Hallo,
die Beantwortung folgender Fragestellung fällt mir sehr schwer:
"Die Autofabrik A muss ihre Produktion einstellen, weil die im selben Tarifgebiet liegende Firma E, die Autoscheinwerfer herstellt, von einem Schwerpunktstreik betroffen ist und deshalb an A nicht mehr liefern kann. Können die arbeitswilligen Arbeitnehmer B und C im Betrieb der Autofabrik A mit Erfolg Lohnzahlung verlangen?"
Einerseits denke ich, dass die Zulieferung von Produktion das Betriebsrisiko des Unternehmens A ist. Dementsprechend muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern auch weiterhin den Lohn zahlen.
Andererseits liegen A und E im selben Tarifgebiet und gehören einer Gewerkschaft an. Gemäß Art. 9 Abs. 3 GG (negative Koalitionsfreiheit) darf nicht zwischen organisierten, d. h. einer Gewerkschaft angehörenden Arbeitnehmern, und nicht organisierten Arbeitnehmern differenziert werden. Demnach steht den Arbeitnehmern B und C kein Lohn zu, da auch die streikenden Arbeitnehmer des Unternehmens E ebenfalls keinen Anspruch auf Lohn haben.
Ich komme hierbei nicht weiter. Könnt Ihr mir erklären, wie die Situation zu sehen ist? Danke.
Claudia
Lohnzahlung bei Fernwirkungen durch Streik
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courage -
17. Mai 2008 um 15:06 -
Erledigt
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Das Thema hatten wir schon mal, check mal "Lohnfortzahlung" bei der Suche oder
https://www.study-board.de/forum/rechtswi…nem-streik.html
Gruß Hedi
:dafuer:
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