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Langzeitstudiengebühren bei Zweitstudium?

  • heinzSchmolke
  • 16. Februar 2006 um 00:48
  • heinzSchmolke
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 16. Februar 2006 um 00:48
    • #1

    Hallo,

    ich habe soeben mein Mathematik-Studium in BaWü in der Regelstudienzeit von 9 Semestern beendet und möchte gerne noch ein Physik-Studium absolvieren. Dazu möchte ich mich in Köln einschreiben. Muss ich -da es sich um ein Zweitstudium handelt- automatisch Langzeitstudiengebühren zahlen? Oder kann ich mir noch die vier Semester, die ich mir im Mathestudium eigentlich hätte länger Zeit lassen können, anrechnen lassen und muss folglich erst ab dem fünften Semester meines Zweitstudiums Langzeitstudiengebühren zahlen?

    Wäre klasse, wenn mir da jemand weiterhelfen kann. Werde da nicht so richtig schlau. Besten Dank,
    Heinz

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  • Patscherchen
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    30
    • 16. Februar 2006 um 06:09
    • #2

    Hallo Heinz,

    wenn Du zu den 10% der besten Absolventen gehörst, dann kannst Du Dich auch von den Langzeitstudiengebühren freistellen lassen (falls es welche geben sollte).

    Ich weiß leider nicht, ob in Köln bzw. Rheinland-Pfalz überhaupt Langzeitstudiengebühren anfallen...in BaWü hat jeder ein Semesterguthaben von 10 Semestern...was darüber hinausgeht muss entweder beantragt/begründet werden oder man muss zahlen (so wie ich *schnief*).

    LG

    Kathrin

  • heinzSchmolke
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 16. Februar 2006 um 10:31
    • #3
    Zitat

    Original von Patscherchen
    Ich weiß leider nicht, ob in Köln bzw. Rheinland-Pfalz überhaupt Langzeitstudiengebühren anfallen...in BaWü hat jeder ein Semesterguthaben von 10 Semestern...was darüber hinausgeht muss entweder beantragt/begründet werden oder man muss zahlen (so wie ich *schnief*).

    Das mit dem Semesterguthaben von 10 Semestern in BaWü kann ich nicht nachvollziehen. Kenne sehr viele Kommilitonen im 11. und 13. Semester, die bislang noch keine Langzeitstudiengebühren zahlen müssen. Dies wird definitiv erst ab dem 14. Semester fällig (Regelstudienzeit betragen 9 Semester).

  • Patscherchen
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    30
    • 16. Februar 2006 um 11:06
    • #4

    Da hab ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. War ja auch noch früh am Morgen ?(

    Das Semesterguthaben ist abhängig von: Bundesland, Regelstudienzeit, beantragte Urlaubssemester und Praxissemester. Es gab da mal nen tollen Link im Internet zur Berechnung...leider wurde der abgeschafft :(
    Vielleicht kannst Du hiermit etwas anfangen:
    http://www.mwwfk.rlp.de/./Aktuelles/Pr…on_Mai_2003.htm

    http://www.bmbf.de/pub/HRG_20050126.pdf

    Liebe Grüße,

    Kathrin

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 16. Februar 2006 um 16:18
    • #5

    Konkret geht es hier aber nicht um Langzeitstudiengebühren. Es geht um Zweitstudiumsgebühren und ein Zweitstudium ist doch eigentlich immer kostenpflichtig. In Bayern beispielsweise 500 € pro Semester.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • heinzSchmolke
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 16. Februar 2006 um 17:02
    • #6
    Zitat

    Original von Markus
    Konkret geht es hier aber nicht um Langzeitstudiengebühren. Es geht um Zweitstudiumsgebühren und ein Zweitstudium ist doch eigentlich immer kostenpflichtig. In Bayern beispielsweise 500 € pro Semester.

    Danke für die Info. Hab mich mal informiert: Zweitstudiumsgebühren sind auch wieder Bundeslandsabhängig, für NRW habe ich was von 650€ gelesen, in BaWü gibt es zum Beispiel keine Zweitstudiumsgebühren, wenn ich das richtig verstanden habe.
    Gibt es hier eine Regelung, die mich davon befreien würde (zum Beispiel falls man wie bereits von Patscherchen erwähnt zu den besten xx% Absolventen des aktuellen Jahrgangs gehört)? Und falls das was bringt, von wem würde ich denn eine solche Bestätigung bekommen?

    Gruss Heinz

  • Patscherchen
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    30
    • 17. Februar 2006 um 06:08
    • #7

    Die Bescheinigung, dass du zu den besten xx% gehörst musst Du bei der Hochschule Deines Erststudiums anfordern.

    (In BaWü gibts Langzeitstudiengebühren: 511€ X( )

  • heinzSchmolke
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 17. Februar 2006 um 10:20
    • #8

    Habe beim Studiensekretariat Köln nachgefragt und folgende Antwort bekommen:

    Zitat

    Nach Vollendung des ersten Studiums ist jedes weitere Studium gebührenpflichtig. Außer Sie studieren Mangelfächer LA Sonderpädagogik oder Berufskolleg, da sind 20 Freisemester minus Ihre derzeit studierten Semester studiengebühre frei.

    Damit kann der Thread dann wohl geschlossen werden.

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