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  3. maschbauer

Beiträge von maschbauer

  • Bafög zu Unrecht

    • maschbauer
    • 18. Juli 2005 um 12:46

    Hallo Leute.
    Habe vor kurzem Post vom Bafögamt bekommen. Jetzt hat sich rausgestellt, dass ich bei der Antragsstellung m Janr 2002 mehr als 5200,- Vermögen hatte -nämlich 5700,-
    2000,- davon waren in einem Fond, den meine Eltern mal für mich angelegt haben.
    Habe sozusagen im Antrag weniger Vermögen angegebe, aber unabsichtlich, da ich mit keiner Silbe daranr gedacht habe. Zudem war der Fond dazu gedacht, meine Schulden bei meinen Eltern zu tilgen (für das Auto was sie mir gekauft haben) zumindest war das der Plan von meinen Eltern.
    Das Amt schreibt, dass das Vergehen mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, und ich jetzt Zeit habe mich schriftlich dazu zu äußern. Kann mir wer sagen, ob es sich lohnt sich zu äußern und wenn ja, was man da am besten schreibt.
    Was kommt auf mich zu, Bußgeld (wieviel), Rückzahlung des gesamten Bafög?

    mfg maschbauer

  • Bafög zu Unrecht

    • maschbauer
    • 18. Juli 2005 um 12:43

    Hallo Leute.
    Habe vor kurzem Post vom Bafögamt bekommen. Jetzt hat sich rausgestellt, dass ich bei der Antragsstellung m Janr 2002 mehr als 5200,- Vermögen hatte -nämlich 5700,-
    2000,- davon waren in einem Fond, den meine Eltern mal für mich angelegt haben.
    Habe sozusagen im Antrag weniger Vermögen angegebe, aber unabsichtlich, da ich mit keiner Silbe daranr gedacht habe. Zudem war der Fond dazu gedacht, meine Schulden bei meinen Eltern zu tilgen (für das Auto was sie mir gekauft haben) zumindest war das der Plan von meinen Eltern.
    Das Amt schreibt, dass das Vergehen mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, und ich jetzt Zeit habe mich schriftlich dazu zu äußern. Kann mir wer sagen, ob es sich lohnt sich zu äußern und wenn ja, was man da am besten schreibt.
    Was kommt auf mich zu, Bußgeld (wieviel), Rückzahlung des gesamten Bafög?

    mfg maschbauer

  • Drehmoment berechnen

    • maschbauer
    • 29. Juni 2005 um 10:10

    Hallo Leute,

    ich muß einen Antrieb (Motor) auslegen, hab aber Probleme mein benötigtes Drehmoment zu berechnen.
    M=F*r Es wirkt keine Kraft am Umfang, also ist das Mometn Null.
    Aber der Motor muß ja ein Moment aufbringen um das ganze zu drehen und zwar auf 6000 Umdrehungen pro Minute.
    Angetrieben wird eine Schleifscheibe (ca. 300g) über eine Stahl-Welle (ich hab 6,3 kg ausgerechnet -D=160mm, Länge 40mm).
    Muß der Motor nur die Trägheit des Scheibe und Welle überwinden? Aber wie komm ich dann vom Trägheitsmoment zum Drehmoment. Die Formel lautet M=J*alpha. Alpha ist die Winkelbeschleunigung, welche sich mit Winkelgeschwindigkeit und Beschleunigungszeit errechnet. Aber wo bekomm ich die Beschleunigungszeit her. Und warum beschleunigen, das soll sich doch konstant drehen.
    Achso muß ich irgendwo Verluste mit einbeziehen?

    maschbauer

  • Bewerbung verschicken

    • maschbauer
    • 9. Juni 2005 um 09:44

    Hallo

    beglaubigte Kopien von Zeugnissen oder sonstigen Papieren bekommst du im Rathaus oder der Gemeinde, allerdings kostet das immer Geld.

    Auf keinen Fall solltest du die Bewerbung in einer (oder mehreren Klarsichtfolien) schicken, die hassen sowas.
    Am besten ist ein Schnellhefter (Vorderseite Klarsicht damit man dein Deckblatt gleich sieht).

    Viel Erfolg maschbauer

  • zweite Wiederholungsprüfung

    • maschbauer
    • 9. Juni 2005 um 09:34

    Na ist das nicht blöd wenn ich das Prüfungsamt frag was ich da reinschreiben soll, wenn die den Antrag dann genehmigen sollen?
    Von der Sache her ist es wie ein Härtefallantrag ;( In dem Antrag ist ein Abschnitt wo ich schriftlich begründen muß warum es sich "lohnt" mich eine 2. W machen zu lassen bzw. warum ich die anderen versemmelt habe (psychische Probleme oder Krankheit zum Beispiel).
    Mein Prof. meinte, da ich ja so gut wie fertig bin und alle anderen Fächer mit guten Noten bestanden habe wird der Antrag genehmigt werden.
    Aber wie schreibt man das nun am besten -dezent!

    ciao maschbauer

  • zweite Wiederholungsprüfung

    • maschbauer
    • 6. Juni 2005 um 12:36

    Hallo Leute, ich hab ein Riesenproblem.
    Hab eine Prüfung (im 6. Semester) versemmelt und die erste Wiederholungsprüfung (im 7. Semester) nochmal. In besonderen Ausnahmefällen kann man eine zweite Wiederholungsprüfung ablegen. Hierzu muß ich einen Antrag stellen indem ich die Ausnahme begründe.
    Meine Chancen, dass der Antrag genehmeigt wird, stehen gut, da ich im 8. Semester bin und schon mit der Diplomarbeit begonnen habe. Ich habe alle Prüfungen beim ersten Versuch bestanden und einen Notendurchschnitt von 2,5.
    Jetzt weiß ich nicht wie ich das für den Antrag formuliere und ob diese Begründung ausreicht. Ich hoffe sehr dass ihr mir helfen könnt, sonst waren 4 Jahre umsonst.

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