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SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026

Was haltet ihr von den Studienkonten?

  • kathy81
  • 11. Februar 2004 um 19:40
1. offizieller Beitrag
  • kathy81
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    719
    • 11. Februar 2004 um 19:40
    • #1

    Hallo zusammen,

    noch eine Frage die wie ich denke zur Zeit viele Studenten bewegt, zumindest diese in Nordrhein-Westfalen, ich weiss leider nicht in wieweit das in den anderen Bundesländern auch schon umgesetzt ist...


    Zitat von https://www.study-board.de/www.fh-bonn-rhein-sieg.de

    Information für alle Studierenden zur Einführung eines Studienkontenmodells
    (Stand: 02.12.2003)


    Das Studienkonten- und –finanzierungsgesetz (StKFG) wurde im Januar 2003 vom Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Danach sind die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, ab dem Sommersemester 2004 Studienkonten einzurichten und unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen Studiengebühren zu erheben.


    Was ist ein Studienkonto?

    Studienkonten gewähren Studienguthaben für den gebührenfreien Erwerb


    · eines ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses und

    · eines weiteren berufsqualifizierenden Abschlusses im Rahmen eines konsekutiven Studiums.


    Der konsekutiv studierte Masterstudiengang setzt den vorherigen Erwerb eines fachlich bezeichneten Bachelor- oder Bakkalaureusgrades voraus, der in der Prüfungsordnung des jeweiligen Masterstudienganges als Zugangsvoraussetzung ausgewiesen sein muss.

    Eine zeitliche Unterbrechung (z.B. durch Berufstätigkeit nach dem Bachelorabschluss) zwischen dem Bachelor- und dem Masterstudium ist unerheblich.

    Der Anschluss eines Masterstudiums an ein Diplomstudium oder der Anschluss eines Diplomstudiums an ein Bachelorstudium gilt nicht als konsekutiv. Das Studium zum Erwerb eines zweiten Masterabschlusses ist kein Studium in einem konsekutiven Studiengang.


    Wer erhält ein Studienkonto?

    Studienkonten werden zum Sommersemester 2004 für alle Studierenden eingerichtet, die zu diesem Zeitpunkt an einer Hochschule des Landes Nordrhein-Westfalen


    · in einem Studiengang zum Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (Diplom oder Bachelor) oder

    · in einem Studiengang zum Erwerb eines ersten Masterabschlusses im Rahmen eines konsekutiven Masterstudienganges


    eingeschrieben sind.


    Falls Sie also vor dem Sommersemester 2004 einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben, wird kein Studienkonto eingerichtet.

    Ausgenommen hiervon sind lediglich Studierende, die vor dem Sommersemester 2004 einen Bachelorabschluss erworben haben und ein konsekutives Masterstudium beginnen möchten. In diesen Fällen wird ein Studienguthaben für den Erwerb des Masterabschlusses zur Verfügung gestellt.


    Eine weitere Ausnahmeregelung gilt für Studierenden, die im Sommersemester 2004 an einer Hochschule im NRW eingeschrieben sind und einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluß vor dem Sommersemester 2004 außerhalb der EU erworben haben. Diese Studierenden erhalten aus Gründen des Vertrauensschutzes ein volles Studienkonto. Diese Vertrauensschutzregelung greift nicht bei Studierenden in einem nicht-konsekutiven Masterstudiengang. In diesen Fällen liegt ein Zweitstudium vor.

    Werden Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Vorstudium angerechnet, erfolgt eine Regelabbuchung im Umfang der ersparten Fachsemester.

    Zitatende

    Kostenpunkt wenn man unter die Regelung fällt sind sage und schreibe 650 Euro pro Semester... wie ich finde eine ganze MEnge und von einer Vielzahl wohl kaum noch zu tragen....

    Wie seht ihr das??

    ALso ich finde das System ist doch irgendwie nicht richtig und setzt am falschen Ende an, man sollte doch eher etwas einführen, dass einen Studenten motiviert anstatt demotiviert um die Studienzeit so kurz wie möglich zu halten..... Ein Bonus für die Rente oder was weiss ich...

    BIn gespannt auf Eure meinungen
    Grüße Kathy

    Träume nicht Dein Leben, sondern lebe Deinen Traum! ;)

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  • nadia
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    612
    • 11. Februar 2004 um 20:43
    • #2

    na das schärfste an der Sache finde ich noch ist, dass Senioren über 60 auch zahlen dürfen. Da darf man sich auch nimmer bilden. Wieso motten sich die alten nicht gleich ein.

    Ich finde diese ganzen neuen Reformen..... :evil: ich lass es lieber!

    weitere Informationen gibt es hier: http://www.wissenschaft.nrw.de

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 11. Februar 2004 um 21:24
    • #3

    Die NRW Sache ist ja nichts Neues, wundert mich ehrlich gesagt warum das jetzt wieder hochkommt. Aber ich reg' mich über dieses Thema auch nicht mehr auf, in Bayern gibts jetzt erstmal wie es aussieht 50 € pro Semester an den Staat, das Schlimme ist nur das der Betrag total unbegründet ist und wohl einfach willkürlich auf den Studentenwerksbeitrag aufgeschlagen wird. Die richtigen Studiengebühren kommen irgendwann danach, ein Modell wie in NRW scheint es hier auch noch nicht zu geben, mal abwarten, sollte mich wirklich mit dem Studium beeilen :) Und zu den Senioren: Um es mal ganz pauschal auszudrücken; gleiches Recht für alle!

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • Jens
    Admin
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    • 11. Februar 2004 um 22:14
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Also ich finde einige der Sachen gar nicht mal so schlecht.

    Warum sollen Studenten denn nicht zahlen wenn sie 2-3 Semester über der Regelstudienzeit liegen? Immerhin erhöht das so den Druck u. auch die Leistungsbereitschaft. Ich denke allerdings auch das an den Hochschulen erstmal dafür gesorgt werden muss, das man das Studium auch locker in 8. Semestern schaffen kannst. Die ist zum Großteil ja nicht der Fall.

    Und mal ehrlich. Wer über 60 ist u. noch studieren will, der sollte doch wohl das nötige Kleingeld haben oder? ;) Warum sollten die auch nicht zahlen müssen?

    Hier noch ein Link zum Thema:

    http://www.studis-online.de/StudInfo/Gebue…dienkonten.php3

    Gute Nacht

    Wie man Fragen richtig stellt!


    https://www.dealfuchs.info/ - Deal Fuchs findet für dich die besten Angebote und Schnäppchen im Internet. Täglich neue Deals aus allen Kategorien. Wir durchsuchen das Internet nach den besten Preisen und Rabatten, damit du garantiert kein Schnäppchen verpasst.

  • nadia
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    612
    • 12. Februar 2004 um 11:50
    • #5
    Zitat

    Original von Jens
    Ich denke allerdings auch das an den Hochschulen erstmal dafür gesorgt werden muss, das man das Studium auch locker in 8. Semestern schaffen kannst. Die ist zum Großteil ja nicht der Fall.

    genau das finde ich auch. An unserer Uni gilt eine Regelstudienzeit von 9 Semestern, aber so wie die Seminare und Vorlesungen angeboten werden, ist es nicht möglich das zu schaffen, weil sich alles uberschneidet.
    Sollte das aber dann geregelt und möglich sein zu schaffen, finde ich die Gebühr auch voll ok, wobei sie ja schon ziemlich hoch ist *räusper*!

    Zitat


    Und mal ehrlich. Wer über 60 ist u. noch studieren will, der sollte doch wohl das nötige Kleingeld haben oder? ;) Warum sollten die auch nicht zahlen müssen?

    was mich hier stört ist. Sie zahlen doch auch die Semestergebühren wie wir studies. Aber sie müssen die 650,- noch zusätzlich entrichten und das nur, weil sie über 60 sind. Das versteh ich nicht so ganz! Naja, wir werden sehen wie sich das system entwickelt!! :O

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