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Arbeitsrecht: Entgeldfortzahlung bei mehrmaliger Arbeitsunfähigkeit durch Sportunfall

  • Björn_VWA
  • 6. November 2006 um 19:39
  • Erledigt
  • Björn_VWA
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 6. November 2006 um 19:39
    • #1

    Hallo!

    Habe folgende Fallstudie:

    Ein Mitarbeiter ist ein begeisterter Handballspieler. In seinem Verein spielt er Torwart. Mehrere Male während der Spielsaison ist er wegen eines verstauchten Fingers einige Tage arbeitsunfähig. Gibt es eine Grenze, ab der der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr leisten muss? Hat der Arbeitgeber rechtliche Möglichkeiten, die Sportausübung zu verbieten?

    Wie ist in diesem Fall die Lage? Hat dazu auch jemand Rechtsvorschriften?

    Besten Dank und Grüße

    Björn

  • Hey Gast!
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  • hayfu
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    314
    • 7. November 2006 um 07:33
    • #2

    Ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber den Sport verbieten kann. Es ist ja auch nicht so ein Gefahrensport wie:
    - mit einem Rennauto über den Nürburgring zu preschen
    - zum ersten mal Drachenfliegen
    - Skislalom laufen

    Handball ist ja weniger Gefahrensport.
    Die Arbeitsunfähigkeit für eine Sache summiert sich auf, so dass der AG 6 Wochen Lohnfortzahlung zahlen muss.. Erst ab den 6 Wochen krank sein für ein und die selbe Sache kriegt der Handballspieler Krankengeld.

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