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Ausgleichsgesetz der Planung

  • Mona25
  • 6. Januar 2011 um 13:21
  • Erledigt
  • Mona25
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 6. Januar 2011 um 13:21
    • #1

    Hallo ihr!

    Ich habe gerade ein riesiges Brett vorm Kopf und bräuchte dringend eine verständliche Definition vom Ausgleichsgesetz der Planung.
    Irgendwie war ich bis jetzt zu doof dahinterzusteigen :confused:

    Ich hoffe mir kann jemand helfen....? :)

  • Donald
    Moderator
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    555
    • 7. Januar 2011 um 10:29
    • #2

    Ein Unternehmen betätigt sich am Markt. Bei der Planung des Unternehmens führt die Betriebsführung eine Abstimmung von Marktdaten und Unternehmensdaten durch. Es wird mindestens einen Bereich geben, wo das Unternehmen mehr Ressourcen einsetzen könnte, als es die Marktdaten erlauben. In den anderen Bereichen bleiben die betrieblichen Ressourcen hinter den Möglichkeiten des Marktes zurück. Beispiele dafür sind der Käufermarkt im Absatzbereich oder die Möglichkeit im Finanzbereich, sich mit Krediten zu finanzieren. Damit ist betriebsindividuell der Minimum-Sektor ausgemacht. Dieser Minimum-Sektor ist deshalb feststehendes Datum, das mit seiner Art und Umfang in allen anderen Planungsbereichen zu berücksichtigen ist. Die unternehmerische Planung richtet sich damit am Minimumsektor aus. Das Ausgleichsgesetz der Planung besagt, dass der Minimumsektor seine betriebsindividuelle Berücksichtigung erzwingt, da bei Nichtbeachtung in den übrigen Planungsbereichen Ergebnisse zustande kommen würden, die infolge des Minimumsektors nicht realisierbar wären.

  • Mona25
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 8. Januar 2011 um 13:17
    • #3

    Vielen Dank! Ich glaube jetzt hab ichs verstanden!

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