Study-Board.de
  1. Magazin
    1. Hochschulen
    2. Häufige Fragen
    3. Infomaterial zum Fernstudium
  2. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Datenbanken
    4. Semantische Suche
  3. Mediathek
  4. Umfragen
  5. Studium
    1. Welches Fernstudium?
    2. Hochschulfinder
    3. Studiengänge
    4. Hochschulen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Galerie
  • Datenbank-Einträge
  • Umfragen
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Fachforen Wirtschaftswissenschaften
  4. Steuerlehre
Anzeige
SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026

Zusammenveranlagung/getrennte Veranlagung

  • paeddy
  • 1. August 2006 um 13:19
  • Erledigt
  • paeddy
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    14
    • 1. August 2006 um 13:19
    • #1

    Er selbständig, mit einem Gewinn von 100.000,--
    Auf einen Verlustrücktrag wird hier verzichtet.
    Sie kaufmännische Angestellte mit einem Einkommen von 30.000,--
    Sie kann volle Werbungskosten absetzen u. hat diverse Geldgeschenke (3000,--)
    vom Chef erhalten. FSA wurde voll ausgeschöpft.

    Fragestellung: Welche steuerliche Veranlagung ist den Eheleuten zu empfehlen?
    Zusammenveranlagung o. getrennte Veranlagung.

    Ich hatte mich für die getrennte enschieden, weil hier ein Ehepaartner Selbständig u. der andere Angestellt ist. Er kann als Selbständiger andere Steuervorteile genießen als Sie u. unterliegt einer anderen Besteuerung.


    Oder hat jemand einen anderen Lösungsvorschlag.

    Unabhängig davon, muß ich in diesem Fall einen zu versteuerndes Einkommen nach der Zusammenveranlagung ermitteln.


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • BWL-Ratgeber auf Study-Board
    BWL-Fernstudium 2026 im Vergleich →Was kostet das BWL-Fernstudium? →
  • thorag
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 10. August 2006 um 17:54
    • #2

    Welche steuervorteile soll ein selbständiger denn geniesen, und welcher anderen Besteuerung unterliegt sie? ?(

  • paeddy
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    14
    • 10. August 2006 um 21:51
    • #3

    Lt. WWW liegt der Höchststeuersatz bei gewerblichen Einkünften niedriger, als bei den anderen Einkunftsarten.
    Werden sowohl gewerbliche als auch andere Einkunftsarten erzielt, greift die Tarifbegrenzung erst ein, wenn und soweit das begünstigte zu versteuernde Einkommen die jeweiligen Grundfreibeträge übersteigt.

    Bei der getrennten Veranlagung erfolgt die Anwendung der Grundtabelle.
    Bei der Zusammenveranlgaung erfolgt die Anwendung der Spittingtabelle.


    Komme bei dieser Frage einfach nicht weiter und bin daher über jede Info dankbar.

  • thorag
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 10. August 2006 um 23:22
    • #4

    Also mal grundsätzlich:
    - Alle Einkunftsarten werden gleich besteuert, für einige gibt es (geringe) Freibeträge.
    - Splitting edeutet das man die Einkommen zunächst zusammenzählt, dann halbiert, auf diesen Betrag die Steuer errechnet, und diese dann verdoppelt. Wegen der progressiven Besteuerung kommt man dabei günstiger weg.

    Deshalb sehe ich keinen Grund das bei deiner Aufgabe die Getrenntveranlagung besser sein sollte.

    Oder hast du dich vertippt, und der Gewinn von 100.000 ist ein Verlust von 100000? Dann würde auch der Satz "Auf Verlustrücktrag wird verzichtet" Sinn machen

  • paeddy
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    14
    • 11. August 2006 um 08:55
    • #5

    Er hatte in 2005 einen Geschäftsgewinn von 100.000,--
    (Geschäftseröffnung 2004 mit Verlust von 20.000,--) Auf einen Verlustrücktrag wird verzichtet.
    Sie arbeitet als kaufm.Angestellte u. hatte 2005 ein Einkommen von 30.000,--

    Im WWW habe ich gelesen, das in so einem Fall die getrennte Veranlagung für Beide besser wäre. Oder hat jemand einen anderen Vorschlag?
    Wenn ja, dann bitte erklären. Vielen Dank für eure Hilfe!!!!!!!!!!

  • JayC
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    259
    • 14. August 2006 um 08:03
    • #6

    Die getrennte Veranlagung könnte schon einen Steuervorteil darstellen. Allein schon deshalb, dass eine Kürzung vom Vorwegabzug nur vom Einnahmen aus nsA erfolgt. Im Fall der Zusammenveranlagung würde der gemeinsame Vorwegabzug gekürzt werden. Bei der getrennten Veranlagung erfolgt die Kürzung nur bei der Ehefrau, da der Steuerpflichtige nur gewerbliche Einkünfte hat.

    JC

  • el_chango
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 8. September 2006 um 14:50
    • #7

    Zusammenveranlagung lohnt sich immer dann, wenn der eine mehr verdient als der andere. (Mehr zu versteuerndes Einkommen hat.)

    Nur wenn beide das selbe Einkommen haben lohnt sich eventuell die getrennte Veranlagung.
    Aber dann nur um geringe Beträge.

    Zitat

    Ich hatte mich für die getrennte enschieden, weil hier ein Ehepaartner Selbständig u. der andere Angestellt ist. Er kann als Selbständiger andere Steuervorteile genießen als Sie u. unterliegt einer anderen Besteuerung.

    Beim Gewinn des Selbstständigen sind alle Kosten vorher angesetzt worden.
    Gewinn = Umsatz - Kosten
    Als Beispiel: Beide gehen essen und er setzt es als Geschäftsessen ab.

    Die Berechnung der Einkommensteuer läuft unabhängig davon.
    Selbst wenn derjenige Anteile an einer GmbH hält und nebenbei Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bezahlen muss, dann versucht man derzeit soviel wie möglich Kosten in den Betrieb zu bringen, weil die Einkommensteuer geringer ist als die betriebliche Steuer.

    Bei dem Beispiel musst du nicht rechnen.
    Die Zusammenveranlagung wird um mehere Tausend Euro günstiger sein als die getrennte Veranlagung.

    Man erspart dir scheinbar die Ausrechnung des zu versteuernden Einkommens für getrennte Veranlagung, weil es mehr als offensichtlich ist, dass die Zusammenveranlagung auf jeden Fall günstiger ist.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Letzte Beiträge

    1. Thema
    2. Antworten
    3. Letzte Antwort
    1. Trainer im Fußballverein: Sind die 200 € im Monat steuerfrei – und was passiert, wenn ich noch eine zweite Mannschaft übernehme? 2

      • Felix96
      • 26. September 2026 um 13:40
      • Steuerlehre
      • Felix96
      • 26. September 2026 um 18:30
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      53
      2
    3. Meike_HR

      26. September 2026 um 18:30
    1. Doppelte Haushaltsführung: unter der Woche Frankfurt, Familie in Karlsruhe – was kann ich absetzen? 3

      • Basti92
      • 24. September 2026 um 15:50
      • Steuerlehre
      • Basti92
      • 25. September 2026 um 14:35
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      91
      3
    3. AndiSteuer

      25. September 2026 um 14:35
    1. Umzug für den ersten Job nach dem Bachelor – kann ich die Kosten absetzen? Und den Umzug zum Studienbeginn damals auch? 2

      • RobertM
      • 18. September 2026 um 17:05
      • Steuerlehre
      • RobertM
      • 19. September 2026 um 07:10
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      133
      2
    3. DerSteuermann

      19. September 2026 um 07:10
    1. GmbH oder Einzelunternehmen – stimmt es, dass man bei der GmbH zweimal Steuern zahlt? 3

      • Basti92
      • 16. September 2026 um 15:10
      • Steuerlehre
      • Basti92
      • 17. September 2026 um 12:40
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      150
      3
    3. MaxFinance

      17. September 2026 um 12:40
    1. Hausmeister und Treppenhausreinigung in der Nebenkostenabrechnung – kann ich das als Mieterin wirklich von der Steuer absetzen? 2

      • Sara93
      • 13. September 2026 um 17:20
      • Steuerlehre
      • Sara93
      • 14. September 2026 um 07:20
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      112
      2
    3. AndiSteuer

      14. September 2026 um 07:20
    1. Freistellungsauftrag vergessen – hole ich mir die 25 % Kapitalertragsteuer über die Steuererklärung zurück? 2

      • MarieLpz
      • 11. September 2026 um 20:20
      • Steuerlehre
      • MarieLpz
      • 12. September 2026 um 07:35
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      111
      2
    3. SvenjaFinanz

      12. September 2026 um 07:35
    1. Werkstudentenjob neben dem Studium – was geht an Steuern und Abgaben weg, und was hole ich zurück? 2

      • JuliBuecher
      • 9. September 2026 um 18:05
      • Steuerlehre
      • JuliBuecher
      • 10. September 2026 um 06:45
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      140
      2
    3. Meike_HR

      10. September 2026 um 06:45
    1. Großeltern wollen mir Geld fürs Studium schenken – ab wann wird das schenkungsteuerpflichtig, und muss ich das melden? 2

      • NeleStudiert
      • 5. September 2026 um 18:35
      • Steuerlehre
      • NeleStudiert
      • 6. September 2026 um 06:45
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      158
      2
    3. AndiSteuer

      6. September 2026 um 06:45
    1. Werbungskosten oder Sonderausgaben – wo trage ich was ein, und warum ändert sich an meiner Erstattung trotzdem nichts? 2

      • SvenjaFinanz
      • 3. September 2026 um 16:25
      • Steuerlehre
      • SvenjaFinanz
      • 3. September 2026 um 21:20
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      160
      2
    3. DerSteuermann

      3. September 2026 um 21:20
    1. Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was macht das Finanzamt bei der Günstigerprüfung genau? 2

      • JaninaBWL
      • 31. August 2026 um 18:10
      • Steuerlehre
      • JaninaBWL
      • 1. September 2026 um 06:50
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      171
      2
    3. AndiSteuer

      1. September 2026 um 06:50
Anzeige
SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026: 10 % auf über 100 Kurse

Registrierung

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
Anzeige · Fernstudium-Anbieter
AKAD UniversityTIPPStaatlich anerkannt · berufsbegleitend · jederzeit startenHochschule FreseniusInfomaterial zu Fernstudien kostenlos anfordernSGD – Studiengemeinschaft DarmstadtTraditionsreiche Fernschule – 4 Wochen kostenlos testenILS FernschuleDeutschlands größte Fernschule – 4 Wochen gratis testenWilhelm Büchner HochschuleTechnik-Fernstudium, staatlich anerkanntFernakademieGeprüftes Fernstudium, jederzeit startenEHiP100 % digitales Studium, auch ohne Abitur
Partnerlinks – für dich kostenlos.
Alle Anbieter & Infomaterial →

Beliebte Studienthemen

BWL VWL Rechnungswesen Steuerlehre Mathe & Statistik Wirtschaftsrecht Wirtschaftsinformatik Wirtschaftswissenschaften Einsendeaufgaben Fernstudium-Anbieter
Anzeige · AKAD University
AKAD University – berufsbegleitendes FernstudiumStudiengänge ansehen →
Partnerlink – für dich kostenlos.

Letzte Beiträge

  1. Trainer im Fußballverein: Sind die 200 € im Monat steuerfrei – und was passiert, wenn ich noch eine zweite Mannschaft übernehme?

    Meike_HR
    26. September 2026 um 18:30
  2. Doppelte Haushaltsführung: unter der Woche Frankfurt, Familie in Karlsruhe – was kann ich absetzen?

    AndiSteuer
    25. September 2026 um 14:35
  3. Umzug für den ersten Job nach dem Bachelor – kann ich die Kosten absetzen? Und den Umzug zum Studienbeginn damals auch?

    DerSteuermann
    19. September 2026 um 07:10
  4. GmbH oder Einzelunternehmen – stimmt es, dass man bei der GmbH zweimal Steuern zahlt?

    MaxFinance
    17. September 2026 um 12:40
  5. Hausmeister und Treppenhausreinigung in der Nebenkostenabrechnung – kann ich das als Mieterin wirklich von der Steuer absetzen?

    AndiSteuer
    14. September 2026 um 07:20
Anzeige · Studentenrabatt
📰 Studenten lesen billigerZeitungs- & Zeitschriften-Abos für Studierende – bis −75 %. SPIEGEL, DIE ZEIT, Handelsblatt, Wirtschaftswoche & Über 1.000 Titel.Zu den Studenten-Abos →
Partnerlink – für dich kostenlos.
Werbeplatz
Hier könnte Ihre Werbung stehen37.000+ Mitglieder · 112.000+ Beiträge · Zielgruppe BWL & Fernstudium, 95 % DeutschlandWerbung anfragen →
Mediadaten auf Anfrage

Statistiken

Themen
59.381
Beiträge
114.733
Bilder
1
Videos
0
Mitglieder
37.072
Meiste Benutzer online
17.968
Neuestes Mitglied
bluey12

Benutzer online in diesem Thema

  • 3 Besucher
  1. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  2. Mediadaten
  3. Kontakt
  4. Presse
  1. Support

Über Study-Board.de

Study-Board.de ist eine der größten deutschen Communities rund ums Studium – mit über 37.000 Mitgliedern und mehr als 112.000 Beiträgen. Hier findest du Hilfe bei Einsendeaufgaben (SGD, ILS & Co.), verständliche Erklärungen zu BWL- und VWL-Fachbegriffen, Skripte, Klausurtipps und echte Erfahrungen zu Fernstudium-Anbietern wie IU, AKAD und Euro-FH.

Forum, Ratgeber und Linkdatenbank – Lernen, Austausch und gegenseitige Hilfe an einem Ort. Unabhängig und von Studierenden für Studierende.

Cookie-Einstellungen
Community-Software: WoltLab Suite™