Hallo ihr Süßen,
kann mir jemand helfen...bei dieser Aufgabenstellung fehlen mir 5 Lösungen:
Korrigieren Sie bitte den folgenden Text. Er enthält zwölf inhaltliche Fehler. Unterstreichen Sie mit roten Stift die falschen Aussagen und nummerieren Sie sie fortlaufend. Stellen Sie unterhalb des Textes die Fehler richtig.
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Monarchie. Die oberste Gewalt liegt beim Volk. Das Volk überlässt das politische Tagesgeschäft allerdings Vertretern, die im Deutschen Bundestag die Gesetze beschließen. Nur in ganz wichtigen Fragen kann das Volk auch mit einem Volksentscheid ein Bundesgesetz selbst beschließen.
Wahlen zum Bundestag finden in der Regel alle fünf Jahre statt. Dabei wählt das Volk in direkter Wahl den Bundeskanzler. Die Wahl ist allgemein, das bedeutet, jede(r) Deutsche darf wählen, er/sie muss allerdings mindestens 18 Jahre alt sein. Weitere Anforderungen: Man muss lesen und schreiben können. Gewählt werden können auch Schüler, wenn sie mindestens 21 Jahre alt sind.
Die Wahl ist gleich, das bedeutet: Jede Stimme zählt gleich viel, ob sie von einem Millionär kommtoder von einem Bettler. Außerdem ist die Wahl geheim. Das bedeutet: Es muss eine Wahlkabine geben, in der man seinen Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen kann. Man braucht sie aber nicht zu benutzen und kann seine Stimme auch öffentlich abgeben.
Jeder(r) Wahlberechtigte hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen, eine sogenannte Erststimme und eine Zweitstimme. Wahlentscheidend ist die Erststimme.
Erststimme und Zweitstimme unterscheiden sich folgendermaßen:
Erststimme: Die Stimme, mit der der von einer Partei aufgestellte Wahlkreiskanditat direkt gewählt wird, der den Wahlkreis dann im Bundestag vertritt. Der gewählte Kandidat muss mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhalten (absolute Mehrheit). Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, muss später eine Stichwahl erfolgen. Dieses Wahlprinzip wird "Verhältniswahl" genannt.
Zweitstimme: Die Stimme, mit der die Kandidaten auf der Landesliste einer Partei gewählt werden.
Die Verteilung der 598 Bundestagssitze richtet sich zunächst nach dem Zweitstimmenergebnis, das die Parteien erzielt haben. Hinzu können Überhangmandate kommen.
Erst- und Zweitstimme können "gesplittet" werden. Das bedeutet: Man kann dem Wahlkreiskandidaten der einen Partei die Erst- und der Landeskiste einer anderen Partei die Zweitstimme geben.
Stimmensplitting hat eigentlich keinen Sinn, es erleichtert aber Wählern die Stimmabgabe, die sich nicht festlegen wollen.
Das wäre super lieb von euch
Janka
Sozialkunde
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Janka -
19. November 2007 um 02:40 -
Erledigt
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hallo janka,
ich stecke gerade bei der gleichen aufgabe fest. vielleicht kannst du mir ja inzwischen helfen.
viele grüße
claudia -
Hallo,
das sind die Fehler im Text:Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Monarchie. Die oberste Gewalt liegt beim Volk. Das Volk überlässt das politische Tagesgeschäft allerdings Vertretern, die im Deutschen Bundestag die Gesetze beschließen. Nur in ganz wichtigen Fragen kann das Volk auch mit einem Volksentscheid ein Bundesgesetz selbst beschließen.
Wahlen zum Bundestag finden in der Regel alle fünf Jahre statt. Dabei wählt das Volk in direkter Wahl den Bundeskanzler. Die Wahl ist allgemein, das bedeutet, jede(r) Deutsche darf wählen, er/sie muss allerdings mindestens 18 Jahre alt sein. Weitere Anforderungen: Man muss lesen und schreiben können. Gewählt werden können auch Schüler, wenn sie mindestens 21 Jahre alt sind.
Die Wahl ist gleich, das bedeutet: Jede Stimme zählt gleich viel, ob sie von einem Millionär kommtoder von einem Bettler. Außerdem ist die Wahl geheim. Das bedeutet: Es muss eine Wahlkabine geben, in der man seinen Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen kann. Man braucht sie aber nicht zu benutzen und kann seine Stimme auch öffentlich abgeben.
Jeder(r) Wahlberechtigte hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen, eine sogenannte Erststimme und eine Zweitstimme. Wahlentscheidend ist die Erststimme.
Erststimme und Zweitstimme unterscheiden sich folgendermaßen:
Erststimme: Die Stimme, mit der der von einer Partei aufgestellte Wahlkreiskanditat direkt gewählt wird, der den Wahlkreis dann im Bundestag vertritt. Der gewählte Kandidat muss mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhalten (absolute Mehrheit). Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, muss später eine Stichwahl erfolgen. Dieses Wahlprinzip wird "Verhältniswahl" genannt.
Zweitstimme: Die Stimme, mit der die Kandidaten auf der Landesliste einer Partei gewählt werden.
Die Verteilung der 598 Bundestagssitze richtet sich zunächst nach dem Zweitstimmenergebnis, das die Parteien erzielt haben. Hinzu können Überhangmandate kommen.
Erst- und Zweitstimme können "gesplittet" werden. Das bedeutet: Man kann dem Wahlkreiskandidaten der einen Partei die Erst- und der Landeskiste einer anderen Partei die Zweitstimme geben.
Stimmensplitting hat eigentlich keinen Sinn, es erleichtert aber Wählern die Stimmabgabe, die sich nicht festlegen wollen.
Hoffe konnte euch helfen.
Lieben Gruß
partosia -
Hallo,
ich sitze gerade über der Einsendeaufgabe von Soku 3 und bin mir absolut nicht sicher. Bin für jede Hilfe dankbar

Und zwar korrigiere ich den Text wie folgt:Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Monarchie. (1. Fehler: Die BRD ist eine parlamentarische Demokratie)
Die oberste Gewalt liegt beim Volk. Das Volk überlässt das politische Tagesgeschäft allerdings Vertretern, die im Deutschen Bundestag die
Gesetze beschließen. Nur in ganz wichtigen Fragen kann das Volk auch mit einem Volksentscheid ein Bundesgesetz selbst beschließen. (2. Fehler: Das Volk wählt Bundestagsabgeordnete, die die Bundesgesetze beschließen. ODER Ein Volksentscheid ist nur auf kommunaler Ebene möglich.)Wahlen zum Bundestag finden in der Regel alle fünf Jahre statt. (3. Fehler: Bundestagswahlen finden alle 4 Jahre statt.) Dabei wählt das Volk in direkter Wahl den Bundeskanzler. (4. Fehler: Das Volk wählt die Bundestagsabgeordneten, die den Bundeskanzler wählen.)
Die Wahl ist allgemein, das bedeutet, jede(r) Deutsche darf wählen, er/sie muss allerdings mindestens 18 Jahre alt sein. Weitere
Anforderungen: Man muss lesen und schreiben können. (5. Fehler: Auch Analphabeten dürfen wählen.) Gewählt werden können auch Schüler, wenn sie mindestens 21 Jahre alt sind. (6. Fehler: Gewählt werden können auch Schüler, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind.)Die Wahl ist gleich, das bedeutet: Jede Stimme zählt gleich viel, ob sie von einem Millionär kommt oder von einem Bettler. Außerdem ist die Wahl
geheim. Das bedeutet: Es muss eine Wahlkabine geben, in der man seinen Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen kann. Man braucht sie aber nicht zu benutzen und kann seine Stimme auch öffentlich abgeben. (7. Fehler: Wahlen sind geheim. Gibt man seine Stimme öffentlich ab, ist diese ungültig.)Jeder(r) Wahlberechtigte hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen, eine sogenannte Erststimme und eine Zweitstimme. Wahlentscheidend ist die Erststimme. (8. Fehler: Erst- und Zweitstimme haben das gleiche Gewicht.)
Erststimme und Zweitstimme unterscheiden sich folgendermaßen:
Erststimme: Die Stimme, mit der der von einer Partei aufgestellte Wahlkreiskanditat direkt gewählt wird, der den Wahlkreis dann im
Bundestag vertritt. Der gewählte Kandidat muss mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhalten (absolute Mehrheit). (9. Fehler: Der Kandidat muss eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten. Der Prozentsatz spielt dabei keine Rolle.) Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, muss später eine Stichwahl erfolgen. Dieses Wahlprinzip wird "Verhältniswahl" genannt. (10. Fehler: Dieses Wahlprinzip wird "Mehrheitswahl" genannt.)Zweitstimme: Die Stimme, mit der die Kandidaten auf der Landesliste einer Partei gewählt werden.
Die Verteilung der 598 Bundestagssitze richtet sich zunächst nach dem Zweitstimmenergebnis, das die Parteien erzielt haben. (11. Fehler: 299 Sitze richten sich nach dem Erststimmenergebnis und 299 Sitze richten sich nach dem Zweitstimmenergebnis.) Hinzu können
Überhangmandate kommen.Erst- und Zweitstimme können "gesplittet" werden. Das bedeutet: Man kann dem Wahlkreiskandidaten der einen Partei die Erst- und der Landeskiste
einer anderen Partei die Zweitstimme geben.Stimmensplitting hat eigentlich keinen Sinn, es erleichtert aber Wählern die Stimmabgabe, die sich nicht festlegen wollen. (12. Fehler: Stimmensplitting macht Sinn, wenn man bspw. eine geplante Koalition unterstützen möchte.)Lieber Gruß,
lmtbsr
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