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Rechnungswesen

  • Martin
  • 17. März 2004 um 17:16
  • Erledigt
  • Martin
    Benutzer
    Beiträge
    30
    • 17. März 2004 um 17:16
    • #1

    bin kein experte diesbezüglich, da ich auch gerade mal das 1. Semester rum habe. :gap jedenfalls kann das so nicht stimmen! Denn du tust so, als ob du genau 70% nicht bekommst. Dann würde das so passen.

    Aber du schreibst ja, dass in der einen Periode 70% wertberichtigt wurde und in der Folgeperiode dann der Kunde voll gezahlt hat.

    Und ja: wertberichtigt wird auf Nettobeträge, da du ja nicht genau weiß wieviel du denn genau abschreiben musst. Die Umsatzsteuer berichtigst du erst, wenn der Ausfall genau fest steht (also in der Folgeperiode).
    So wie ich das verstehe musst du aber gar nichts berichtigen, da du keinen Ausfall hast.

    lange Rede kurzer Sinn :D:

    t1:
    (1) zweifelhafte Forderungen 11.600 an Forderungen aus L+L 11.600
    (2) Abschreibungen auf Forderungen 7.000 an zweifelhafte Forderungen 7.000

    t2:
    Zahlungskonto (z.B. Bank) 11.600 an zweifelhafte Forderungen 4.600 ; sonstiger betrieblicher Ertrag 7.000

    so müsste es stimmen. ?(

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  • Martin
    Benutzer
    Beiträge
    30
    • 17. März 2004 um 17:18
    • #2

    lass dich nicht von den Kontenbezeichnungen verwirren. So haben wirs hier gelernt. Übrigens rechnen wir auch immer mit 10% Umsatzsteuer. ;)

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 18. März 2004 um 12:49
    • #3

    So mal von mir eine andere und konkretere Lösung!

    Periode 1:

    70% geschätzer Ausfall einer Forderung, immer vom Nettobetrag also: Ausfall 7.000 €

    Vorabschlussbuchungen:

    1.) Erhöhung Einzelwertberichtigungen an Bestandskonto Einzelwertberichtigungen 7.000 €

    2.) Bestandskonto Einzelwertberichtigungen an Forderungen 7.000 €

    Dieses Buchungssatzpaar entsteht immmer.

    Keine Abschreibungen auf Forderungen da diese zweifelhaft sind und noch nicht uneinbringlich sind! Nur wenn eine Forderung uneinbringlich ist wird sie abgeschrieben, also auch keine USt Korrketur!

    Abschlussbuchungen:

    1.) Schlussbilanzkonto an Forderungen 4.600 €

    2.) GuV an Erhöhung Einzelwertberichtigungen 7.000 €

    Periode 2:

    Eröffnungsbuchungen:

    1.) Forderungen an Eröffnungsbilanzkonto 4.600 €

    2.) Forderungen an Bestandskonto Einzelwertberichtigungen 7.000 €

    Nun scheint uns die Forderung vollkommen einbringlich zu sein. Es steht leider nicht in der Angabe ob sich auch gezahlt wird. Gehen wir nun davon aus sie wird zu 100% gezahlt.

    Zahlung der kompletten Forderung:

    Zahlungskonto an Forderungen 11.600 €

    Vorabschlussbuchung:

    Bestandskonto Einzelwertberichtigungen an Herabsetzung Einzelwertberichtigungen 7.000 €

    Diese müssen natürlich hier wieder rausgebucht werden aus dem EWB Bestand, da diese nicht mehr bestehen. Dies geschieht völlig unabhängig davon, ob die Zahlung wie von mir angenommen irgendwann in Periode 2 erfolgt oder in einer x-ten Periode später, denn wir denken so oder so, dass sie 100% einbringlich ist. Die obigen Buchungssatzpaare müssen nicht angewandt werden, da sich die Konten gegenseitig wieder auf Null saldieren.

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


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  • JayC
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    259
    • 31. März 2004 um 22:15
    • #4

    Hi tekk also an deiner Lösung stimmt irgendetwas nicht (meine ich zumindest).

    Du erstellst einen Passivposten: EWB zu Forderungen (1) , soweit okay aber mit der zweiten Buchung

    Zitat


    2.) Bestandskonto Einzelwertberichtigungen an Forderungen 7.000 €

    machst du diese EWB in der Passiva wieder platt und kürzt auch deine Forderung um 7.000 €.

    Somit können schon die Abschlussbuchungen (und die Folgebuchungen) nicht mehr stimmen.

    Meine Lösung:
    Buchungssatz bei Bildung der EWB:

    Einstellung in EWB 7.000
    an
    EWB 7.000

    Buchungssatz bei 0% Ausfall:
    (1)
    Geldkonto 11.600
    an
    Forderungen 11.600

    und
    (2)
    EWB 7.000
    an
    Erträge aus Herabsetzung EWB 7.000


    So müsste das stimmen. Erst wenn der Forderungsausfall endgültig feststeht, ist die Umsatzsteuer zur berichtigen. Rechtsgrundlage: §17 UStG.

    Grüße
    JC

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 1. April 2004 um 13:26
    • #5

    Hm, also ich denke schon das es so stimmt, es ist eben etwas genauer. Denn das EWB Konto wird im Vorabschluss eigentlich immer im Forderungskonto saldiert, darauf beruht ja dann auch wieder die PWB Bildung, und geht quasi mit Null in die Bilanz ein. Im nächsten Jahr wird es dann wieder eröffnet. Im Endeffekt ist es das Gleiche wie bei dir, nur das das Konto EWB kurzeitig verschwindet.

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