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Darlehen / lösen von vertraglicher Bindung

  • NicoleWE
  • 11. Dezember 2005 um 20:20
  • Erledigt
  • NicoleWE
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    21
    • 11. Dezember 2005 um 20:20
    • #1

    Wer kann mir bei dieser Aufgabe helfen?

    A nimmt beim Kreditinstitut Hey und Knebel ein Darlehen auf. Der Zinssatz beträgt 7% zuzüglich 2% Bearbeitungsgebühr. Dadüf wird der Betrag ohne alle Formalitäten lediglich gegen eine Empfangsbestätigung und einer von A unterzeichneten Erklärung, dass er den Darlehensbetrag zuzüglich Zinsen und Kosten nach Ablauf eines Jahres zu zahlen habe, ausgezahlt. Zwei MOnate später erfährt A von einem Bekannten, dass er bei anderen Banken den Kredit zu wesentlich günstigeren Bedingungen erhalten hätte. Er überlegt deshlab, ob er sich von den vertraglichen Bindungen zum Kredithaus Hey und Knebel lösen sollte.

    Was raten Sie ihm?

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  • bronco
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    20
    • 18. Januar 2006 um 11:45
    • #2

    Die Zinsersparnis auf die Laufzeit der neuen Bank gegenüber der Vorfälligkeitsentschädigung der alten Bank zu ermitteln, um dann zu prüfen ob eine Umschuldung sinnvoll sei.

  • toxique21
    Benutzer
    Beiträge
    51
    • 18. Januar 2006 um 12:24
    • #3

    HI du!
    Also ich würde die Aufgabe folgendermaßen lösen:

    A hat ein Verbraucherdarlehensvertrag § 491 Absatz 1 BGB. Daraus hat er eine nach den §§ 495 Absatz 1 BGB und dem 355 BGB Widerrufsrecht.

    Die Frist nach § 355 Absatz 1 Satz 2 ist nicht abgelaufen, da keine Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform oder mit einem Schriftstück gemacht wurde. § 355 Absatz 2 nicht erfüllt worden. das Widerrufsrecht erlischt nach § 355 Absatz 3 BGB erst nach 6 Monaten.

    1. Möglichkeit: nach § 495 Absatz 2 das Darlehn nach seiner Kündigung ohne weitere Zinsen innerhalb 2 Wochen zurück zu zahlen.

    2. Möglichkeit: A sollte von seinem Widerrufsrecht nicht Gebrauch machen, da sich der zugrunde gelegte Zinssatz nach §§ 494 Absatz 2 Satz 2, 246 BGB auf 4% p.a. ermäßigt. --> Geld zu einem sehr günstigen Zinssatz nutzen

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