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personenbedingte Kündigung

  • swulff
  • 28. Dezember 2008 um 01:25
  • Erledigt
  • swulff
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    78
    • 28. Dezember 2008 um 01:25
    • #1

    Hallo ihr lieben,

    leider habe ich es mit den Rechtswissenschaften nicht so und wollte euch noch mal um Hilfe zu einer meiner Aufgaben bitten.

    Ausgangssituation:
    Frau Maier, Mitarbeiterin im Einkauf, soll ordentlich aus personenbedingten Gründen (Krankheit) gekündigt werden. Frau Maier leidet seit über 3 Jahren an einem akuten Sehnenscheidenleiden, welches sie zu häufigen und langandauernden Krankmeldungen veranlasste. Eine Besserung des Leidens ist nach Aussage des behandelnden Arztes und des medizinischen Dienstes nicht wahrscheinlich.

    Die Fehlzeiten von Frau Maier führen immer wieder zu empfindlichen Störungen im betrieblichen Ablauf und können nur mit großem Aufwand, durch Überstunden der anderen Mitarbeiter und Einsatz von Aushilfskräften, die wegen des kurzzeitigen und kurzfristigen Bedarfs auf dem Arbeitsmarkt nur schwer zu beschaffen sind, ausgeglichen werden.

    Frau Maier ist verheiratet, 1 Kind, ihr Mann hat vor 3 Monaten ebenfalls seinen Arbeitsplatz (betriebliche Gründe) verloren. Leistungsbeurteilung: Angesehen von den gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden ihr gute Leistungen bescheinigt.

    Aufgabenstellung:

    1. Überprüfen Sie anhand der Mitarbeiterinformation vollständig, ob die personenbedingte Kündigung von Frau Maier den gestezlichen und höchstrichterlichen Vorgaben entpricht und somit sozial gerechtfertigt ist.


    Meine Antwort:
    Ich habe dies anhand der 3 Stufen, die das BAG als Grundlage nimmt geprüft und bin zu dem Entschluss gekommen, dass ich Frau Maier eine Kündigung aussprechen kann.
    Meine Frage dazu wäre noch, wenn ich ihr personenbedingt kündige, warum muss ich da auf eine Sozialauswahl acht geben?


    2. Unabhängig von der rechtlichen Situation wird eine Kündigung wegen Krankheit häufig als soziale Härte empfunden und als "ungerecht" beurteilt. Diskutieren Sie welche betriebswirtschaftlichen negativen Reaktionen von den internen (Mitarbeiter, Betriebsrat) und externen (Kunden, Lieferanten) Bezugsgruppen der Gekündigten ausgehen können.

    Meine Antwort:
    Da gibt´s bislang noch keine, denn ich habe keinen Plan, was die von mir hören wollen. Hier geht´s doch ehr um Meinungen der anderen, oder?
    Ich brächte hier ein paar Denkanstöße von euch.

    Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Hilfe.

    Gruß Sabine :(

  • Hey Gast!
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  • Sunny81
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    8
    • 26. Januar 2009 um 07:49
    • #2

    Hallo Sabine,

    ich hänge auch an der einen Aufgabe. Ich bin mir nicht so ganz sicher, ob Frau Maier gekündigt werden kann. Ich weiß nicht, ob ihre Betriebszugehörigkeit ausreicht und somit die Zeit, in der das Arbeitsverhältnis völlig ungestört verlief. Kannst Du mir da vielleicht weiterhelfen??? Eine Sozialauswahl bei der personenbedingten Kündigung ist mir nicht bekannt. Das ist wirklich nur bei der betriebsbedingten Kündigung der Fall. Nur da liegt ja kein Verschulden von einer Person vor.

    Hast Du die Fallstudie schon abgeschickt und evtl. auch schon bewertet?
    Ich bin grad in den letzten Zügen und am Korrekturlesen. Bin echt gespannt, was da raus kommt.

    Danke schonmal und liebe Grüße
    Sandra

  • swulff
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    78
    • 5. Februar 2009 um 21:26
    • #3

    Hallo Sandra,

    eingesendet habe ich die Fallstudie noch nicht, aber fertig ist sie. Ob alle srichtig ist weis ich selber nicht, jedenfalls hoffe ich, dass ich sie gut gelöst habe.
    Schick mir mal deine Mail-Adresse, dass kann ich dir ja schreiben, was ich geantwortet habe oder wir können uns mal austauschen.
    Wie weit bist du denn eigentlich mit deinem Studium?

    Gruß
    Sabine

  • Sunny81
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    8
    • 6. Februar 2009 um 15:15
    • #4

    Hallo Sabine,

    meine ist seit Samstag weg. Warte jetzt auf die Korrektur.
    Meine E-Mail-Adresse lautet: s.wilts@gmx.de

    Gehe im Herbst zum dritten Seminar. Und Du?

    LG
    Sandra

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