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Einmann-GmbH

  • KA_L
  • 22. November 2005 um 14:29
  • Erledigt
  • KA_L
    Benutzer
    Beiträge
    48
    • 22. November 2005 um 14:29
    • #1

    Hallo Gerti,

    bedeutet nur, dass es nur einen Gesellschafter gibt, der Stimmrechte hat. Vorteil, volle Entscheidungsgewallt wie bei einer Personengesellschaft - bei begrenztem Risiko. Er muss für seine Entscheidungen nur mit dem Unternehmenskapital rechenschaft stehen. :rolleyes:
    --> Ein Gesellschafter ist alleiniger Herr über eine Kapitalgesellschaft! Vergleichbar mit einer Aktiengesellschaft bei der ein Aktionär 100% der Aktien besitzt. :D

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  • Johnny
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    120
    • 22. November 2005 um 14:50
    • #2

    Hallo!

    Meistens ist mit dem Begriff nicht nur gemeint, dass es nur einen Gesellschafter gibt, sondern oft ist dieser auch der einzige Mitarbeiter seiner GmbH.
    Sozusagen ein Einzelunternehmer mit beschränkter Haftung. Wobei die beschränkte Haftung dann oft durch Bürgschaften ausgehebelt wird, wenn man einen hohen Bankkredit benötigt.

    Grüße
    Johnny

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