Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Datenbanken
    4. Gamification
    5. Umfragen
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Fachforen Wirtschaftswissenschaften
  4. Steuerlehre

Entnahme Sonderbetriebsvermögen bei negativem Kapitalkonto

  • sfondo
  • 22. Juli 2007 um 20:03
  • Erledigt
  • sfondo
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    1
    • 22. Juli 2007 um 20:03
    • #1

    Hallo,
    bei folgender Aufgabe komme ich nicht weiter:

    Adam ist an der X KG mit 300.000,-E beteiligt und hat seine Haftsumme in gleicher Höhe erbracht. Er überlässt der X KG ein Grundstück zur betrieblichen Nutzung, dessen Wert lt.Sonderbilanz 100.000,- E beträgt.
    Zum 01.02.02 entnimmt A. das Grundstück, dessen Wert weiterhin 100.000,-E beträgt.
    In 01 entfällt auf Adam ein Verlustanteil von 450.000,- E und in 02 von 80.000,- E.
    Aufgabe: Ermitteln Sie den ausgleichsfähigen Verlust 01 und 02. Begründen Sie Ihre Entscheidungen anhand der einschlägigen Vorschriften.

    In 01 sind m.E. 300.000,- E anrechenbar (§15a Abs.1 S.1 EStG), der Rest verrechenbar und in 02 erhöht sich das negative Kapitalkonto. So das sich per Ende 02 ein, mit künftigen Gewinnen aus Beteiligung an der KG, zu verrechnenden Verlust (§15a (2) EStG ergibt. Ebenfalls steht fest, dass das negative Kapitalkonto mit keinen anderen Einkunftsarten verrechnet werden darf. (§15a EStG). Gleichzeitiger Verlust als Kommanditist der KG kann nicht mit möglichen Gewinnen aus dem Sonderbetriebsvermögen ausgeglichen werden. ...
    Was mir Kopfzerbrechen bereitet ist: wie behandle ich das Grundstück? (Sonderbetriebsvermögen) Meine Idee ist eine Sonderbilanz zum 31.12.01 mit "0". Mögliche Veräußerungsgewinne habe ich nicht. Ab 01.01.02 ist das Grundstück Privatvermögen.
    .....
    Ich habe aber das Gefühl etwas übersehen zu haben. Hat das Grundstück doch einen Zusammenhang zum Verlust? Passiert da echt nix?

    Ich hoffe mir kann da jemand von Euch weiterhelfen - habe schon alle Literatur und sämtliche Suchmaschinen überstrapaziert .... vielen Dank schon mal.
    LG Brigitte

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Naddl5484
    Anfänger
    Beiträge
    29
    • 3. Juli 2009 um 18:33
    • #2

    Hallo, ist schon etwas her, aber villeicht kann mir ja doch jemand helfen?
    Grundsätzlich sehe ich das wie sfondo. Aber auch ich komme mit dem Grundstück nicht zu recht. Handelt es sich um eine Enlagenminderung oder nicht? Vielleicht hat je jemand die ESA zurück und kann mir nen Tip geben, wär echt dankbar...

  1. Tutor Lv. 5 2.624 XP
  2. admin Lv. 2 150 XP
  3. cklawitter Lv. 1 30 XP
  4. 4
    sieger81 Lv. 1 10 XP
Vollständige Bestenliste
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™