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Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten ab 25

  • danije
  • 25. August 2006 um 16:52
  • danije
    Benutzer
    Beiträge
    37
    • 25. August 2006 um 16:52
    • #1

    Hallo Studenten und sonstige...

    ich bin nun sowas von verärgert und durcheinander. Dies was mir nun passiert ist, ist mal wieder der Beweis das dass studieren in Deutschland immer schwieriger und kaum möglich ist.

    Ich bin vor gut 2 Wochen 25 Jahre alt geworden und bevor ich nun weiter erzähl schilder ich kurz mein Lebenslauf..... damit man den zusammenhang dann versteht....

    19 J. Abgang von der Schule nach dem ich die Abizulassung nicht erhalten habe
    19 J. Dann darauf Zivildienst angetreten... Termin stand fest
    20 J. Kein Ausbildungsplatz erhalten, somit habe ich mich 2 Jahre freiberuflich tätig gemacht
    22 J. Anfang der Abendschule, Abitur nachholen
    23 J. Anfag des Studiums
    25 J. heute im 4 Semester.....

    So nun gehts weiter... da ich 25 Jahre alt geworden bin kündigte die Krankenversicherung meine Mitgliedschaft (Familienversichert über meinen Vater). Ich habe Wochen vorher einen Antrag gestellt der besagt, wer Zivildienst oder Wehrdienst geleistet hat, kann die Familienversicherung um die Zeit der geleisteten Wehrdienstzeit über dem 25 Lebensjahr verlängern.

    Das wurde mir die Jahre vorher immer gesagt. Doch nun stellt sich herraus.. Pustekuchen... ich wurde nun zum 10.08 gekündigt. Man hatte nichtmals nötig mich darüber in Kenntnis zu setzen. Durch Zufall erfuhr ich es heute weil ich bei dem in Büro war.

    Doch nun kommt der Grund der Ablehnung.... ich wurde abgelehnt weil ich in meinen Lebenslauf bis zum heutigen Tag (sprich 25 Lebensjahr) gearbeitet habe und damit mein Bildungswerdegang unterbrochen habe.
    Das Gesetz schreibt vor nur dann die Familienkrankenversicherung über den 25 Lebensjahr durch die Zeit des Zivil/Wehrdienst zu verlängern wenn ein Lückenloser Bildungsweg vorgegeben ist.

    Also wurde ich nun bestraft weil ich 2 Jahre Selbstständig war???

    Wenn ich die 2 Jahre nicht gearbeitet hätte, bräuchte ich diesen Antrag auf Verlängerung garnicht, da ich mit meinem Studium schon fertig gehabt hätte.

    Also echt.. finde das sowas von ungerecht... und als nächstes wird mir mein Kindergeld gestriechen, da ich nun 25 geworden bin und die Anspruchszeit von 27 auf 25 gelegt worden ist.

    Wie seht ihr das? Hat da auch schon jemand mit Erfahrung????

    Lieben Gruß danije

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  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 25. August 2006 um 22:31
    • #2
    Zitat

    Also echt.. finde das sowas von ungerecht... und als nächstes wird mir mein Kindergeld gestriechen, da ich nun 25 geworden bin und die Anspruchszeit von 27 auf 25 gelegt worden ist.


    Das kommt auf dein Geburtsdatum an, da die Bezugszeit je nach Geburtsjahrgang Monatsweise gekürzt wird.

    Was Die Krankenversicherung angeht, so sind die bürokratischen Regeln in Deutschland, was hab ich mich darüber schon aufgeregt. Bürokraten und andere sture Schwachköpfe. Da sieht man mal wieder, dass ich noch nicht Politikverdrossen bin ;)
    Aber sieh es sportlich, du kannst dich bei AOK oder sonstigen gesetzlichen Kassen bis zum 14 Fachsemester (vorausgesetzt unter 30 Jahre) zum Studententarif, von z.Zt. glaub ich 56 EUR/Monat versichern. Sicherlich nur ein schwacher Trost, aber der Vollbeitrag liegt derzeit glaub ich bei mininmal 120 EUR/Monat - alternativ kannst du ja auch mal bei ner Privatversicherung anfragen, was die den so für Studies im Angebot haben. Die haben teilweise ganz interessante "Werbetarife" für potentielle zukünftige Beitragszahler (inkl. Anwardschaft für die Zeit in der du dann Pflichtverischert bist) ~ das gilt natürlich nur solange es in diesem unseren Lande noch eine PKV gibt, momentan treibt die Politik ja mal wieder jeden Tag ne neue Sau durchs Dorf!

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  • danije
    Benutzer
    Beiträge
    37
    • 25. August 2006 um 23:27
    • #3

    Ja das mit der Übergangsregel das ist mir bekannt.. doch soweit ich weiß gibt es für die Geburtsjahre 1982 und 1983 eine Übergangsregel.. jedoch für mich die Baujahr 1981 sind steht bisher nichts fest.... das bedeutet wenn nichts mehr erscheint, ist Kindergeld ab Januar 2007 gestriechen....

    Zu Der Krankenversicherung.. ja auch das mit dem minimal Betrag von 50-60€ habe ich gehört.. doch dieses Geld fehlt einen auf der anderen Seite wieder...insbesondere wenn dann 154€ noch fehlen... und zudem dann auch noch studiengebühren die ab SS2007 bei uns an der Hochschule gibt.. und die immer steigenden Semestergebühren...

    Also alles im einen ein unmengen an Geld... Vorschlag von den da oben: Man könne ja einen Zinsgünstiges Darlehen aufnehmen.. im Rahmen des Studiums... doch das ich mich mit dem Bafög schon verschulde, da denkt keiner dran...

    Man startet mit einen riesen Schuldenberg in die Arbeitswelt... wenn man denn einen Job erlangt, was auch nicht mehr selbstverständlich ist eine Stelle zu bekomme.. selbst mit einen akademischen Abschluss

    greets

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 28. August 2006 um 16:54
    • #4

    Auch von mir einmal eine Frage bzgl. der Familienversicherung:

    Es heisst ja, dass das Gesamteinkommen als Studierender 345 € im Monat nicht überschreiten darf (bis auf zwei Monate, bringt mich aber auch nicht weiter). Ich arbeite aber nicht mehr als 20 Stunden die Woche, sowieso irrelevant da die Tätigkeit am Wochenende ausgeübt wird. Bleibt man nun automatisch familienmitversichert oder nicht? Ich meine mich erinnern zu können, dass wenn die Arbeitszeit eben so gering ist und der Betrag dennoch über dem Freibetrag ist, die Familienversicherung weiterhin aktiv bleibt. Liege ich damit richtig? Vollkommen falscher Dampfer?

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


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  • danije
    Benutzer
    Beiträge
    37
    • 29. August 2006 um 16:23
    • #5

    Man ist Familienversichert sobald man sich in einer schulischen Bildung befindet, sprich Schule, Abendschule und Studium. Das geht natürlich vorraus das man kein volles Einkommen besitzt, sondern max. einen 400€ Job.

    Als Einkommen wird das verdiente Geld und die Förderungsmaßnahmen im Rahmen von Bafög gezählt... Kindergeld oder der Anteil des Staatsdarlehn (beim Studentenbafög) wird nicht angerechnet.

    Ich hab im letzten Jahr jeden Monat um die 350€ verdient und bekam jedoch eine Krankenkassenbefreiung, nachdem ich 82€ an Quittung für Praxisgebühren, Rezeptgebühren nachweisen konnte.

    Die Arbeitszeit spielt keine Rolle, genausowenig wann du sie hast.... wichtig ist nur das du im Gesammten Einkommen nicht über den Sozialhilfesatz bist.....

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 29. August 2006 um 16:31
    • #6

    Hm, madige Sache, muss ich mir wohl oder übel eine günstige Studentenversicherung suchen.

    Gruß
    Markus

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  • danije
    Benutzer
    Beiträge
    37
    • 29. August 2006 um 16:42
    • #7

    Was verdienst Du denn im Monat?
    Und welche Mittel (Kindergeld, bafög etc.) bekomst du noch nebenher?

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 29. August 2006 um 16:53
    • #8

    Verdienstannahme: > 500 €

    Kindergeld: Ja, ähm, puh, insgesamt 3 Kinder, ich bin das Erste. Bekomme es aber nicht, aber man muss es glaube ich miteinrechnen.

    Bafög und weitere Zuschüsse: Nein.

    Gruß
    Markus

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  • danije
    Benutzer
    Beiträge
    37
    • 29. August 2006 um 17:06
    • #9

    Bei dem Verdienst kann ich dir sagen das du keine Familienversicherung bekommst...

    Genauso wie man kein Kindergeld bekommt. Nein du brauchst es nicht miteinrechnen... da du dies ja nicht erhälst. Kindergeld kannst du nur erhalten wenn du nicht mehr als 8600€ im JAHR an Einkommen bekommst. Wenn du es doch anforderst und du dann über diese Einkommensgrenze gelangst, dann darfst du alles wieder zurück zahlen...

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 29. August 2006 um 17:10
    • #10

    Danke für die Auskunft. Auf diesem Stand war ich auch. Kindergeld für 2006 ist kein Problem, da ich den Betrag nicht überschreite. Für 2007 gibts natürlich keines. Aber ich plane sowieso alles etwas kurzfristiger ;)

    Gruß
    Markus

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  • panjabi1982
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 2. Februar 2008 um 19:00
    • #11

    Für danije kommt das vielleicht zu spät, aber:
    Ich habe vor dem gleichen Problem gestanden, als sich die AOK plötzlich weigerte meine Familienversicherung nach dem 25. Lebensjahr um den Zivildienst zu verlängern, weil ich nach der Dienstzeit ein Jahr in Australien war.
    Die Geschichte endete im Dezember letzten Jahres vor dem Dresdner Sozialgericht. Mit Verweis auf ein Urteil des BSG von 1970 hat die Richterin deutlich angekündigt, dass sie im Gesetz keinen Hinweis darauf entdecken kann, dass die Dienstzeit das Studium direkt verzögert haben muss, sondern dass die Zeit der Familienversicherung in jedem Fall um die Dienstzeit zu verlängern ist. Die AOK hat meine Forderung daraufhin anerkannt, um einem Urteil zu entgehen.
    Der Klageweg kann sich also durchaus lohnen.
    Roland

  • nickname22
    Anfänger
    Beiträge
    23
    • 6. Oktober 2009 um 20:24
    • #12

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