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Ermittlung des zu steuerndem Einkommen

  • SIRA
  • 13. Januar 2006 um 08:00
  • Erledigt
  • SIRA
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    10
    • 13. Januar 2006 um 08:00
    • #1

    Aufgabenstellung: Ermittlung des zu versteuerndem Einkommen der Eheleute für das Jahr 08

    Anne geboren am 01.01.1996, und Anton , geboren am 01.01.01964, wohnen seit Ihrer Hochzeit am 15.01.08 in einer gemeinsamen Wohnung in Darmstadt.

    Anne arbeit als kaufmännische Angestellte in einem Autohaus. Ihr monatlicher Bruttolohn gemäß Arbeitsvertrag beträgt 3.000.-€. Sie fährt an 220 Tagen im Jahr mit Ihrem eigenen Auto in das 20 km entfernte Autohaus. Im Dezember 08 kauf sie bei Ihrem Chef ein neues Auto. Ihr Chef gewährt ihr gegenüber dem Preis, den ein anderer Kunde hätte zahlen müssen, einen Rabatt von 2.500.-€. Anne muss nur noch 17.500.-€ zahlen. Auf der Lohnsteuerkarte ist nur der laufende Arbeitslohn mit 36.000.-€ bescheinigt.

    Neben Ihrer Tätigkeit bei dem Autohaus interessiert sich Anne für moderne Literatur. Ein Verlag hat sie als Lektorin mit einem Jahresgehalt von 10.000.-€ brutto (lt. zweiter Lohnsteuerkarte) eingestellt. Um diese Tätigkeit ausüben zu können, musste sich Anne ein Arbeitszimmer (nur Schreibtisch und Regalen) einrichten, da der Verlag kein Büro für sie zur Verfügung stellt. Dies hat sie bereits im Januar 08 beim Umzug in die neue Wohnung, für die monatlich 750.-€ Miete zuzüglich 100.-€ Nebenkosten von den Eheleuten gezahlt wird, getan. Das Arbeitszimmer umfasst 15% der gesamten Wohnfläche. Im Januar 08 Anne für das Arbeitszimmer einen Schreibtisch (Nutzungsdauer 10 Jahre) für 750.-€ gekauft. Im September 08 erwarb sie ein Regal für 400.-€,

    Anton ist angestellter Handelsvertreter mit einem jährlichen Bruttoarbeitslohn von 50.000.-€. Dieser Betrag wurde auf der Lohnsteuerkarte bescheinigt. Von seinem Arbeitgeber wird Anton ein Auto (Bruttolistenpreis 40.000.-€) für Dienstreisen, Privatfahrten und für die Fahrten zwischen Wohnung und der 25 km entfernten Arbeitsstätte (in 08 an 120 Tagen) zur Verfügung gestellt. Anton muss hierfür 150.-€ monatlich bezahlen. Da Anton eine Vergütung für die Nutzung des Autos zahl, hat der Arbeitgeber keine lohnsteuerlichen Folgerungen gezogen.

    Anton hat 250.000.-€ aus einer Erbschaft bei der XYZ Bank angelegt. Er hat dabei verschiedene Anlageformen gewählt. Anton und Anne haben keine Freistellungsaufträge erteilt. Die Bank hat alle erforderlichen Steuerbescheinigungen ordnungsgemäß erteilt und im Jahr 08 folgende Erträge auf die Konto von Anton überwiesen bzw. dem Sparbuch gutgeschrieben. 9.000.-€ aus der Anlage von Aktien, 3.000.-€ Sparbuchzinsen, 40.252,50 € aus dem Verkauf von abgezinsten Sparbriefen an die XYZ Bank. Anton hat die Sparbriefe vor 5 Jahren - bei Ausgabe - für 30.000.-€ erworben. Sie hatten eine Laufzeit von 10 Jahren. Die Bank hat die Stückzinsen gesondert berechnet.

    Im Februar 08 kaufte Anton eine Sechsfamilienhaus (Baujahr 1963) für 900.000.-€. Das Grundstück ist 1000 qm groß und der Wert des Grund und Bodens beträgt 250.-€/qm. Der Kaufvertrag datiert vom 15.02.08; Übergang Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten war der 01.03.08. Neben dem Kaufpreis zahlt Anton 3,5% Grunderwerbsteuer auf den Kaupreis, 1.500.-€ Gerichtsgebühren (davon 1.000.-€ für die Eigentumsüberschreibung und 500.-€ für die Eintragung der Grundschuld) und 11.000.-€ Notargebühren (davon 9.000.-€ für den Kaufvertrag, 2.000.-€ für die Grundschuldeintragung).

    Alle 6 Wohnungen sind vermietet und je Wohnung beträgt die Miete 750.-€ zuzüglich 150.-€ Nebenkosten. Die Miete und die Nebenkosten sind jeweils am 05. Des Monats zu entrichten. Die Mieten Januar 09 wurden von den Mietern wegen der Feiertage bereits a, 23.12.08 bezahlt und am 27.12.08 dem Konto des Anton gutgeschrieben.

    Zur Finanzierung des Kaufpreises hat Anton einen Kredit über 500.000.-€ aufgenommen, der ihm unter Abzug eines Disagios von 30.000.-€ am 01.03.08 ausgezahlt wurde. Er bezahlt damit am 02.03.08 den Kaupreis. Die monatliche Zinsbelastung beträgt seit dem 01.03.08 - 2.000.-€. Im Jahr 08 hatte Anton 5.000.-€ weitere Aufwendungen, insbesondere Kosten für Strom, Heizung und Wasser für das Grundstück. Die abziehbaren Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen von Anton und Anne betragen 7.500.-€

    BESTEN DANK VORAB

    Michael

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  • hayfu
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    314
    • 13. Januar 2006 um 08:06
    • #2

    Wie sieht denn dein bisheriger Lösungsvorschlag aus?
    Was hast du bisher?

    und die Anne ist von 1969 und nicht 1996, oder???

  • Cerstin
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    1
    • 25. Januar 2006 um 21:28
    • #3

    Hallo,

    Anne ist von 1966.

    Bei dieser Aufgabe hänge ich auch und wäre für Hilfe dankbar.

    Danke

  • silvierico
    Benutzer
    Beiträge
    43
    • 20. Juli 2006 um 07:20
    • #4

    Hallo zusammen,

    sitze auch gerade über dieser Aufgabe!
    Kann mir jemand bei den Einkünften aus Kapitalvermögen weiterhelfen?
    Anne und Anton sind ja verheiratet.

    Zitat

    Anton hat 250.000.-€ aus einer Erbschaft bei der XYZ Bank angelegt. Er hat dabei verschiedene Anlageformen gewählt. Anton und Anne haben keine Freistellungsaufträge erteilt. Die Bank hat alle erforderlichen Steuerbescheinigungen ordnungsgemäß erteilt und im Jahr 08 folgende Erträge auf die Konto von Anton überwiesen bzw. dem Sparbuch gutgeschrieben. 9.000.-€ aus der Anlage von Aktien, 3.000.-€ Sparbuchzinsen, 40.252,50 € aus dem Verkauf von abgezinsten Sparbriefen an die XYZ Bank. Anton hat die Sparbriefe vor 5 Jahren - bei Ausgabe - für 30.000.-€ erworben. Sie hatten eine Laufzeit von 10 Jahren. Die Bank hat die Stückzinsen gesondert berechnet.

    Jetzt ist es aber so beschrieben, dass die Geldanlagen nur Anton besitzt.

    Kann man dann den Werbekostenpauschbetrag und den Sparerfreibetrag
    für Eheleute ansetzen, oder nur für eine Person?

    LG

    Silvie

    PS: Wer macht noch den Bilanzbuchhalter? Vielleicht kann man sich ja austauschen!?!

  • hayfu
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    314
    • 14. August 2006 um 15:25
    • #5

    Bei einer Zusammenveranlagung wird der Sparerfreibetrag auf beide Personen angerechnet.
    Sollte der eine keine Einkünfte aus Kap haben, dann kriegt der andere den restlichen Freibetrag!

  • silvierico
    Benutzer
    Beiträge
    43
    • 22. August 2006 um 12:20
    • #6

    Juchhu!!!

    Hab die Einsendeaufgabe hinter mir!!!
    Danke nochmal!
    Jetzt hab ich's fast geschafft - "nur noch" 8 weitere Steuerhefte.
    Wer kann mir dabei helfen?

    Viele Grüße

  • Basti1986
    Gast
    • 16. November 2006 um 21:56
    • #7

    Hi Silvie,
    also ich würd mitmachen, falls du noch paar so Aufgaben hast....

    Grüße Basti

  • -katze-
    Anfänger
    Beiträge
    11
    • 20. September 2009 um 10:19
    • #8

    Ich sitze auch gerade daran.
    Kann mir jemand die Lösung zum vergleichen schicken, bitet?
    msittly@gmx.de


    Falls es wen interessiert, diese Hefte habe ich schon fertig:
    ARBM01 Arbeitsmethodik und Organisation 1 XX2-K06
    BIL01 Organisation u. Formen der doppelten Buchführung 1 XX6-K23
    BWG01 Betriebswirtschaftliche Grundlagen 1 XX4-A23
    BIL02 Praxis der Bilanzierung - Einzelhandelsbuchführung 2 XX5-A09
    DVBI01 EDV für Bilanzbuchhalter 2 XX1-N01
    BWG02 Produktions- und Kostentheorie, Finanzierung 2 XX5-K23
    STW01N Einführung in das Steuerwesen I 3 XX5-K22
    REK01 Einführung in das Rechtswesen I 3 XX3-A21
    BWG03 Betriebliche Funktionsbereiche 3 XX2-K21
    REK02B Einf. i. d. Rechtswesen f. Bilanzbuchhalter 4 XX2-A11
    VWL01 Volkswirtschaftslehre I 4 XX2-K22
    STW02 Einführung in das Steuerwesen II 5 XX7-A23
    KRE01Ü Einführung in die Kostenrechnung/Kostenarten 5 XX2-A18
    BIL03 Praxis der Bilanzierung - Industriebuchführung I 5 XX2-K19
    STW02F Fallstudie Steuerwesen 6 XX2-A08
    VWL02 Volkswirtschaftslehre II 6 XX2-K21
    FIN01 Finanzierung 1 7 XX2-K19
    REK03N BGB - Allgemeiner Teil 7 XX3-A13
    BIL04 Praxis der Bilanzierung - Industriebuchführung II

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