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SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026

Bräuchte mal Hilfe wegen BAföG

  • Bambi
  • 16. September 2003 um 18:02
1. offizieller Beitrag
  • Bambi
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    8
    • 16. September 2003 um 18:02
    • #1

    Ich hoffe mal, daß mir da einer von euch weiterhelfen kann.

    Ich fange dieses WS an zu studieren und will mit meinem Freund in eine neue Wohnung ziehen - er bekommt schon BAföG.
    Nun wollte ich wissen, wie wir denn die Miete bei den Anträgen eintragen sollen. Muß jetzt jeder von uns die volle Miete angeben? Oder jeder nur die Hälfte - da wir ja beide zahlen?

    Würd mich über eine Antwort freuen :D

    MfG,
    Bambi

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  • smidos
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 16. September 2003 um 19:51
    • #2

    Kommt wohl drauf an, auf wen der Mietvertrag läuft.
    Wenn Ihr beide Hauptmieter seit, wirst Du auch nur 50%
    ansetzen können. Das wäre wohl die fairste Lösung auch
    im Punkto zusammenwohnen.

    So weit ich weiss, muss man eine Kopie des Mietvertrags
    mitschicken.

    Wenn nur einer als Hauptmieter eingetragen ist, machste
    einen Untermietvertrag und kannst so Deine
    Zahlungen nachweisen. Dann dürfte er allerdings nicht
    den vollen MietSatz bei seinen Antrag ansetzen.


    8)

    :)

  • Trischa
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.162
    • 16. September 2003 um 22:20
    • #3

    Hi,

    was smidos geschrieben hat is schon richtig.
    nur müsst ihr aufpassen...

    irgendwie (weiss auch nich wie und genau warum) kann das bafög-amt einem einen strick draus drehen wenn man in einem eheähnlichen verhältnis zusammenwohnt.

    Habe bis vor kurzem mit ner guten freundin eine wg gehabt-wir haben beide bafög bekommen und wir mussten denen doch tatsächlich nachweisen das wir kein paar sind-getrennte betten und so. X(

    das fand ich schon ziemlich krass-wollt euch deswegen nur mal warnen.

    ansonsten kommts halt drauf an wer im mietvertrag steht

    Grüße

    trischa20

    There are two things to aim at in life:


    first, to get what you want; and after that, to enjoy it.


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    Vielen Dank für 15 Jahre schicken Fussball und geilen Humor!

  • Bambi
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    8
    • 17. September 2003 um 11:07
    • #4

    Erst mal Danke für eure Hilfe =)

    Aber das mit dem Nachweis von einem nicht eheähnlichen Verhältnis ist doch irgendwie komisch. Überall wo ich mich heute morgen zu dem Thema mal schlau gemacht habe (u.a auch bei Studis-online und das BAföG Gesetz durchgestöbert) konnte ich zu diesem Thema nur finden, daß es keinerlei finanziellen Nachteil beim BAföG gibt, solange man nicht verheiratet ist.. *grübel* Eheähnliche Verhältnisse soll es beim BAföG nicht geben. Aber das gibt mir doch ein wenig zu denken...
    Wart ihr denn beide als Hauptmieter oder als Haupt- und Untermieter eingetragen??

    ?(

  • nd21
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 17. September 2003 um 14:11
    • #5

    Trischa 20

    das mit deinen problemen zwecks eheähnlichen verhältnis kann ich auch nicht nachvollziehen.
    ich wohne auch mit meinem freund zusammen und konnte nirgendwo etwas darüber finden, das sein gehalt angerechnet wird. IN den Formularen steht doch auch nur Ehe und nicht eheähnliches verhältnis.

    Das versteh ich nicht...

    @ bambi
    wenn ihr beide hauptmieter seit gibst du die volle miete an und das eben 2 personen in dem haushalt wohnen. Das bafög amt rechnet dann automatisch nur die hälfte. sollte eigentlich keine probleme geben.

    [SIZE=7]
    nadine md :sauf:nadine.doden@lycos.de :prost:
    [/SIZE]

  • Trischa
    Erfahrener Benutzer
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    • 17. September 2003 um 19:59
    • #6

    Hi

    wir waren beide als hauptmieter eingetragen! dann hatten wir beide unseren bafögantrag abgegeben und dann ne längere diskussion wegen dieser "eheähnlichen" sache.

    so richtig konnte uns da aber auch keiner sagen weshalb nun diese blöde diskussion entstanden ist! wahrscheinlich war die Sachbearbeiterin einfach nur unfähig....

    Auf jeden fall haben wir beide die ganze miete eingetragen und das 2 personen in der Wohung leben.

    so ist es auch das beste, denk ich.

    grüße

    trischa20

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  • Martin
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    • 17. September 2003 um 20:42
    • #7

    mal was anderes: wann sollte ich (als angehender Student) den Antrag stellen?

  • Jens
    Admin
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    • 17. September 2003 um 21:06
    • Offizieller Beitrag
    • #8
    Zitat

    Original von Martin
    mal was anderes: wann sollte ich (als angehender Student) den Antrag stellen?

    ich würde mal sagen bei ersten Antrag so 3-4 Monate vorher!

    Wie man Fragen richtig stellt!


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  • Trischa
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    • 17. September 2003 um 21:19
    • #9

    Hi martin,

    also wenn du zum WS anfängst dann hättest du das schon machen müssen. erstanträge dauern gut und gerne mal bis zu 8 wochen.

    bei folgeanträgen gehts dann recht "schnell"-
    insofern man die arbeit von beamten als schnell einschätzen kann.

    jedenfall so mindestens 4 wochen bevor der bewilligungszeitraum abläuft sollte es schon sein.

    Grüsse

    trischa20

    :blume

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  • Trischa
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    • 17. September 2003 um 21:45
    • #10
    Zitat

    so 3-4 Monate vorher

    mensch jens
    übertreiben musst du es nich gleich...!

    gruß trischa20

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  • Martin
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    • 17. September 2003 um 22:56
    • #11

    hey danke für die Antwort. War mir klar, dass ich etwas spät dran bin... ;) aber ich bin gerade mal 7 Tage eingeschrieben.
    so wie ich das verstanden muss der Antrag beim jeweiligen Studentenwerk gestellt werden. Problem bei mir ist, dass ich erst ab Oktober wieder in meiner zukünftigen Heimat bin. ?(
    ich könnte mir natürlich auch die Antragsformulare zuschicken lassen oder zunächst einen formlosen Antrag stellen, weil ich gehört habe, dass man dann in Ruhe alles nachreichen kann und dann rückwirkend Geld bekommt, wenn du Pappenheimer den Antrag bearbeitet haben.

    Meint ihr ich kann mich unverbindlich beim Studentenwerk meiner Heimatstadt erkundigen, ob ein Antrag überhaupt Sinn macht?

  • Jens
    Admin
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    • 17. September 2003 um 23:07
    • Offizieller Beitrag
    • #12

    Hi Martin,

    also du kannst dir alle Formulare im Netz runterladen u. dann ausfüllen! Habe meine alle als PDF ausgefüllt hier u. muss so dann nur immer das Datum etc. anpassen!

    Der Link:

    http://www.bafoeg.bmbf.de/antrag_form_laender.php

    oder für die Bayern

    http://www.bafoeg.bmbf.de/2694.php

    Hmm ich glaube so ne unverbindliche Anfrage macht wenig sin. Einfach Antrag stellen u. hoffen oder mal den Bafög Rechner nutzen:

    http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/index.php

    MfG

    Jens

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  • Trischa
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    • 17. September 2003 um 23:12
    • #13

    Den Antrag würd ich auf jeden fall stellen, kann nich schaden.

    kannst dir auch die formblätter ausm I-Net ziehen
    http://www.das-neue-bafoeg.de


    dann füllste die einfach aus, alle kopien nich vergessen(mietvertrag etc.)
    und schickst es per post an das amt in deinem studienort.

    wennde welches bekommst dann rückwirkend bis zu dem zeitpunkt wo du dich eingeschrieben hast! :)

    grüße

    trischa20

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  • Trischa
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    • 17. September 2003 um 23:13
    • #14

    Na da war der jens mal wieder schneller......

    alter mistkerl...... XX)

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  • Martin
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    • 17. September 2003 um 23:15
    • #15

    cool, danke für die Hilfe. :banna

  • Markus
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    • 18. September 2003 um 00:22
    • #16

    Oh, hier gehts mal wieder um mein Lieblingsamt, mit dem ich in einem Jahr so viel Ärger hatte wie ich ihn in meinem Leben noch nicht hatte, naja egal.

    Zu den Anträgen: Viel zu früh stellen macht doch keinen Sinn, da man ordentlich eingeschrieben sein muss, d.h. eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte braucht und die gibts eben erst 2-3 Wochen vor Studienbeginn. Wenn man sie früher stellt liegen sie meisten nur länger rum. Aber das ist vollkommen egal, wie lange das Amt braucht denn effektiv hat man keinen Verlust da alles rückwirkend erstattet wird. Aber bis spätestens 31.10. sollten sie gestellt sein, da es sonst Probleme gibt und der Oktober nicht mehr angerechnet wird!

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • Jens
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    • 18. September 2003 um 22:34
    • Offizieller Beitrag
    • #17

    Ja ich mag das Bafög Amt auch! Hatte echt noch nie Probleme mit denen!

    Also, ich habe die Erfahrung gemacht das man die Immatrikulationsbescheinigung auch noch später nachrreichen kann! Deswegen wird der Antrag aber schon bearbeitet! Mußte meine z.B. bis Montag nachreichen hatte aber schon zum 1.9 wieder Geld von denen bekommen! Wichtig ist halt in dem Monat den Antrag zu stellen in dem das Studium auch anfängt damit man dann noch das Geld für den Monat bekommt aber das sagte tekk ja schon!

    mfg
    jens

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  • Martin
    Benutzer
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    30
    • 19. September 2003 um 01:19
    • #18

    mal eine andere Frage: wenn ich kein BAföG bekommen würde, wäre es dann verwerflich von meinen Eltern finanzielle Unterstützung anzunehmen? Irgendwie finde ich, dass ich mich nicht abhängig machen will, aber auf der anderen Seite müsste ich doch rechtlich sogar Anspruch drauf haben, wenn ich wegen dem Einkommen meiner Eltern keine Hilfe vom Staat bekomme. :hae

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