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SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026

3. Versuch strategisches Vorgehen

  • TheCap
  • 15. Juni 2005 um 11:37
  • TheCap
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    3
    • 15. Juni 2005 um 11:37
    • #1

    hallo alle ihr!

    ich brauche ein wenig hilfe.
    ich habe das problem, dass ich vor dem 3. versuch einer matheprüfung stehe und an die möglichkeit denke, dass es auch in dieser prüfung dem prof nicht gelingen wird, das ganze ausmass meines wissens zu erfassen.

    nun möchte ich nicht hören dass ich den studiengang in deutschland nicht mehr studieren kann....... dazu gibt es hier genug themen!

    nein ich werde nach einem scheitern einen ganz anderen studiengang studieren und möchte mich jetzt bei euch erkundigen ob es möglich ist ein neues studium zu beginnen ohne ein ganzes semester warten zu müssen.

    problem: für die bewerbung zu einem studiengang muss eine exmatrikulationsbescheinigung eingereicht werden (prüfungsdatum 08.07. anmeldeschluss für neuen studiengang 15.07.)

    kann man sich also ein hintertürchen offen halten ?

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  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 15. Juni 2005 um 14:38
    • #2

    Hm,
    probiers doch ganz einfach mit der Formulierung,
    "Die entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung wird vorgelegt, sobald diese bei mir eingegangen ist. " ob das allerdings wirklich funktioniert ???

    Prinzipiell sollte es jedoch möglich sein fehlende Unterlagen nachzureichen.

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  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 15. Juni 2005 um 15:29
    • #3

    Strolch: Prinzipiell kann man fehlende Unterlagen nicht nachreichen :)

    Aber es gibt Ausnahmen: Zeugnisse und Ex-Bescheinigungen

    Grundsätzlich: Die Exmatrikulationsbescheinigung muss nicht zur Bewerbung sondern zur Immatrikulation vorliegen.

    Aber um Himmelswillen sicher dich bitte bei deiner zukünftigen Wunschuniversität ab!

    Gruß
    Markus

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  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 15. Juni 2005 um 16:47
    • #4
    Zitat

    Original von Markus
    Strolch: Prinzipiell kann man fehlende Unterlagen nicht nachreichen :)

    Aber es gibt Ausnahmen: Zeugnisse und Ex-Bescheinigungen

    Was für andere Unterlagen soll es denn noch geben? Krankenkassenbescheinigung konnte ich damals auch nachreichen, bzw. musste ich erst zur Immatrikulation mitbringen. Das einzige was ich definitiv bis zum Zuschnappen der Preußenfalle einreichen musste war der Bewerbungsbogen.
    Ich geb zwar zu, dass das bei mir schon ne Zeit her ist, aber so viel dürfte sich da ja auch nicht geändert haben.

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  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 15. Juni 2005 um 17:07
    • #5

    Kommando zurück, war nicht ganz ernst gemeint, ich meinte das auch eher im Sinne von "vergessenen" Unterlagen.

    Nochmal:

    Zur Bewerbung: Formular / Bogen, Zeugnis, evtl. Notenbescheinigungen und Studienzeiten (für Wechsler)

    Nach Bestätigung des Studienplatzes : Wohl ein Formular mit personenbezogenen Fragen (Statistikbogen)

    Immatrikulation: Immatrikulationbestätigung, Krankenversicherungsnachweis, evtl. Exmatrikulationsbescheinigung (bei Wechslern)

    Ansonten: Ausweis immer mitnehmen.

    Mehr fällt mir jetzt auch nicht ein ;)

    Gruß
    Markus

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  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 15. Juni 2005 um 17:11
    • #6
    Zitat

    Original von Markus
    Kommando zurück, war nicht ganz ernst gemeint, ich meinte das auch eher im Sinne von "vergessenen" Unterlagen.

    Ich hab es momentan nicht so mit ironie. Hat wohl damit zu tun das ich es innerhalb von 2 Monaten schon das dritte Mal geschafft habe mir ne Verletzung?? an nicht ganz gewöhnlicher Stelle zu hohlen. Verdammt! X( X( X(

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  • Wastel
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    467
    • 15. Juni 2005 um 18:07
    • #7

    8o

    na, nu wird´s aber interessant, ansonsten verweise ich immer gern für unbedarfte Leser : klick

    :P

    LG Wastel

    PS.
    is zwar schon etwas her, aber vieleicht demnächst auch in Deiner Nähe *grins

    "Das Alter ist nämlich eine unheilbare Krankheit" Seneca

  • TheCap
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    3
    • 15. Juni 2005 um 20:31
    • #8

    danke für die antworten!

    ich lese aus euren beiträgen: augen zu und am rande der legalität versuchen das system zu überlisten!

    ich dachte es gebe noch einen offiziellen weg, denn ich kann doch nicht der einzige sein der diese problem hat und jemals hatte.
    eigentlich müssten doch schon tausende vor mir eine mehr oder wenige gute lösung gefunden haben.

    vielleicht könnte jemand, der dieses problem in der praxis schon mal gelöst hat, mir bitte sein vorgehen schildern ?!

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 16. Juni 2005 um 11:32
    • #9

    TheCap:

    Es kommt halt darauf an, wann du deine Note bekommst, wie erwähnt, du kannst dich auch erst einen Tag vor Einschreibung exmatrikulieren, das ist alle kein Problem, solltest es aber evtl. rechtzeitig machen z.B. wegen dem Geld des Studentenwerkbeitrages o.Ä., das gibt es ja nur bis zu einem gewissen Stichtag zurück.

    Wastel: Hm, Link geht nicht.

    Gruß
    Markus

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  • TheCap
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    3
    • 26. Oktober 2005 um 14:35
    • #10

    hallo ihr alle!
    ich bins nochmal. ich wollte an dieser stelle, an der ich schon mein leid geklagt habe, nun auch meinen erfolg verkünden.
    ich habe mathe bestanden!
    nachdem es keinen wirklich guten plan b gab, habe ich einfach die ganzen ferien gelernt und es hat glücklicherweise gefunzt.

    tja dann also besten dank (und bis zu meinem nächsten problem, oder bis ich mal jemanden bei seinem problem helfen kann).

  • Shirin-Gol
    Benutzer
    Beiträge
    103
    • 13. Dezember 2005 um 14:47
    • #11

    herzlichen glückwunsch cap

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