Bei Ermittlung von Lohnsteuer gilt die Betrachtung nach Tabelle, soweit klar.
Also man verdient z.B. (geht nur um das Prinzip, keine genauen Zahlen) 2002 €, in der Tabelle heisst es "bis 2003€" d.h. nichts anderes als dass man von 2000 bis 2003€ die gleiche Lohnstuer zahlt. Wie ist es aber bei Sozialversicherungsbeiträgen, rechnet man da 15% Krankenversicherungsbeitrag von den 2003€ oder von tatsächlichen 2002€ Bruttolohn (die aktuelle Regelung in der der Arbeitnehmer 1% extra zahlt etc. mal ganz aussen vor).
Sind zwar nur mikroskopische Unterschiede, aber es geht mir um das Prinzip.
Danke