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Konsortium und AG - Schöne Frage

  • alphomega3
  • 5. November 2004 um 10:33
  • Erledigt
  • alphomega3
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    31
    • 5. November 2004 um 10:33
    • #1

    Könnt ihr mir bei folgender Frage weiterhelfen:

    Die Hauptversammlung der X-AG beschließt eine Kapitalerhöhung um 2.000.000 € zum Ausgabekurs 200. Mit der Durchführung wird ein aus vier Banken bestehendes Konsortium beauftragt.
    a) Erkläre in diesem Fall die Abwicklung eines Konsortialgeschäftes !!! ?(
    b) Erkläre die sich für die X- AG ergebenden Vorteile !!!

    Ich hoffe auf euere Antworten !

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  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 5. November 2004 um 11:48
    • #2

    Hi,

    dieser Beitrag gehört in den Bereich Rechnungswesen & Finanzmanagement :verschoben:

    Zu deinen Fragen:

    1.

    Unterscheidung nach zwei Extremformen, in der Praxis treten Mischformen auf:

    a)

    Übernahmekonsortium: Das Bankenkonsortium übernimmt die Aktien komplett zu einem Festpreis und plaziert sie auf eigenes Risiko und eigene Rechnung. Die Banken übernehmen also Plazierungs- und Preisrisiko (gegen eine entsprechende Übernahmeprovision).

    b)

    Verkaufskonsortium (Begebungskonsortium, Plazierungskonsortium): Das Bankkonsortium stellt lediglich seinen technischen Apparat für den Verkauf der Aktien zur Verfügung, übernimmt aber nicht die Garantie dafür, dass alle Aktien untergebracht werden, geschweige denn zu einem bestimmten Preis.

    Bei dir handelt es sich wohl eher über ein Übernahmekonsortium.

    Emissionskonsortien in den USA bzw. auch auf dem von dort in diesem Falle klar beeinflussten internationalen Kapitalmarkt kennen eine stärkere Trennung der beiden Funktionen der Haftung für den Emissionserfolg (= Underwriting) und der Arbeit des Verkaufs (Selling).

    Ein neueres Verfahren ist das Bokkbuilding, v.a. bei IPO's angewandt, da es dort keine Altaktionöre (keine Bezugsrechtsauübungen) gibt. Die Phasen im Bookbulding sind folgende: Bildung des Emissionskonsortiums und des Lead-Managers, Pre-Marketing Phase, Marketing Phase, Order Taking, Emissionskursfestlegung und Zuteilung, Marktpflege.

    Das übliche Verfahren bis dato ist ein Festpreisverfahren, so auch in deinem Beispiel ("Auflegung zur Zeichnung"):

    Die Kursfestlegung orientiert sich bei den seltenen letztgenannten Verfahren am Markt, beim üblichen Angebot zur Zeichnung dagegen primär an einer Fundamentalanalyse seitens der Konsortialbanken, einem Vergleich mit der Börsenbewertung ähnlicher Unternehmen und in Abhängigkeit von der aktuellen Börsensituation. Eine gewisse Gefahr besteht beim Festpreisverfahren darin, dass Banken dem Wunsch der Emittenten nach einem zu hohen Emissionspreis nachgaben (Overpricing), um die sich die Konsortialführung zu sichern. Nicht selten war dann die Folge, dass die Konsorten die zu teuren Aktien vorerst im eigenen Portefeuille parken mussten. Einige Zeit nach der Emission drängten dann diese nicht plazierten Stücke auf den Markt und verdarben kurz nach der Plazierung die Kurse. Als noch größer sieht man oft aber die gegenteilige Gefahr des Underpricing: Der Emissionspreis wird sehr vorsichtig festgelegt, um ja Plazierungsprobleme zu vermeiden und stellt sich als zu niedrig heraus. Es muss relativ scharf zugeteilt werden, was dem Emittenten natürlich nicht angenehm sein konnte, hätte er doch mehr Geld für die Anteile bekommen können. Rechnen spekulative Anleger mit starkem Underpricing, so zeichnen sie bei einem Angebot zur Zeichnung extrem viel, um eine ausreichende Zuteilung zu erhalten und planen einen kurzfristigen Wiederverkauf.

    Die Vor- und Nachteile des Emittenten und der Banken solltest du jetzt selbst ableiten können.

    Gruß

    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • nanna
    Benutzer
    Beiträge
    96
    • 5. November 2004 um 21:15
    • #3

    Hallöle,

    Also die Abwicklung....

    Die X-AG die in diesem Fall den Erlös aus der Emission erhält, schließt einen Vertrag mit den vier Banken (Konsortium). Diese benennen als Verhandlungsführer einen Konsortialführer.
    Von ihm wird eine gemeinschaftliche Rechnung speziell für das Geschäft durchgeführt.
    Das Konsortium schließt sich zusammen, um der X-AG ein Kapital in Höhe von 2.000.000€ eines Kredites bzw. durch Emission von wertpapieren zu beschaffen.
    Das Konsortium übernimmt die Gesamtheit der Auszugebenden Aktien zu einem festen Kurs und verkauft diese zu einem etwas höheren Kurs (1-1,5%) über die Bankschalter der Konsortialbanken oder an der Börse.
    Nach Abschluss des Geschäftes wird der Gewinn gleichmäßig auf die Banken verteilt!

    Vorteil...
    z.B.
    die x.AG bekommt das Kapial von den Kosortionalbanken durch die Abgeschlossenen Verträge breits zur verfügung gestellt

    Viel Spass noch beim lernen!! :roll:
    Gruss Sandra

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