Hallo,
habe meine Einsendeaufgaben PWI01 und PWI02 von der sgd als Falsch zurück bekommen. Beim 2ten Versuch wird mir nun unterstellt ich habe sie abgeschrieben - (Teile meiner Antworten sind aus den Lernheften entnommen wie zum Beispiel Definitionen) und das ist nichts strafbares.
Selbst meine aus dem Lernheft entnommenen Definitionen und Abläufe werden von dem Fernlehrer als inhaltlich Falsch bezeichnet und das obwohl ich diese aus dem Lernheft der sgd habe.
Jetzt meine bitte an alle die bei der sgd sind oder waren und die Einsendeaufgaben PWI01 und PWI02 schon eingesendet und benotet zurückbekommen haben - schickt sie mir - das ich sie Vergleichen und ggf. einen Anwalt einschalten kann.
Hoffe nur einer der das ließt kann mir helfen...
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