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Beiträge von MaxFinance

  • Umsatzsteuer bei Verkauf in die USA

    • MaxFinance
    • 21. April 2026 um 19:50

    Verkauf an einen Kunden in den USA = Lieferung in ein Drittland. Das ist eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 6 UStG – es fällt also keine deutsche Umsatzsteuer an.

    Voraussetzung ist, dass du die Ausfuhr nachweist:

    • Belegnachweis (Ausfuhr-/Ausgangsvermerk des Zolls bzw. entsprechende Versandbelege) und
    • Buchnachweis (Aufzeichnung in der Buchführung).

    Ohne diese Nachweise behandelt das Finanzamt den Umsatz im Zweifel als steuerpflichtig – die Doku ist hier das A und O. Was im Bestimmungsland (US Sales Tax / Einfuhrabgaben) anfällt, ist davon getrennt. Die Rechnung stellst du netto ohne USt mit dem Hinweis „steuerfreie Ausfuhrlieferung“ aus.

  • AfA: Wie berechne ich die lineare Abschreibung bei unterjähriger Anschaffung?

    • MaxFinance
    • 7. April 2026 um 18:00

    Noch ein Hinweis zur Einordnung: Da der Nettobetrag genannt ist, ist die Vorsteuer hier kein Teil der Anschaffungskosten — bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern gehört sie nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage (§ 9b EStG). Wäre der Betrag brutto und der Unternehmer nicht abzugsberechtigt, müsstest du von 71.400 € ausgehen. Lohnt sich, in der Aufgabe immer kurz zu prüfen, ob netto oder brutto gemeint ist.

  • Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten — wie viel Prozent?

    • MaxFinance
    • 25. März 2026 um 18:54

    Kleiner Praxistipp zur Buchung: Trenne in der Buchhaltung am besten direkt in „abziehbare Bewirtung 70 %" und „nicht abziehbare Bewirtung 30 %", aber buche die komplette Vorsteuer auf das Vorsteuerkonto. So passt am Jahresende sowohl die USt-Voranmeldung als auch die Gewinnermittlung. In der Klausur reicht meist der Hinweis auf § 15 Abs. 1a UStG.

  • Warum erhöht eine Zentralbank den Leitzins, um die Inflation zu senken?

    • MaxFinance
    • 12. März 2026 um 16:13

    Und ein Kanal, der oft vergessen wird: der Wechselkurs. Höhere Zinsen machen Anlagen in Euro attraktiver, Kapital fließt zu, der Euro wertet tendenziell auf. Eine Aufwertung verbilligt Importe - gerade bei Energie und Rohstoffen dämpft das die importierte Inflation direkt. Für die Klausur lohnt es sich, die drei Kanäle (Zins/Nachfrage, Erwartungen, Wechselkurs) sauber auseinanderzuhalten.

  • Deckungsbeitragsrechnung: Ab welcher Menge bin ich in der Gewinnzone?

    • MaxFinance
    • 17. Februar 2026 um 23:28

    Genau so. Ein Bild, das oft hilft: Stell dir die Fixkosten als Schuldenberg vor. Jedes verkaufte Stück bringt seinen Deckungsbeitrag und trägt einen Eimer Sand ab. Ist der Berg abgetragen (Break-Even), wird jeder weitere Eimer zu Gewinn.

    Wenn du einen Zielgewinn einbauen willst, rechnest du einfach (Fixkosten plus Zielgewinn) geteilt durch den Stückdeckungsbeitrag. Gleiche Logik, nur der Berg ist etwas höher.

  • Deckungsbeitrag berechnen - ich steh komplett auf dem Schlauch

    • MaxFinance
    • 15. Januar 2026 um 17:12

    Noch ein Tipp für die Klausur: Achte genau auf die Frage. "Deckungsbeitrag" ohne Zusatz meint oft den Stück-DB, manchmal aber den Gesamt-DB. Schreib bei deiner Lösung immer dazu, was du berechnest (z. B. "DB/Stück = ..."), dann gibt es auch bei kleinen Rechenfehlern Teilpunkte für den richtigen Ansatz.

  • Wertberichtigung auf Forderungen in Bilanz

    • MaxFinance
    • 22. Januar 2025 um 13:05

    Das verwirrt am Anfang fast jeden 🙂 Der Grund ist die indirekte Abschreibung von Forderungen:

    • Bei der direkten Methode wird die Forderung auf der Aktivseite sofort gemindert.
    • Bei der indirekten Methode bleibt die Forderung in voller Höhe aktiv stehen, und die Wertberichtigung wird als Korrekturposten separat geführt – je nach Bilanzgliederung taucht sie dann als Passivposten (Wertberichtigungskonto) auf.

    Wirtschaftlich ist es trotzdem eine Minderung der Forderungen: Forderungen (aktiv) minus Wertberichtigung = tatsächlich erwarteter Zahlungseingang. Sie steht also nur formal „passiv“, korrigiert aber die Aktivseite.

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