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  4. Steuerlehre

Zusammenveranlagung/getrennte Veranlagung

  • paeddy
  • 1. August 2006 um 13:19
  • Erledigt
  • paeddy
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    14
    • 1. August 2006 um 13:19
    • #1

    Er selbständig, mit einem Gewinn von 100.000,--
    Auf einen Verlustrücktrag wird hier verzichtet.
    Sie kaufmännische Angestellte mit einem Einkommen von 30.000,--
    Sie kann volle Werbungskosten absetzen u. hat diverse Geldgeschenke (3000,--)
    vom Chef erhalten. FSA wurde voll ausgeschöpft.

    Fragestellung: Welche steuerliche Veranlagung ist den Eheleuten zu empfehlen?
    Zusammenveranlagung o. getrennte Veranlagung.

    Ich hatte mich für die getrennte enschieden, weil hier ein Ehepaartner Selbständig u. der andere Angestellt ist. Er kann als Selbständiger andere Steuervorteile genießen als Sie u. unterliegt einer anderen Besteuerung.


    Oder hat jemand einen anderen Lösungsvorschlag.

    Unabhängig davon, muß ich in diesem Fall einen zu versteuerndes Einkommen nach der Zusammenveranlagung ermitteln.


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • thorag
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 10. August 2006 um 17:54
    • #2

    Welche steuervorteile soll ein selbständiger denn geniesen, und welcher anderen Besteuerung unterliegt sie? ?(

  • paeddy
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    14
    • 10. August 2006 um 21:51
    • #3

    Lt. WWW liegt der Höchststeuersatz bei gewerblichen Einkünften niedriger, als bei den anderen Einkunftsarten.
    Werden sowohl gewerbliche als auch andere Einkunftsarten erzielt, greift die Tarifbegrenzung erst ein, wenn und soweit das begünstigte zu versteuernde Einkommen die jeweiligen Grundfreibeträge übersteigt.

    Bei der getrennten Veranlagung erfolgt die Anwendung der Grundtabelle.
    Bei der Zusammenveranlgaung erfolgt die Anwendung der Spittingtabelle.


    Komme bei dieser Frage einfach nicht weiter und bin daher über jede Info dankbar.

  • thorag
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 10. August 2006 um 23:22
    • #4

    Also mal grundsätzlich:
    - Alle Einkunftsarten werden gleich besteuert, für einige gibt es (geringe) Freibeträge.
    - Splitting edeutet das man die Einkommen zunächst zusammenzählt, dann halbiert, auf diesen Betrag die Steuer errechnet, und diese dann verdoppelt. Wegen der progressiven Besteuerung kommt man dabei günstiger weg.

    Deshalb sehe ich keinen Grund das bei deiner Aufgabe die Getrenntveranlagung besser sein sollte.

    Oder hast du dich vertippt, und der Gewinn von 100.000 ist ein Verlust von 100000? Dann würde auch der Satz "Auf Verlustrücktrag wird verzichtet" Sinn machen

  • paeddy
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    14
    • 11. August 2006 um 08:55
    • #5

    Er hatte in 2005 einen Geschäftsgewinn von 100.000,--
    (Geschäftseröffnung 2004 mit Verlust von 20.000,--) Auf einen Verlustrücktrag wird verzichtet.
    Sie arbeitet als kaufm.Angestellte u. hatte 2005 ein Einkommen von 30.000,--

    Im WWW habe ich gelesen, das in so einem Fall die getrennte Veranlagung für Beide besser wäre. Oder hat jemand einen anderen Vorschlag?
    Wenn ja, dann bitte erklären. Vielen Dank für eure Hilfe!!!!!!!!!!

  • JayC
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    259
    • 14. August 2006 um 08:03
    • #6

    Die getrennte Veranlagung könnte schon einen Steuervorteil darstellen. Allein schon deshalb, dass eine Kürzung vom Vorwegabzug nur vom Einnahmen aus nsA erfolgt. Im Fall der Zusammenveranlagung würde der gemeinsame Vorwegabzug gekürzt werden. Bei der getrennten Veranlagung erfolgt die Kürzung nur bei der Ehefrau, da der Steuerpflichtige nur gewerbliche Einkünfte hat.

    JC

  • el_chango
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 8. September 2006 um 14:50
    • #7

    Zusammenveranlagung lohnt sich immer dann, wenn der eine mehr verdient als der andere. (Mehr zu versteuerndes Einkommen hat.)

    Nur wenn beide das selbe Einkommen haben lohnt sich eventuell die getrennte Veranlagung.
    Aber dann nur um geringe Beträge.

    Zitat

    Ich hatte mich für die getrennte enschieden, weil hier ein Ehepaartner Selbständig u. der andere Angestellt ist. Er kann als Selbständiger andere Steuervorteile genießen als Sie u. unterliegt einer anderen Besteuerung.

    Beim Gewinn des Selbstständigen sind alle Kosten vorher angesetzt worden.
    Gewinn = Umsatz - Kosten
    Als Beispiel: Beide gehen essen und er setzt es als Geschäftsessen ab.

    Die Berechnung der Einkommensteuer läuft unabhängig davon.
    Selbst wenn derjenige Anteile an einer GmbH hält und nebenbei Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bezahlen muss, dann versucht man derzeit soviel wie möglich Kosten in den Betrieb zu bringen, weil die Einkommensteuer geringer ist als die betriebliche Steuer.

    Bei dem Beispiel musst du nicht rechnen.
    Die Zusammenveranlagung wird um mehere Tausend Euro günstiger sein als die getrennte Veranlagung.

    Man erspart dir scheinbar die Ausrechnung des zu versteuernden Einkommens für getrennte Veranlagung, weil es mehr als offensichtlich ist, dass die Zusammenveranlagung auf jeden Fall günstiger ist.

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