Verkauf an einen Kunden in den USA = Lieferung in ein Drittland. Das ist eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 6 UStG – es fällt also keine deutsche Umsatzsteuer an.
Voraussetzung ist, dass du die Ausfuhr nachweist:
- Belegnachweis (Ausfuhr-/Ausgangsvermerk des Zolls bzw. entsprechende Versandbelege) und
- Buchnachweis (Aufzeichnung in der Buchführung).
Ohne diese Nachweise behandelt das Finanzamt den Umsatz im Zweifel als steuerpflichtig – die Doku ist hier das A und O. Was im Bestimmungsland (US Sales Tax / Einfuhrabgaben) anfällt, ist davon getrennt. Die Rechnung stellst du netto ohne USt mit dem Hinweis „steuerfreie Ausfuhrlieferung“ aus.