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  4. Steuerlehre

Steuerbescheid: Rechtsbehelfsfrist - Festsetzungsfrist

  • Baboo
  • 10. Mai 2006 um 13:13
  • Erledigt
  • Baboo
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    7
    • 10. Mai 2006 um 13:13
    • #1

    Ich habe Probleme beim Verständnis der Differenzierung von Rechtsbehelfsfrist und Festsetzungsfrist. Ich erarbeite mir alles selbst (Fernstudium) und stehe wohl auf der Leitung:

    Ich verstehe das die Rechtsbehelfsfrist für Einspruch einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides abläuft. Aber für welche Fälle gilt dann die Festsetzungsfrist. Wenn ich z. B. eine Festsetzungsfrist von 4 Jahren habe, wozu dann die Rechstbehelfsfrist?

    Für welche Fälle kommt ausschliesslich nur die Rechtsbehelfsfrist in Frage?

    Danke für die Mühe!
    Doreen

  • Hey Gast!
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  • wiesel27
    Benutzer
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    93
    • 10. Mai 2006 um 22:39
    • #2

    Wenn ich es richtig verstanden habe, bedeutet die Festsetzungsfrist von vier Jahren, dass in dieser Zeit die Steuerschuld durch das FA festgesetzt werden muss, also der Steuerbescheid gemacht werden muss. Rechtsbehelfsfrist hingegen ist der Monat, den man Zeit hat um gegen den Bescheid Einspruch zu erheben. Falls du sonst noch Hilfe zu den Aufgaben brauchst, schick ne Email.

    Unser Problem wird nicht sein, daß günstige Gelegenheiten für wirklich motivierte Menschen fehlen, sondern daß motivierte Menschen fehlen, die bereit und fähig sind, die Gelegenheiten zu nutzen.

  • Baboo
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    7
    • 13. Mai 2006 um 15:07
    • #3

    Danke, ich habe es dann doch noch begriffen und es ist erledigt.
    Gruss,
    Doreen

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