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Lohnzahlung bei Fernwirkungen durch Streik

  • courage
  • 17. Mai 2008 um 15:06
  • Erledigt
  • courage
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 17. Mai 2008 um 15:06
    • #1

    Hallo,

    die Beantwortung folgender Fragestellung fällt mir sehr schwer:

    "Die Autofabrik A muss ihre Produktion einstellen, weil die im selben Tarifgebiet liegende Firma E, die Autoscheinwerfer herstellt, von einem Schwerpunktstreik betroffen ist und deshalb an A nicht mehr liefern kann. Können die arbeitswilligen Arbeitnehmer B und C im Betrieb der Autofabrik A mit Erfolg Lohnzahlung verlangen?"

    Einerseits denke ich, dass die Zulieferung von Produktion das Betriebsrisiko des Unternehmens A ist. Dementsprechend muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern auch weiterhin den Lohn zahlen.

    Andererseits liegen A und E im selben Tarifgebiet und gehören einer Gewerkschaft an. Gemäß Art. 9 Abs. 3 GG (negative Koalitionsfreiheit) darf nicht zwischen organisierten, d. h. einer Gewerkschaft angehörenden Arbeitnehmern, und nicht organisierten Arbeitnehmern differenziert werden. Demnach steht den Arbeitnehmern B und C kein Lohn zu, da auch die streikenden Arbeitnehmer des Unternehmens E ebenfalls keinen Anspruch auf Lohn haben.

    Ich komme hierbei nicht weiter. Könnt Ihr mir erklären, wie die Situation zu sehen ist? Danke.

    Claudia

  • Hedi23
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    36
    • 18. Mai 2008 um 18:43
    • #2

    Das Thema hatten wir schon mal, check mal "Lohnfortzahlung" bei der Suche oder

    https://www.study-board.de/forum/rechtswi…nem-streik.html

    Gruß Hedi

    :dafuer:

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