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Vertrag

  • SunZation
  • 25. Januar 2007 um 15:33
  • Erledigt
  • SunZation
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 25. Januar 2007 um 15:33
    • #1

    Hallo zusammen,

    das Abitur steht an und die Vorbereitungen für eine ordentliche Abschlussfeier laufen bereits. Das einzige Problem ist der Veranstaltungsort. Wir haben vor eine Burg (Link) zu mieten und das Problem ist lediglich die Haftung für eventuelle Schäden.

    Als Vertragspartner sind eine Klassenkameradin und ich bereit den Mietvertrag zu unterschreiben aber nur unter der Bedingung, dass bei eventuellen Schäden alle mithaften, d.h. die Kosten für diese Schäden alle gemeinsam tragen.

    Daher haben wir uns überlegt einen Vertrag zu erstellen, welchen die gesamte Stufe dann unterzeichnet. Es sind ja alle volljährig und voll geschäftsfähig.

    Den Inhalt des Vertrages habe ich soweit fertig, aber da ich leider noch nie einen derartigen Vertrag weder gesehen noch geschrieben hab, würde ich ihn hier gerne noch mal kontrollieren lassen. Bin mir bei einigen Formulierungen noch unsicher. Bitte um Feedback und Korrekturen.


    Hier ist der Vertrag:

    Zitat

    Vertrag des Jahrgangs WG04 des Nell-Breuning-Berufskolleg - Habbelrath zur Aufteilung der Kosten für mögliche Schäden an gemeinschaftliche Veranstaltungen


    § 1 Wirksamkeit des Vertrages
    Mit Ihrer Unterschrift bestätigen die Schüler, dass sie an der gemeinsamen Abiturveranstaltung für eventuelle Schäden bereit sind anteilig zu haften und die durch diese Schäden entstehenden Kosten zu tragen.


    § 2 Täter lässt/lassen sich identifizieren
    Lassen sich Schäden einen oder mehreren Tätern genau zuweisen, tragen diese alleine die Kosten für den von ihnen verursachten Schaden. Der/Die Täter müssen den Schadensbetrag innerhalb einer gegebenen Frist auf das Gemeinschaftskonto einzahlen.


    § 3 Täter lässt sich nicht identifizieren
    Lässt sich kein Täter für entstandene Schäden identifizieren, tragen alle Schüler anteilig die Kosten für die Schäden. Die Kosten für derartige Schäden werden durch die Anzahl der teilnehmenden Schüler geteilt. Dieser Betrag muss dann innerhalb einer gegebenen Frist auf das Gemeinschaftskonto eingezahlt werden.


    § 4 Gemeinschaftskonto
    …


    § 5 Ausschluss von der Veranstaltung
    Schüler, die diesem Vertrag nicht zustimmen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.


    § 6 Rechtswirksamkeit des Vertrages
    Der Vertrag ist Rechtswirksam mit der Unterschrift der einzelnen Schüler. Eine Liste der Schüler mit deren Namen und Anschriften ist Bestandteil dieses Vertrages.


    Frechen, 27. Januar 2007

    Alles anzeigen


    Ich weis leider nicht viel über die Form eines derartigen Vertrages. Habe da ja nur die Kaufverträge im BWL Unterricht gesehen. Kann mir da auch einer sagen wie das genau auszusehen hat oder ob ich es so lassen kann ?! Kann/Soll/Muss ich noch etwas ergänzen?

    Bedanke mich schonmal recht herzlich für eure Antworten

    Mit freundlichen Grüßen


    Sunny

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  • Markus2
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 25. Januar 2007 um 22:33
    • #2

    hallo, ich hab mir den vertrag jetzt gar nicht weiter durchgelesen. ich rate generell ab.

    das prob ist, dass du gegenüber dem vermieter als vertragspartner immer haftest. auch ein solcher vertrag erspart dir keinen ärger. und der kann ziemlich schwerwiegend sein, zumal gerade abschlussfeiern extrem ausufern können.

    gesetzlich haftest du für alle schäden, die du selbst jemanden anderen zufügst. dazu hast du in der regel auch eine privat-haftpflichtversicherung. wobei gemietete sachen da auch ein kapitel für sich sind. und vorsatz übrigens auch. für alles was du vertraglich über die gesetzliche haftpflicht hinaus übernimmst stehts du selbst gerade.

    grundsätzlich könntest du auch ohne vertrag einen anderen haftbar machen. schon auf grund der normalen gesetzlichen haftpflicht. allerdings mußt du den dann erstmal finden und dann stellt sich noch die frage, ob er finanziell überhaupt in der lage ist dafür aufzuommen.

    ich würde sagen - finger weg.

  • SunZation
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 25. Januar 2007 um 23:13
    • #3

    vielen dank erstmal für deine antwort...

    habe bereits in 5 foren reingeschrieben aber du bist der erste der geantwortet hat!

    dieser vertrag soll ja auch unter unserer stufe abgeschlossen werden. vor dem vermieter muss ich ja für die schäden gerade stehen und dieser wird sich selbstverständlich auch in erster linie an mich wenden wenn da irgendwas kaputt geht aber ich möchte doch diese kosten unter der gesamten stufe fair aufteilen. es soll halt im nachhinein keiner da sein der sagt "ne ich zahle nix, ich hab ja auch nix kaputt gemacht" weil auf gut deutsch gesagt ich derjenige bin der die arschkarte gezogen hat nur weil er etwas für die stufe getan hat.

    gibts da keine möglichkeit sich da abzusichern?
    letztendlich sind wir ja alle volljährig und voll geschäftsfähig!

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