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Bafög zu Unrecht

  • maschbauer
  • 18. Juli 2005 um 12:43
  • maschbauer
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 18. Juli 2005 um 12:43
    • #1

    Hallo Leute.
    Habe vor kurzem Post vom Bafögamt bekommen. Jetzt hat sich rausgestellt, dass ich bei der Antragsstellung m Janr 2002 mehr als 5200,- Vermögen hatte -nämlich 5700,-
    2000,- davon waren in einem Fond, den meine Eltern mal für mich angelegt haben.
    Habe sozusagen im Antrag weniger Vermögen angegebe, aber unabsichtlich, da ich mit keiner Silbe daranr gedacht habe. Zudem war der Fond dazu gedacht, meine Schulden bei meinen Eltern zu tilgen (für das Auto was sie mir gekauft haben) zumindest war das der Plan von meinen Eltern.
    Das Amt schreibt, dass das Vergehen mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, und ich jetzt Zeit habe mich schriftlich dazu zu äußern. Kann mir wer sagen, ob es sich lohnt sich zu äußern und wenn ja, was man da am besten schreibt.
    Was kommt auf mich zu, Bußgeld (wieviel), Rückzahlung des gesamten Bafög?

    mfg maschbauer

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 19. Juli 2005 um 12:19
    • #2

    Also sie werden nun erneut überprüfen wie viel Bafög dir wirklich zu steht. Evtl. musst du einen Teil zurückzahlen, oder den ganzen Betrag, das kommt eben auf deinen Bedarf an. Wenn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird, sollte sich das Bußgeld in Grenzen halten, die Hohen Beträge wurden bisher alle nur in richtigen Strafverfahren zur Bezahlung gebracht soweit ich das mitbekommen habe. Verzwickte Situation v.a. da du den Betrag innerhalb von 4 Wochen zurückzahlen musst, und somit erst einmal mit ihnen rumhandeln darfst. Wobei wenn dir die 5.000, völlig zu unrecht gegeben wurden, was ich jetzt einmal nicht denke, dann kann das Bußgeld höher ausfallen. Das klügste ist wohl einmal Kontakt zu einem Anwalt zu suchen der sich damit auskennt, da es ein schwebendes Verfahren ist, wird dir dein Bafög-Amt da nicht weiterhelfen können. Trotzdem viel Glück! Eine Äußerung wird dich im Normalfall nicht weiterbringen, das ist denen oft ziemlich egal.

    Gruß
    Markus

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  • Janni
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    29
    • 25. Juli 2005 um 13:05
    • #3

    du hattest ja im gegenzug zu dem vermögen auch schulden, bei deinen eltern.
    ich denke, es hängt vom bafögamt und der laune des sachbearbeiters ab, ob sie dir das abnehmen, aber vielleicht hilft es, wenn deine eltern irgendetwas aufschreiben, dass besagt, dass du schulden bei ihnen hast

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 25. Juli 2005 um 13:09
    • #4
    Zitat

    Original von Janni
    du hattest ja im gegenzug zu dem vermögen auch schulden, bei deinen eltern.
    ich denke, es hängt vom bafögamt und der laune des sachbearbeiters ab, ob sie dir das abnehmen, aber vielleicht hilft es, wenn deine eltern irgendetwas aufschreiben, dass besagt, dass du schulden bei ihnen hast

    Soweit ich weiss, zählen Schulden bei den Eltern aber nicht als Schulden im engeren Sinne, aber auf die konkrete Angabe des Vermögens wird schon wert gelegt. MMn sieht es eher schlecht aus, aber es kommt wirklich oft auf die Laune deines Sachbearbeiters an.

    Gruß
    Markus

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  • Janni
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    29
    • 25. Juli 2005 um 13:11
    • #5

    das stimmt, eltern sind ja unterhaltsverpflichtet...aber ich würde nichts unversucht lassen und auf einen netten tag des sachbearbeiters hoffen :)

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