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SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026

Inventurdifferenz buchen — Schwund im Lager, wie verbuche ich das?

  • Sara93
  • 16. Februar 2026 um 19:20
  • Erledigt
  • Sara93
    BWL · Fernstudium
    Beiträge
    27
    • 16. Februar 2026 um 19:20
    • #1

    Bei der Inventur haben wir festgestellt, dass der tatsächliche Lagerbestand niedriger ist als der Buchbestand (Schwund/Verlust). Jetzt frage ich mich, wie man diese Inventurdifferenz sauber verbucht und auf welchem Konto der Verlust landet.

    Mir geht es vor allem darum zu verstehen, welches Konto im Soll und welches im Haben steht und warum.

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  • NinaZahlen
    Controlling
    Beiträge
    50
    • 20. Februar 2026 um 00:46
    • #2

    Beim negativen Bestandsunterschied (Soll-Bestand kleiner als Buchbestand) musst du den zu hohen Buchbestand nach unten korrigieren. Das heißt: Das Warenbestandskonto wird im Haben gemindert, weil der Bestand abnimmt.

    Die Gegenbuchung im Soll geht auf ein Aufwandskonto — üblicherweise den Wareneinsatz bzw. ein gesondertes Konto für außerplanmäßige Bestandsminderung. Logik: Der verschwundene Bestand ist ein Aufwand, der deinen Gewinn mindert.

  • SvenjaFinanz
    Finanzen
    Beiträge
    27
    • 23. Februar 2026 um 01:39
    • #3

    Ergänzung: Unterscheide unbedingt zwischen normalem und außergewöhnlichem Schwund. Kleiner, üblicher Schwund läuft oft schlicht über den Wareneinsatz. Größere, außergewöhnliche Verluste (z. B. Diebstahl) buchst du besser auf ein separates Konto, damit die Differenz im Abschluss nachvollziehbar bleibt.

    Faustregel für die Richtung: Bestand runter heißt immer Bestandskonto im Haben — und die Frage ist nur noch, welches Aufwandskonto die Gegenseite im Soll bildet.

  • DerSteuermann
    Steuern
    Beiträge
    39
    • 25. Februar 2026 um 11:24
    • #4

    Noch ein Praxishinweis: Denk an die umsatzsteuerliche Seite. Bei reinem Schwund/Bruch passiert in der Regel nichts mit der Vorsteuer. Anders kann es aussehen, wenn Ware nachweislich für private Zwecke entnommen wurde — dann ist es eine unentgeltliche Wertabgabe und du musst Umsatzsteuer berücksichtigen. Für die reine Inventurdifferenz reicht aber die von Nina beschriebene Buchung.

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