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Vorzugsaktie kein reines Eigenkapital

  • Steffi_22
  • 13. September 2006 um 17:15
  • Erledigt
  • Steffi_22
    Benutzer
    Beiträge
    79
    • 13. September 2006 um 17:15
    • #1

    Hallo,

    bin gerade über noch eine Frage gestolpert.

    Warum sind Vorzugsaktien kein "reines" Eigenkapital?

    Also im Studienheft steht, dass man bei einer Vorzugsaktie kein Stimmrecht hat. Ist das der einzige Grund??? Weil man dann praktisch nicht an der Geschäftsführung "mitwirken" kann?

    Im Internet steht nämlich, dass auch Vorzugsaktien Stimmrechte haben können....


    LG
    Steffi

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 13. September 2006 um 21:11
    • #2

    Seit wann denn das?
    Natürlich sind auch Vorzugsaktien Eigenkapital, was sollen sie denn sonst sein?

    Was das Stimmrecht anbelangt, bei einer AG kann kein Aktionär an der Geschäftsführung mitwirken, die Geschäfte der AG führt alleine der Vorstand.
    Vorzugsaktien erhalten für gewöhnlich dann ein allgemeines Stimmrecht, wenn der Vorzug mehrere Jahre lang nicht gewährt wurde.

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  • Steffi_22
    Benutzer
    Beiträge
    79
    • 14. September 2006 um 20:53
    • #3

    Das sehe ich ja auch so. Was das Stimmrecht betrifft, habe ich das so verstanden, dass ich ja, wenn ich Aktien habe, bei der Wahl des Aufsichtsrates / Vorstandes mitstimmen kann. vielleicht meint das ja die Mitwirkung an der Geschäftsführung...

    Lg
    Steffi

  • MeikEssen
    Benutzer
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    40
    • 9. Dezember 2008 um 09:01
    • #4

    Also ehrlich Strolch, je mehr ich von deinen Kommentaren lese umso schlechter wird mir.
    In einem anderen Beitrag hast du schonmal behauptet, dass reine Eigenkapital keinesfalls Mitspracherecht hat... was für ein Schwachsinn.
    Eigenkapital hat immer Mitsprache recht, entweder direkt (Einzelgesellschaften und Personengesellschaften) oder indirekt durch die Wahl der Geschäftsführung. Wäre ja genauso als würdest du behaupten ein Bürger hätte in Deutschland kein Mitbestimmungsrecht obwohl jeder Bürger mit seinem Stimmrecht sein Mitbestimmungsrecht ausüben kann.
    Die Vorzugsaktie ist aus dem Grund kein reines Eigenkapital weil dieses Kapital nicht den typischen Rechten und Pflichten des Eigenkapitals folgt. Die Vorzugsaktie hat kein Stimmrecht haftet jedoch genauso wie eine Stammaktie mit dem Nennwert. Zum Ausgleich dieses Nachteils hat die Vorzugsaktie ein Recht auf einen höheren Dividendenanteil. So kann zum Beispiel ein Familienunternehmen umfirmieren in eine AG und das Kapital erhöhen ohne das "Ruder" aus der Hand geben zu müssen da die ausgegeben Vorzugsaktien an der Geschäftsführung nicht mitwirken darf.

    Bitte sich in Zukunft erst schlau machen bevor man hier so felsenfeste Behauptungen aufstellt.

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