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ILS Einsendeaufgabe BuJa 4

  • Chilly
  • 30. September 2009 um 12:00
  • Erledigt
  • Chilly
    Benutzer
    Beiträge
    32
    • 30. September 2009 um 12:00
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal hilfe, bei der Einsendeaufgabe BuJa 4 bei der ILS. Ich komme mit der kompletten Aufgabe 1 nicht klar. Vielleicht kann mir jemand helfen der diese EA schon hinter sich gebracht hat? Das wäre sehr lieb. Vielleicht hat ja von euch auch jemand die Musterlösung, das ich mir das alles an Hand der Lösung einmal vernünftig herleiten kann?


    Die Aufgabe:
    Karl Ahrens e.K. erwarb am 15.10X5 ein an sein Betriebsgebäude angrenzendes Grundstück, um dort eine Lagerhalle zu errichten. Der Kaufpreis betrug 500.000,00 €, davon entfielen gem. notariellem Kaufvertrag 450.000,00 € auf den Grund und Boden sowie 50.000,00 € auf ein technisch und wirtschaftlich vollständig verbrauchtes Gebäude. Die Nutzungsrechte an dem Grundstück gingen am 01.11.X5 auf Ahrens über; die Eintragung ins Grundbuch erfolgte erst im Januar X6.
    Das alte Gebäude ließ Ahrens noch im Jahr X5 abreißen und erhielt dafür eine Rechnung über 59.500,00 € (inkl. 19% USt.), die aber erst Anfang X6 bezahlt wurde.
    Ausserdem fielen im Jahre X5 im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf folgende Aufwendungen an:
    - Notariatskosten 8.925,00 €
    - Auflassungsgebühren 4.500,00 €
    - Grunderwerbssteuer 17.500,00 €
    Die neue Laerhalle wurde im Jahre X6 erstellt.
    Bisher wurden gebucht:
    1) per Grundstücke 450.000,00 €
    Betriebsgebäude 50.000,00 €
    an Bank 500.000,00 €
    2) per außerplanmäßige Abschreibung 50.000,00 €
    an Betriebsgebäude 50.000,00 €
    3) per Sont.betr. Aufwand 50.000,00 €
    Vorsteuer 9.500,00 €
    an Sonst. Verbindlickeiten 59.500,00 €
    4) per Sonst. betr. Aufwand 29.500,00 €
    Vorsteuer 1.425,00 €
    an Bank 30.925,00 €

    Aufgaben:
    a) Beurteilen Sie den Sachverhalt unter Hinweis auf die BEstimmungen des
    Handels- und Steuerrechts.

    b) Entwickeln Sie die Bilanzansätze für die hier betroffenen
    Wirtschaftsgüter per 31.12.X5

    c) Geben Sie die erforderlichen Korrektur- und Ergänzunsbuchungen in
    Form von Buchungssätzen an (also KEINE Generalumkehr ggf. falscher
    Buchungen).

    --ENDE--

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  • sisja
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 1. Oktober 2009 um 09:24
    • #2

    Hallo Chilly,

    in a) geht es darum, dass du beurteilen musst, wie die gekauften Objekte zu beurteilen sind.

    Da das Grundstück langfristig genutz werden soll, ist es zu aktivieren (§§ 240, 246 HGB) und dem AV zuzuordnen. Es ist zu AK zu bewerten ( § 253 (1) HGB, § 6 (1) Nr. 1 Satz 1 EStG), dazu gehören auch die Anschaffungsnebenkostn.
    Da das Gebäude zum Zeitpunkt des Erwerbs objektiv wertlos war (H33a EStH-Fall 3b)) gehört der Kaufpreis (hier 50.000 €) zu den Anschaffungskosten des Grund + Bodens. Da der Abbruch mit Absicht auf Errichtung eines neuen Gebäudes vorgenommen wurde, gehören die Abbruchkosten zu den Herstellungskosten des zu Errichteten Gebäudes.

    bei b) musst du die Bilanzansätze ermitteln, mit denen diese Objekte in der Bilanz auf den 31.12.x5 zu aktivieren wären. Vergesse aber die "im Bau befindliche Anlage" nicht.

    Bei c) musst du Korrekturbuchungen vornehmen, wie z. B.

    per Grundstück 50.000 €
    an außerplanmäßige Abschreibung 50.000 €

    da ja das Grundstück zum vollen Kaufpreis hätte aktiviert werden müssen, d. h. unter anderem auch, dass die außerplanmäßige Abschreibung hat gar nicht statt finden dürfen.

    Ich hoffe, dass reicht als Denkanstoß aus;) und falls du noch weitere Fragen hast, dann melde dich wieder.:)

    Gruß
    Natalie

  • Chilly
    Benutzer
    Beiträge
    32
    • 1. Oktober 2009 um 09:57
    • #3

    Hi Natalie,
    erstmal danke für deine Antwort, hilft mir schon etwas weiter. Du meintest ich solle an die "im Bau befindliche Anlage" denken. Aber das neue Gebäude (Lagerhalle) wird doch erst im Jahre X6 erstellt, dann befindet es sich doch in X5 noch garnicht im Bau oder?

  • sisja
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 2. Oktober 2009 um 09:47
    • #4

    Hi Chilly,

    guck dir mal die Seite 12 des BuJa 4-Heftes an, da steht:

    wenn das Gebäude beim Erwerb objektiv wertlas war, dass dann die Abbruchkosten (die ja schon im Jahre X5 entstanden sind, aber erst X6 bezahlt werden mussten) zu den Herstellunskosten des neuen Gebäudes gehören (H 33a EStG - FAll 3b).

    D.h., dass der Nettobetrag der Abbruchkosten gleich Bilanzansatz auf den 31.12.X5 für " im Bau befindliche Gebäude" sind. ;)

  • Chilly
    Benutzer
    Beiträge
    32
    • 2. Oktober 2009 um 10:21
    • #5

    Eieiei hastes knallen hören? Da ist mir das riesen BRett was ich vorm Kopf hatte runter gefallen :) Ich danke Dir!

  • sisja
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 2. Oktober 2009 um 10:23
    • #6

    freut mich, dass du dein Brett los bist :D

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