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Wechselkauf

  • silvierico
  • 31. Januar 2006 um 08:37
  • Erledigt
  • silvierico
    Benutzer
    Beiträge
    43
    • 31. Januar 2006 um 08:37
    • #1

    Hallo da draußen,

    sitze gerade über REK02 und komme überhaupt nicht weiter (eigentlich mit den kompletten Aufgaben aber besonders mit Aufgabe 2): ?(

    1. Onkel Petermann, Mitinhaber der "Nordland-Schneeketten KG" kauft für sein
    Arbeitszimmer einen Schreibtisch - Bezahlung mit Wechsel.
    a) Handelt es sich um ein Handelsgeschäft?
    b) Der Onkel unterschreibt als Bezogener den Wechsel im Büro mit Stempel der
    Firma und seiner Unterschrift.
    Ist der Wechsel gültig?
    Welche Wirkung hat seine Unterschrift?

    Kann mir bitte jemand helfen - auch bei den anderen REK02-Aufgaben? ;)
    Ich kann auch bei anderen Lehrheften helfen! :rolleyes:

    Danke

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  • kdwhatz
    Benutzer
    Beiträge
    67
    • 31. Januar 2006 um 19:37
    • #2

    Der Kauf des Schreibtische ist natürlich ein Handelsgeschäft, es sei denn der Onkel kauft den Schreibtisch von seiner Oma für sein privates Fernsehzimmer.

    Kauft er ihn von einem Händler für sein Arbeitszimmer in der Firma, liegt ein 2-seitiger Handelskauf vor.

    Der vom Aussteller ausgestellte und unterschriebene Wechsel ist eine Tratte, für die nur der Aussteller haftet.
    Erst wenn der Bezogene den Wechsel querschreibt, wird der Wechsel zum Akzept => der Bezogene haftet für den Wechsel.

    Meines Erachtens darf der liebe Onkel auch den Stempel seiner Firma benutzen, wenn der keinen Rand hat - den Stempel meine ich.

  • fathia
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    22
    • 1. Februar 2006 um 13:07
    • #3

    Hallo,

    Kämpfe auch gerade mit REK02. Bis auf Frage 4 & 5, habe ich alles andere fast gelöst. Diese Rechtswesen Hefte mag ich überhaupt nicht.

    Gruß,
    Fathia

  • Hannan
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    11
    • 27. Juni 2006 um 10:23
    • #4

    Hallo Fathia,

    wenn du alle Fragen bis auf 4 und 5 gelöst hast, kannst du mir vielleicht sagen, wie du die Aufgbe 2 gelöst hast?

    Zu den Aufgaben 4 und 5 gibt es Antworten im Portal.

  • fathia
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    22
    • 27. Juni 2006 um 13:00
    • #5

    Lösung zu Aufgabe 2:

    Z.B.

    a) Ihm stehen viele Möglichkeiten offen z.B.:
    * festverzinsliche Wertpapiere
    * Aktien kaufen
    * Immobilien- oder an Rentenfonds beteiligen
    * Sparbücher
    * Sachwerte wie Gold, Silber, u.a.

    b) er geht zu seiner Bank, wo ihm ein Sparangebot vorgelegt wird oder er wendet sich an einen Anlagenberater.

    c) Wertpapiere kann er bei seiner Bank hinterlegen (gegen vergütung). Diese ist verpflichtet, die Wertpapiere ordnungsgemäß und Pflichtbewusst zu bewahren. Diese Papiere werden als Orderpapieren entgegen genommen.

    Gruß
    Fathia.

  • Hannan
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    11
    • 28. Juni 2006 um 10:21
    • #6

    Hallo Fathia,


    ich danke dir für die Lösung der Aufgabe 2.

    Gruß

    Hannan!

  • valja
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    22
    • 18. August 2006 um 13:01
    • #7

    Hallo!

    Noch mal zur Frage 4 a):

    Ist der Kauf des Schreibtisches im Zweifel ein Handelsgeschäft (§344 HGB) oder ein Kauf nach § 433 BGB?

    Kann man Onkel Petermann als Kaufmann bezeichnen?

    Gruß

    Valentina

  • milchproteine
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    1
    • 19. August 2006 um 10:26
    • #8

    Hallo Valentina,
    sorry, aber scheinbar machst du dir bei allen Aufgaben nicht mal selbst Gedanken sondern suchst die fertigen Lösungen im Netz - wie auch bei anderen Einsendeaufgaben. Das und das Juraforum sind voll von deinen Fragen.Leider machst du dir ja noch nicht mal die Mühe und tauschst die Namen aus.. egal..musst du ja auch selbst wissen, ob dich das weiterbringt. In der Prüfung hast du jedenfalls nicht die Möglichkeit ins Netz zu schauen. Kein Problem, wenn man sich die Hilfe von anderen holt, sich Anhaltspunkte geben lässt, aber letztendlich sollte man sich schon selbst mal einen Kopf machen... man sollte die thematik schon verstehen zumindest jedoch den Versuch unternehmen.

    aber ein kleiner Tip auch von mir: schau dir doch nochmal an, was eine KG ist und welche Folgen für Rechtsgeschäfte daraus entstehen.. dann solltest du selbst draufkommen... und wann ist was ein Handelsgeschäft? Wenn mindestens eine Vertragspartei Kaufmann im Sinne des HGB ist. Ist Petermann nun Kaufmann, wenn er (nur) Mitinhaber der KG ist? Bei der KG gibts doch eine ganz prägnante Besonderheit! Überleg mal in diese Richtung!

  • valja
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    22
    • 19. August 2006 um 13:34
    • #9

    Hallo!

    Ich habe mir schon Gedanken darüber gemacht, sonst hätte ich diese Fragen nicht stellen können.

    Und dass es was mit KG zu tun hat habe ich mir auch schon gedacht.

    Ich brauche auch nicht eine fertige Antwort, nur ein bisschen Hilfestellung, wie du es auch letztendlich getan hast.

    Das ich im Forum einige Fragen gestellt habe, ist doch nicht falsch, dazu habe ich mich doch hier auch angemeldet, genauso wie du.

    Und genauso wie du besuche ich mal auch einen anderen Forum und der Name in dem Beitrag wurde nicht von mir getauscht, sondern war schon im Forum angegeben, aber dass weist du ja schon, wenn du dir die Mühe machst alle meine Beiträge zu durchlesen.

    Es gibt eben Fragen, bei denen man Schwierigkeiten hat und ich bin nicht die einzige. Ich bin mir sicher, dass es bei dir ebenfalls der Fall sein wird und dann hoffe ich, dass du nicht solche Anschuldigungen zu lesen bekommst.

    Trotzdem danke für deinen Tip

    Valentina

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