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BES-XX2-K17 Aufgabe 6

  • feuerstein70
  • 28. Mai 2014 um 11:54
  • Erledigt
  • feuerstein70
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    • 28. Mai 2014 um 11:54
    • #1

    Hallo zusammen,
    ich bräuchte bei oben genanntem Heft bei der Aufgabe 6 mal Hilfe...

    Aufgabe lautet:
    Beschreiben Sie die Kaufvertragsstörungen, die bei einer Beschaffung auftreten können, erklären Sie die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten, wie der Käufer darauf reagieren kann und beurteilen Sie diesen Rechtekatalog danach, wann welche Auswahl ökonomisch sinnvoll (!) erscheint.

    Bisher habe ich folgendes als Antwort ( nur dieses ökonomisch sinnvoll...ich weiß da nicht, was die meinen bzw. was ich schreiben soll???):
    Kaufvertragsstörungen = der Annahmeverzug (der Käufer nimmt die fristgemäß gelieferte Ware nicht an), der Zahlungsverzug ( der Käufer zahlt den Kaufpreis nicht fristgerecht), der Lieferungsverzug ( die Ware wird nicht fristgemäß geliefert), die fehlerhafte Lieferung ( die Lieferung enthält diverse Mängel).

    Rechtliche Möglichkeiten = bei den Rechten des Käufers haben sich die meisten Änderungen im Gesetz ergeben. Hierbei räumt der Gesetzgeber dem Verkäufer ein, dass zuerst nach § 439 BGB nacherfüllt werden kann. Dies bedeutet Nachbesserung bzw. Mängelbeseitigung oder Neulieferung / Ersatzlieferung. Erst wenn erfolglos die dem Verkäufer gesetzte angemessene Frist zur "Nacherfüllung" verstrichen ist, hat der Käufer die bisherigen Rechte "Wandlung" (der Begriff wurde ersetzt durch den neueren Begriff "Rücktritt"), "Minderung" und / oder "Schadenersatz".

    Rücktritt = erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

    Minderung = statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern

    Schadenersatz = der Verkäufer wird durch Kaufvertrag verpflichtet, dem Käufer die Sache mangelfrei zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.

    Nur bei diesem ökonomisch sinnvoll weiß ich absolut nicht, was die meinen.....Könnte mir jemand hier weiterhelfen bzw. einen Denkanstoss geben? Wäre echt super...
    Gruß Elfi

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  • feuerstein70
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    • 31. Mai 2014 um 12:54
    • #2

    Also...ich habe die Aufgaben abgesandt und heute grad die Rückantwort erhalten:
    Soweit war der erste Teil komplett richtig gelöst...Unter Ökonomisch sinnvoll war folgendes vom Lehrer aufgeschrieben worden: Käufer verlangt die Lieferung, weil kein anderer Lieferant verfügbar ist; Käufer verlangt die Lieferung und fordert Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung, wenn ein Verzögerungsschaden nachgewiesen werden kann.
    Hilft vielleicht anderen Teilnehmern die auch hier gehangen haben, weiter...

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