichts anderes als dass man von 2000 bis 2003€ die gleiche Lohnstuer zahlt. Wie ist es aber bei Sozialversicherungsbeiträgen, rechnet man da 15% Krankenversicherungsbeitrag von den 2003€ oder von tatsächlichen 2002€ Bruttolohn (die aktuelle Regelung in der der Arbeitnehmer 1% extra zahlt etc. mal ganz aussen vor).
    Sind zwar nur mikroskopische Unterschiede, aber es geht mir um das Prinzip.

    Danke

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 13. März 2007 um 08:03
    • #2

    Solltest du es selbst ausrechnen müssen, gehst du schon vom tatsächlichen Bruttoeinkommen aus. Die Krankenkassen veröffentlichen aber auch immer Tabellen, in denen es nach dem gleichen Prinzip läuft wie bei der Einkommensteuer.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Sandro2309
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    1
    • 18. März 2007 um 17:18
    • #3

    Die Sozialversicherungsbeiträge werden immer von sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn gerechnet. In deinem Fall von 2002,00€. In der Sozialversicherung gibt es keine von bis Werte in der ein bestimmter Betrag anfällt.

    Es gibt nur eine Beitragbemessungsgrenze für KV/PV und RV/AV. Werden diese Grenzen im Sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn überschritten ist der übersteigende Betrag SV frei. Sonderregelungen wie Einmalbezug werde ich jetzt mal außen vor lassen. Wenn du mehr Fragen zur Sozialversichung hast kannst du dich gerne an mich wenden

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